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myGully |
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27.10.10, 17:19
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 115
Bedankt: 13
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fristlose kündigung (zeitarbeit)
hallo, Habe heute nach 2 jahren sklavenarbeit meine kündigung bekommen eine FRISTLOSE...wegen angeblicher arbeitsverweigerung....nur weil ich bei dem kunden keine überstunden machen wollte weil ich noch private sachen zu erledigen hatte.und jetz rechne ich mal stark mit einer 3monatigen sperre vom amt weils ja eine fristlose kündigung is...nun meine frage krieg ich jetz überhaupt nichts und der staat lässt mich verhungern...weil ich jetz nich wirklich weis wie ich meine miete und alles zahlen soll....
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27.10.10, 17:24
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#2
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 705
Bedankt: 1.366
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Geh zum Sozialamt und die können dir einen Darlehen leihen.
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27.10.10, 17:31
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 115
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von Error-404
Geh zum Sozialamt und die können dir einen Darlehen leihen.
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na super und das soll ich dann von mein bissel arbeitslosen geld wieder zurück zahlen  habe gelesen das man zur überbrückung harz 4 beantragen kann aber dann halt nur 30% von dem was man verdient hat bekommt anstatt die 60%....
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27.10.10, 17:34
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#4
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 44
Bedankt: 14
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Geh zum Anwalt!!! Die Kündigung könnte unter Umständen nicht in Ordnung sein.
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27.10.10, 17:35
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 115
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von cross_shot
Geh zum Anwalt!!! Die Kündigung könnte unter Umständen nicht in Ordnung sein.
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hm bin eig froh das ich da raus bin,und weis nich ob sich der ganze aufwand zwecks anwalt lohnen würde...
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27.10.10, 17:47
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#6
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.411
Bedankt: 9.543
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Ich denke, die Kündigung ist nicht wirksam! Vorausgesetzt, Du bist nicht schon mal wegen ähnlichem abgemahnt worden...
Allein die Tatsache, dass Du eine fristlose Kündigung bekommen hast, ist kein Grund, Dir das ALG zu verweigern! Geh' unbedingt sofort morgen zum Arbeitsamt! Soviel ich weiß, ist die Frist, sich arbeitslos zu melden "3 Tage nach Ausspruch der Kündigung", oder so...
Zumindest zusätzlich zum ALG I kannst Du bei der ARGE auch ALG II beantragen! Ob man ALG II auch direkt anstelle von ALG I (also im Falle einer Sperre) bekommen kann, weiß ich nicht. Oder z.B. Wohngeld - das bekommst Du von Deiner Stadt/Gemeinde!
EDIT: Was Anwalt usw. angeht, kannste mit Sicherheit auch eine kostenlose (oder sehr günstige) Rechtsberatung bei einer Gwerkschaft bekommen!
__________________
Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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27.10.10, 17:57
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 115
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von Schnullermaske
Ich denke, die Kündigung ist nicht wirksam! Vorausgesetzt, Du bist nicht schon mal wegen ähnlichem abgemahnt worden...
Allein die Tatsache, dass Du eine fristlose Kündigung bekommen hast, ist kein Grund, Dir das ALG zu verweigern! Geh' unbedingt sofort morgen zum Arbeitsamt! Soviel ich weiß, ist die Frist, sich arbeitslos zu melden "3 Tage nach Ausspruch der Kündigung", oder so...
Zumindest zusätzlich zum ALG I kannst Du bei der ARGE auch ALG II beantragen! Ob man ALG II auch direkt anstelle von ALG I (also im Falle einer Sperre) bekommen kann, weiß ich nicht. Oder z.B. Wohngeld - das bekommst Du von Deiner Stadt/Gemeinde!
EDIT: Was Anwalt usw. angeht, kannste mit Sicherheit auch eine kostenlose (oder sehr günstige) Rechtsberatung bei einer Gwerkschaft bekommen!
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ja habe aber gelesen wenn der Arbeitnehmer die kündigung selbt zu verschulden hat kanns zu ner sperre kommen, ob das "selbstverschulden" rechtens is sei mal dahingestellt...naja ich werd morgen aufjedenfall zum amt und dann mal gucken...weil das wär ja echt ein ding...und kann ja nich von mein eltern verlangen das die jetz für 3monate meine miete und so zahlen...
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27.10.10, 18:10
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#8
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.411
Bedankt: 9.543
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Zitat:
Zitat von NaS1985
wenn der Arbeitnehmer die kündigung selbt zu verschulden hat kanns zu ner sperre kommen
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Jep! Es kann...
Zitat:
Zitat von NaS1985
ich werd morgen aufjedenfall zum amt und dann mal gucken...
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Sag' denen, wie's war und erzähle keine Geschichten! Das sind auch nur Menschen - ich hab' in den letzten zwei Jahren leider viele (zuviele!) von denen kennengelernt...
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27.10.10, 17:40
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 19
Bedankt: 13
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Dann schreib bewerbungen und such dir was neues
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27.10.10, 17:43
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 115
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von evo_racer
Dann schreib bewerbungen und such dir was neues 
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na super idee und in der zeit wo ich zuhause sitze bezahl ich meine miete und mein essen mit hosenknöpfe?!
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27.10.10, 17:41
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 121
Bedankt: 67
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Geh trotzdem, bekommst u.U. eine Abfindung. Beim Amtsgericht bekommste einen Beratungshilfeschein falls du dir keinen Anwalt leisten kannst.
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