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myGully |
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03.11.13, 12:27
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Fristlose Kündigung im Kankenschein
Hallo,
Es dreht sich um Folgendes mir ist vor 2 wochen ein stein auf den fuß gefallen
bin direkt in die Notaufnahme gefahren und bin erst mal versorgt worden der
linke dicke Zeh war total geschwollen fußnagel ab .
Bin dann weil es Samstag war Montags direkt zum arzt, habe auch
schon vor der Notaufnahme meinen Chef angerufen und gesagt das ich Abends nicht Arbeiten komme.
Soweit so gut....
Bin dann eine Woche Krank Geschrieben worden und der Arzt
hat gesagt ich solle die Woche darauf nochmal vorbei kommen.
Ich konnte weder autofahren noch richtig gehen etc.
Der Krankenschein ist dann nochmal verlängert worden um eine Woche.
Dann wurde es merkwürdig normaler weise ist mein gehalt immer am 28 da
war dann aber nicht der fall hab mir nichts dabei gedacht und gewartet kann ja immer mal Passieren.
Freitags war mein geld immer noch nicht da hab dann mal angerufen und gefragt wieso es
solange dauert und Chef meinte das es eigentlich schon da sein sollte und er es schon überwiesen hätte.
Heute um 12.00 stand dann plötzlich die Spülfrau vor meiner Tür und hält mir Zwei zettel hin
und meint ich soll einen Unterschreiben,
es handelt sich um eine Fristlose Kündigung und ich wollte mal nachfragen ob das überhaupt rechtens ist.
Ich arbeite seit 1.1.2013 im Betrieb habe das ganze Jahr keinen Krankenschein gehabt bis auf letzten Monat da war ich 4 Tage zuhause
wegen einer Magen Darm Grippe auch ganz normal mit Krankenschein.
Ich Denke mir das mein Chef angepisst ist weil ich vom 28.09 - 13.10 Urlaub hatte und am 19.10
ist der Unfall Passiert ich sehs ja auch ein das es für ihn kacke ist aber ich kann ja nichts dafür
das mir der Stein auf den Fuß fällt.
Ich bin auch im Krankenschein weder ständig auf Tour gewesen noch sonstwie in der Gegend Rumgelaufen oder Gefahren weil es echt nicht ging.
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Um die Stelle Bin ich nicht Traurig habe auch schon vor längerem Bewerbungen verschickt weil ich auch aus dem Beruf Raus will.
Und wie würde es mit Arbeitslosengeld aussehen bei einer Fristlosen Kündigung
Danke im vorraus
Jutan
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03.11.13, 13:03
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Eine fristlose Kündigung? Wie wird diese denn begründet? Welche ordentliche Kündigungsfrist wurde denn vereinbart?
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03.11.13, 13:18
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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der Original Text lautet:
Außerordentliche (fristlose) Kündigung (Muster)
Sehr geehrter Herr.............
hiermit kündige(n) ich/wir das zwischen Ihnen und mir/uns bestehende Arbeitsverhältnis
aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstmögli-
chen Zeitpunkt.
Mit Freundlichen Grüßen
Herr vollmongo
Erhalten.
ort datum Unterschrift
Da steht weder ein grund noch sonstwas und im internet hab ich gefunden das das hilfsweise ordentlich
zum nächstmöglichen Zeitpunkt quasi zum selbstschutz dient weil er nicht weiß ob er mit ner fristlosen Kündigung
falls ich klagen durchkommt
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03.11.13, 13:29
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#4
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
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Prima, dein Arbeitgeber hat Probleme mit dir und möchte dich aus der Firma haben.
Allerdings sollte hierbei berücksichtigt werden, dass für eine fristlose Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen muss. Siehe [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
In deinem Fall würde ich mir einen Rechtsbeistand heranziehen und in der Dreiwochenfrist (unbedingt beachten) nach Kündigungserhalt Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
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03.11.13, 14:06
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
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Ich kann mir beim besten Willen aber nicht erklären wieso.
Ich hab noch nie eine Abmahnung bekommen und nie ne Auseinandersetzung,
Streit oder sonstwas.
Ich geh morgen dann mal zum Anwalt.
Ich habe jetzt aber noch nichts unterschrieben oder sonstwas.
Muss ich jetzt trotzdem arbeiten? Oder wie sieht das aus.
Ist mal ne neue erfahrung.
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03.11.13, 14:09
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
In deinem Fall würde ich mir einen Rechtsbeistand heranziehen und in der Dreiwochenfrist (unbedingt beachten) nach Kündigungserhalt Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
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Wobei man das Kosten/Nutzen-Verhältnis beachten sollte. Im Arbeitsrecht zahlt jede Partei bis zur 1. Instanz den Anwalt selbst.
Wenn der TE eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat oder in einer Gewerkschaft ist, sind die Kosten aber erst mal gedeckt.
