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Kündigung, Resturlaub

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Ungelesen 17.06.13, 19:31   #1
FießerFettsack
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FießerFettsack ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Kündigung, Resturlaub

Werd aus dem BUrlG nicht so 100% schlau,

Wenn ich kündige und z.b. noch eine woche arbeiten muss aber noch meine vollen urlaubstage habe muss mir mein Arbeitgeber dann diese letzte woche urlaub geben oder nicht? Habe vorher keinen Urlaub beantragt für diesen Zeitraum, diese Kündigung kam jetzt eher Kurzfristig/Spontan von beiden Parteien.

Is aber meine erste Kündigung von daher weiß ich das nicht.

Danke für antworten!
FießerFettsack ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.06.13, 19:46   #2
ottinator
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entweder du nimmst den urlaub oder er muss ihn dir auszahlen, so war es bei vor 3 jahren.

natürlich nur der urlaub der die in den6 1/2 monaten zu steht und nicht der für das ganze jahr
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Ungelesen 18.07.13, 20:48   #3
semantic
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Standard

In Bezug auf den noch ausstehenden Urlaub, welcher zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrags/verhältnisses noch nicht genommen wurde bzw. nicht mehr genommen werden kann gilt §7 Abs. 4 BUrlG "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."

Das heißt, der Resturlaub ist gemäß Durchschnittsverdienst durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Der Anspruch muss vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden.
semantic ist offline   Mit Zitat antworten
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