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Arbeitszeiterfassung / Feiertag

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Ungelesen 07.12.13, 11:15   #1
moerte1984
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Standard Arbeitszeiterfassung / Feiertag

Hallo liebe Freunde..
ich hoffe mir kann einer das mal erläutern, werde einfach nicht schlau.

Kurz: ich Arbeite TZ (20h) nach Tarifvertrag (TVÖD)
Tägliche Arbeitszeit 8h im 3-Schichtsystem. (natürlich arbeite ich durch die tägliche Arbeitszeit dann meist nur an 2-3 Tagen.)

In meiner Arbeitszeiterfassung werden Feiertage als Stunden berechnet. Das kann ich nachvollziehen.
..also an einem Feiertag werden mir +4h angerechnet. (wenn ich nicht arbeiten bin)

Sooooo, aber jetzt arbeite ich auch an Feiertagen. Trage ich jetzt an einen Feiertag 8 Arbeitsstunden ein, rechnet das Programm mir auch noch die 4h dazu.
Also habe ich an einem gearbeiteten Arbeitstag 12h (obwohl ich nur 8 Stunden gearbeitet habe)

Sieht zwar auf dem Stundenzettel richtig gut aus, aber ist das auch korrekt so? Kann ich den Stundenzettel dann so abgeben, oder muss ich an dem gearbeiteten Feiertag dann die 4h abziehen?



LG und ein schönes Wochenende
moerte1984 ist offline  
Ungelesen 07.12.13, 12:53   #2
viennabear
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Hallo,

bin zwar mit TVÖD nicht ganz bewandert, aber mir erscheint das nicht korrekt.

Soweit ich das richtig verstehe, sind die +4h an denen du nicht arbeitest ein Ausgleich dafür, dass du an dem Tag nicht gearbeitet hast, aber dadurch eben auch nicht - wie alle anderen - "normal" frei gehabt hast. Dies ergibt sich aus dem 20h Vertrag (deswegen ja auch der "halbe" Feiertag als Gutschrift).

Musst du jetzt aber an einem Feiertag arbeitet, können dir ja nicht die "Freizuschläge", sondern nur die Feiertagszuschläge addiert werden. Und die sind lt. Wikipedia (wie gesagt, ich persönlich kenne TVÖD nicht) nur 35%, sodass du also nicht 12h, sondern nur 10,8h auf dem Stundenzettel haben solltest.

Möglicherweise sind bei dir die Zuschläge ja auch anders (50%?) dann wäre die 12h korrekt, oder noch höher, dann wären auch die 12h zu wenig...
viennabear ist offline  
Ungelesen 07.12.13, 13:21   #3
Mr_Braun
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Wieso fragst du uns eigentlich und nicht deinen Vorgesetzten oder in der Personalabteilung nach?
Die Besonderheiten, welche in der Lohnabrechnung bei euch verwendet werden, kann man auch nur schlecht nachvollziehen.

Im Regelfall sollten Feiertagszuschläge gesondert berechnet bzw. ausgewiesen werden.
Mr_Braun ist offline  
Ungelesen 07.12.13, 14:37   #4
moerte1984
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vielen dank für die Antwort viennabear..
scheint mir plausiebel. Die 35% Prozent treffen bei mir zu.

... aber demzufolge ist man ja benachteiligt gegenüber denen die frei haben
das ist genau das was ich dann nicht verstehe.

@Mr_Braun ich frage hier, weil das Programm der Arbeitszeiterfassung ja vom Arbeitgeber ist. Und da ich noch nicht all zulange beschäftigt bin, will ich nicht gleich mit der Stundenabrechnung vorm Kopf hauen.
moerte1984 ist offline  
Ungelesen 07.12.13, 15:45   #5
Mr_Braun
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@moerte1984: Ich kann dich verstehen. Der richtige Weg ist trotzdem: Arbeitgeber befragen.
Es kennt keiner dein besagtes Programm, wenn du nicht den Programmnamen nennst.
Abgesehen davon ist der korrekte Weg: Arbeitgeber zu befragen.

Gerade, wenn man "noch nicht so lange" dabei ist, sollte man dies tun!
Es reißt dir keiner den Kopf ab, wenn du nach den Grund fragst. Zumal es Kollegen gibt, die dir die Antwort wohl sicherlich auch geben können.
Mr_Braun ist offline  
Ungelesen 07.12.13, 17:37   #6
thyriel
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Die +4h an Feiertagen sind dafür, weil du bei Normalarbeitszeiten sonst nicht auf deine 20h kommst. (5 tage woche, a 4h, einer ist ein feiertag).
Wenn du am Feiertag nun trotzdem arbeitest werden die 4h normalerweise trotzdem draufgerechnet. Kann aber je nach Arbeitsvertrag anders sein, also unbedingt nachfragen !