Wobei bei der Gewerkschaft zu beachten ist, dass man sich nicht einfach einen Anwalt nehmen kann, man wird durch die Gewerkschaft vertreten.
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03.11.13, 14:48
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Ich rufe morgen mal bei einem Anwalt die Beratung ist doch erstmal kostenlos oder?
Habe keine Rechtsschutz Versicherung.
Wie teuer könnte der Spaß werden?
Das ganze ist totales Neuland für mich.
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03.11.13, 15:25
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#8
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
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Zitat:
Ich rufe morgen mal bei einem Anwalt die Beratung ist doch erstmal kostenlos oder?
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Nein! Können je nach Anwalt schon mal 200 Ocken sein.
Zitat:
Wie teuer könnte der Spaß werden?
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Kommt auf die Höhe des Streitwertes an. Und das kann dir am besten ein Anwalt ausrechnen.
Klagst du auf Wiedereinstellung oder gegen die fristlose Kündigung, greift u.U. die gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung. Und wenn das der Fall ist, kannst du von Glück reden, das es null auf null aus geht.
Ich meine damit was dir der Arbeitgeber dann noch nachzahlen muss, deckt vielleicht die Kosten des Anwalts.
Das Problem bei der fristlosen ist, das dir die Arge evtl. erstmal kein ALG1 zahlen will? Wegen selbstverschuldet, oder so?
Ich würde mich mal mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und hier drauf bestehen:
Zitat:
Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
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Stammt aus dem Link von Mr. Braun und ist der letzte Satz.
Das unverzüglich bedeutet sofort. Also geh hin und sprich mit ihm. Was denn los ist?
Und wenn nichts zu machen ist, mach im klar das er mit der außerordentlichen nicht durch kommt.
Er soll wenigstens eine ordentliche Kündigung draus machen.
Achja, du mußt dich außerdem sofort (morgen) bei der Arge arbeitssuchend melden. Die haben eine Hotline.
Und wenn du fachliche Info´s benötigen tust: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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03.11.13, 16:29
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Danke für die Hilfe.
Selbstverschulden ist es ja eigentlich nicht also ich mein ich kann ja nichts für meinen kaputten Fuß.
Ist ja ein Unfall gewesen und ich habe ihm vorher nie irgendeinen Grund für eine Kündigung gegeben.
Auch nie eine Abmahnung oder sonstiges bekommen.
Ja es wäre schlecht wenn ich vom Arbeitsamt jetzt gesperrt wäre wegen laufenden Kosten,
Habe eine 3 jährige Tochter Ok meine Freundin verdient auch Geld aber ganz ohne Geld ist schlecht.
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03.11.13, 16:53
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#10
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Kennt sich aus
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 17
Bedankt: 10
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Hallo,
geh zu eurem Amtsgericht. Da gibt es kostenlose Rechtsberatung, bei sogenannten Urkundsbeamten oder auch Rechtsreferendare. Frage da mal den Wachtmeister, derjenige der am Eingang die Einlasskontrollen macht. Der weiss in der Regel wo Du Dich melden kannst.
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03.11.13, 17:02
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#11
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Selbstverschulden ist es ja eigentlich nicht also ich mein ich kann ja nichts für meinen kaputten Fuß.
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Der AG wird auch niemals als wichtigen Grund, die Sache mit dem Fuß angeben.
Ein wichtiger Grund ist z.B. sowas:
Zitat:
Einstellungsbetrug, eine erschlichene Arbeitsunfähigkeitsmeldung, beharrliche Arbeitsverweigerung, beharrlicher Arbeitsvertragsbruch, grobe Verletzung der Treuepflicht, Verstöße gegen Wettbewerbsverbote, notorische Unpünktlichkeit oder auch der eigenmächtige Urlaubsantritt.
Kommt der Fall vor ein Gericht, stellt dieses im Wege einer Interessenabwägung fest, ob die Pflichtverletzung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles so erheblich war, dass sie eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
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Deshalb sollst du ja auch erst:
Zitat:
Ich würde mich mal mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und hier drauf bestehen:
Zitat:
Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
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Stammt aus dem Link von Mr. Braun und ist der letzte Satz.
Das unverzüglich bedeutet sofort. Also geh hin und sprich mit ihm. Was denn los ist?
Und wenn nichts zu machen ist, mach im klar das er mit der außerordentlichen nicht durch kommt.
Er soll wenigstens eine ordentliche Kündigung draus machen.
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Damit stehst du 1. auf der sicheren Seite wegen ALG und der AG auch.
Nachteil für den Arbeitgeber er muss dir noch Lohn bis zu dem Zeitpunkt zahlen, ab dem die ordentliche wirksam wird.
Und du mußt bis dahin auch arbeiten gehen, abzügl. Urlaubsanspruch. Den noch zustehenden Urlaub kann der AG dir aber auch auszahlen.
