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Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht

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Ungelesen 20.06.11, 14:46   #1
bruno1800
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bruno1800 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht

Hallo Leute,
ich hatte mich schon durch gegoogelt bin aber nicht richtig fündig geworden, und zwar geht es darum, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (1 Jahr und kein Tarifvertrag, Betriebsrat vorhanden). Und zweifle das folgende Klausel im Vertrag rechtens ist.

Hier der genau wortlaut der Passage:
"Auf dem Zeitkonto werden alle über 200 Stunden pro Monat hinausgehenden Stunden gutgeschrieben und in den Monaten belastet, in denen der Arbeitnehmer weniger als 173 Stunden errreicht hat. Ansprüche aus der sachlichen Richtigkeit des monatlichen Zeitkontostandes verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Abrechnung schriftlich geltend gemacht worden sind."

Nun meine Frage, ist dies zulässig und wenn nicht kann ich dagegen vorgehen ohne eine Kündigung zu erhalten?
bruno1800 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.06.11, 23:42   #2
666MrBusiness666
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666MrBusiness666 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Hi Bruno1800,
habe eine ähnliche Klausel in meinem Arbeitsvertrag, der auch befristet ist und es ist zulässig.

Bei weiteren fragen, frag einfach.
666MrBusiness666 ist offline   Mit Zitat antworten
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