Bei uns ist es zb komplett anders rum, die Sollstunden werden reduziert. Unabhängig davon ob man am Feiertag arbeiten war oder nicht. Kommt aufs selbe raus wie wenn man bei dir +4h trotzdem dazurechnet
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thyriel ist offline  
Ungelesen 07.12.13, 19:22   #7
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Dann frage gleich nach deinem Urlaub... da müsste das ähnlich sein. Entweder dir werden pro freiem Tag 2 Urlaubstage abgezogen oder du hast von vornherein nur halb so viele Urlaubstage...

obwohl... ich vergleiche wohl doch gerade eher Äpfel mit Birnen...
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Ungelesen 07.12.13, 22:06   #8
moerte1984
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Danke für die aufschlussreichen antworten.. Mir wird wohl wirklich nichts anderes übrig bleiben als nachzufragen.
Weil mich irritiert auch noch die Samstag und Sonntag Arbeit. Da werden bei einem 8h Arbeitstag auch 8 Überstunden berechnet. Unter der Woche sind bei einem 8h Arbeitstag 4h als Überstunden, was ja logisch wäre.

Zwecks Urlaub... Ich habe genau so viele urlaubstage wie vollzeit angestellte. Zuzüglich urlaubstage aus Wechsel schichten komme ich auf ca 34 tage Urlaub. Welche aber mit 4h berechnet werden.

Ich fragte ja auch nur, weil ich der Hoffnung war, dass jemand vlt mir da genaues sagen kann, welcher in ähnlichen Arbeitsverhältnis ist.
moerte1984 ist offline  
Ungelesen 08.12.13, 07:02   #9
thyriel
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Is doch logisch mit den überstunden. Offenbar hast du als normalarbeitszeit montag bis freitag, je 4h. Alles außerhalb dessen sind Über/Mehrstunden.
Dann müssten auch deine 4h an Feiertagen auf deine Arbeitszeit draufgerechnet werden obwohl du an diesen gearbeitet hast
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Ungelesen 08.12.13, 23:13   #10
ElPollo2k13
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das is doch wohl ein Scherz oder? Warum sollte ich denn jemanden 12std bezahlen wenn er nur 8 gearbeitet hat und auch noch die Zuschläge (steuerfrei) bekommt? macht doch rein wirtschaftlich keinen Sinn oder?
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Ungelesen 09.12.13, 03:26   #11
zero_tolerance
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Zitat:
Warum sollte ich denn jemanden 12std bezahlen wenn er nur 8 gearbeitet hat und auch noch die Zuschläge (steuerfrei) bekommt?
Das kann man so nicht sagen - kommt immer auf den AG an und wie er was aufschreibt bzw. berechnet...

Ich kann mich an einen Ferienjob zu meiner Schulzeit erinnern, da war die Stundenabrechnung/Gehaltsabrechnung eine Wissenschaft für sich.

Da wurden bestimmte Sätze und Formeln für bestimmte Zeiten genommen. Wenn ich z.B. von Freitag Abend 22 Uhr bis Samstag Morgen 6 Uhr gearbeitet habe, kam die normale Arbeitszeit, dann ein Nachtzuschlag, der aber nicht mit einem "Satz" sondern mit Stunden gerechnet wurde - also für jede Nachtschichtstunde +0,25h (also 25% mehr lohn) und wenn du dann noch in den Feiertag gekommen bist (ich glaub damals Samstags ab 16 Uhr) kamen pauschal 5€ pro Stunde dazu... War damals glaub wegen den Steuern (Sonn- und Feiertags musste man glaub Zusätze nicht versteuern, aber Nachtschicht ganz normal oder so :S) Wie das heute ist kann ich nicht sagen (Bekomme keinen Lohn und arbeite nicht in der Lohnbuchhaltung)...

Grundsätzlich kann man keine pauschalen Aussagen treffen, wie viele Vorredner schon sagten --> AG fragen, der kann helfen
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Ungelesen 09.12.13, 14:02   #12
thyriel
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Zitat:
Zitat von ElPollo2k13 Beitrag anzeigen
das is doch wohl ein Scherz oder? Warum sollte ich denn jemanden 12std bezahlen wenn er nur 8 gearbeitet hat und auch noch die Zuschläge (steuerfrei) bekommt? macht doch rein wirtschaftlich keinen Sinn oder?
Weil man üblicherweise ein Monatsgehalt und eine Wochenarbeitszeit sowie Arbeitstage vertraglich festlegt. Würde man als Arbeitsgeber die Stunden nicht draufrechnen könnte ein normal Arbeitender nicht mehr auf die vereinbarte Arbeiszeit kommen und würde demnach weniger als das vereinbarte Gehalt bekommen.

Und das kann ja wohl nicht der Sinn von Feiertagen sein, das man dafür auf einen Teil seines Einkommens verzichtet

edit: im übrigen gibts schlimmere Regelungen was Arbeisltszeit betrifft. Bei uns gibts zb Schichten wo wir 12h arbeiten, und dafür 27h angerechnet bekommen
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Ungelesen 09.12.13, 16:34   #13
moerte1984
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Danke für eure Anteilnahme.
Ich habe es heute für mich abklären können...
Feiertage an denen ich nicht arbeite, bekomme ich die Stunden normal berechnet (als wäre ich arbeiten gewesen - aber nur 4h).
Feiertage an denen ich arbeiten muss, bekomme ich lediglich zu meiner geleisteten Arbeitszeit 35% Zuschlag. Im ersten Blick sieht es benachteiligt aus, aber ich bin ja keine 4h sondern 8h auf Arbeit, also bekomme ich auch die 35% auf die 8h.

Was ich noch erfahren habe, das der 24.12. und der 31.12 auch als Feiertag gilt.

Also wie meine Vorredner schon sagten, ist wahrscheinlich wirklich von AG zu AG verschieden.
Obwohl ich egtl. dachte das sowas schon einheitlich im Tarifvertrag geregelt ist.

LG und einen schönen Abend
moerte1984 ist offline  
Ungelesen 09.12.13, 17:20   #14
ElPollo2k13
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für mich sieht das auch auf den ersten Blick nicht nach Benachteiligung aus sondern einfach logisch. Der Tarifvertrag regelt nur die Mindestgrenzen ob dann ein AG mehr bezahlen oder sich an den TV hält is jedem selbst überlassen.

Zitat:
edit: im übrigen gibts schlimmere Regelungen was Arbeisltszeit betrifft. Bei uns gibts zb Schichten wo wir 12h arbeiten, und dafür 27h angerechnet bekommen
das ist ein Zuschlag von 125% kann sich ja in dem Fall nur um eine Nachtschicht handeln die dann auch noch in einen Feiertag übergeht. is aber nichts ungewöhnliches ich kenn das auch mit 150%.

Mir gings ja darum dass du nicht zu der normalen Vergütung für 8Std neben den Zuschlägen auch noch die 4Std-Vergütung bekommst. Sowas macht doch keiner denn es is aufs übelste unwirtschaftlich und dann würde sich ja jeder zur Feiertagsarbeit melden.

Aber is ja jetzt alles geregelt
ElPollo2k13 ist offline  
Ungelesen 09.12.13, 17:51   #15
moerte1984
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Zitat:
Zitat von ElPollo2k13 Beitrag anzeigen

Mir gings ja darum dass du nicht zu der normalen Vergütung für 8Std neben den Zuschlägen auch noch die 4Std-Vergütung bekommst. Sowas macht doch keiner denn es is aufs übelste unwirtschaftlich und dann würde sich ja jeder zur Feiertagsarbeit melden.

Aber is ja jetzt alles geregelt
Deswegen hat mich die ganze Arbeitszeiterfassung sooo sehr verwirrt.
Ich schrieb ja auch "Sieht zwar auf dem Stundenzettel richtig gut aus ...."

Dass das unwirtschaftlich wäre stelle ich nicht in Frage. Ich als Arbeitgeber würde nicht mal den 24. und 31.12. als Feiertag werten :-D
moerte1984 ist offline  
Ungelesen 09.12.13, 18:18   #16
thyriel
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Zitat:
Zitat von moerte1984 Beitrag anzeigen
Im ersten Blick sieht es benachteiligt aus, aber ich bin ja keine 4h sondern 8h auf Arbeit, also bekomme ich auch die 35% auf die 8h.
Ist auch auf den zweiten Blick benachteiligend
35% von 8h sind nur 2,8h
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Ungelesen 09.12.13, 18:35   #17
moerte1984
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Zitat:
Zitat von thyriel Beitrag anzeigen
Ist auch auf den zweiten Blick benachteiligend
35% von 8h sind nur 2,8h
ja so kann man es sehen (so sah ich es ja auch) ... aber man schafft somit 10,8h und nicht 4h (wenn man frei hat).

Wenn man denn "Stundengeil" ist, eher besser :-D ..
rein logisch finde ich es auch benachteiligend

ach verwirrt mich alles nur :-D

edit: die 35% erscheinen aber nicht auf den stundenzettel. Das wird dem Lohn zugerechnet. Als Feiertagzuschlag
moerte1984 ist offline  
Ungelesen 09.12.13, 20:18   #18
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du kannst so viele blicke darauf werfen wie du willst 10,8 sind doch besser als 4 oder?

und es macht wahrscheinlich kaum einen Unterschied ob du jetzt 4 Std. versteuerst oder die 35% von 8 Std. unversteuert abkassierst
ElPollo2k13 ist offline  
Ungelesen 10.12.13, 11:36   #19
Mr_Braun
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Mit Beitrag [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hat der Threadersteller bereits erklärt, dass das Thema geklärt wurde.
Ich weiß nicht, warum jetzt hier noch groß herum diskutiert wird, welche Stundenaufteilung wirtschaftlicher ist.

Daher Schicht im Schacht.

Nächstes mal machst es gleich, wie Mr_Braun dir rät.


-Closed-
Mr_Braun ist offline  
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