Also 1. würde ich morgen beim AG antanzen und fragen was den für ein wichtiger Grund vorliegt.
Der Arbeitgeber muss dir dies unverzüglich schriftlich mitteilen.
Und zweitens würde ich danach meinen Anruf bei der Hotline der Arge tätigen.
Hat deine Freundin eine Rechtschutzversicherung? Da wärest du nämlich u.U. automatisch mitversichert.
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03.11.13, 17:26
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#12
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Nein wir beide nicht.
Wird aber direkt nach der Sache hier abgeschlossen.
Ich ruf jetzt direkt an um den genauen Grund zu erfahren.
Ja das wird dann eine lustige zeit unter den Umständen noch einen Monat weiterzuarbeiten.
Vielen Dank nochmal
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03.11.13, 18:52
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#13
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Also hab grade angerufen und gefragt wie er die fristlose Kündigung denn begründet,
Die Begründung war er hätte ja noch nie einen Krankenschein gehabt sein ganzes Leben nicht.
Man muss dazu sagen das ist ein Familienbetrieb seit 150 Jahren, der Kerl hat noch
Nie was anderes gesehen bzw woanders gearbeitet und seit 35 jahren
Allein gearbeitet..
Hab ihm gesagt dann soll er mir das doch bitte schriftlich zukommen lassen soll.
Mir fehlen echt die Worte. Wie gesagt sind eigentlich immer gut ausgekommen.
Er ist zwar ein nicht gerade umgänglicher Mensch aber Naja.
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03.11.13, 19:10
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#14
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
er hätte ja noch nie einen Krankenschein gehabt sein ganzes Leben nicht.
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Heißt das: Er war noch nie krank?
Oder ist ihm deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht zugegangen.
Ist ersteres der Fall, stellt dies mit Sicherheit keinen Grund für eine außerordnetliche Kündigung dar.
Aber was willste machen ohne Rechtschutz?
Ich denke, dann gibt es mit der Arge keinen Ärger.
Such dir einen anderen Job. Hört sich so an, als bist du Koch? Da sollte doch kurzfristig was zu finden sein?
Das Weihnachtsgeschäft geht ja bald los.
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03.11.13, 19:11
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#15
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.135
Bedankt: 1.457
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wenn du ihn nicht falsch verstanden hast liegt kein kündigungsgrund vor. warte mit anwaltlicher beratung oder der durch eine rechtsberatung am amts-/arbeitsgericht nicht bis du die schriftliche begründung von ihm hast.
wenn deine AU wegen dem Fuss noch gilt, geh morgen zum anwalt. wenn Du keine AU hast, überleg gut was du tust: entweder zur Arbeit oder nochmal zum arzt.
__________________
Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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03.11.13, 20:22
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 637
Bedankt: 685
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Man beachte aber auch folgendes = hilfsweise ordentlich zum nächstmögli-
chen Zeitpunkt.
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03.11.13, 20:31
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#17
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Zitat von wolfgang1502
Man beachte aber auch folgendes = hilfsweise ordentlich zum nächstmögli-
chen Zeitpunkt.
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Eben! Wenn die fristlose nicht gilt, wird die ordentliche Kündigung greifen.
Ohne Rechtschutz sieht dann das Kosten/Nutzen-Verhältnis ziemlich mau aus.
Denn einklagbar wäre nur der Lohn von jetzt bis zum 15. Dezember.
Und für die Klage brauchst man halt einen Anwalt.
Zitat:
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
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04.11.13, 08:40
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#18
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Ja das bedeutet er wäre noch nie krank gewesen, meine AU ist immer direkt nach dem Erhalt abgegeben worden.
Bin gerade auf dem Arbeitsamt und habe mich erkundigt und mir wurde geraten ich solle unbedingt auf
Der arbeitskammer anrufen.
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04.11.13, 09:01
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#19
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 61
Bedankt: 1.554
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War selber schonmal in dieser Situation wie der TE sie geschildert hat. Bin mit dem Kündigungsschreiben zum Rechtsbeistand vom zuständigen Arbeitsgericht und habe Kündigungsschutzklage eingereicht.Danach ab zum Anwalt und den beauftragt musste komischerweise nix zahlen aber mein ehemaliger Arbeitgeber hat alle Kosten aufgedrückt bekommen.
__________________
EIN DANKE TUT NICHT WEH!
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04.11.13, 10:57
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#20
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Ja das habe ich gerade getan, war auf dem Amtsgericht und habe eine rechtsberatungsschein
Beantragt und fahre mit dem um 14 uhr zum Rechtsanwalt.
Und habe am Mittwoch einen Termin bei der arbeitskammer solche unfreundlichen Menschen
Hatte ich noch nie am Telefon.
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04.11.13, 17:20
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#21
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 549
Bedankt: 493
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Zitat:
Ja das habe ich gerade getan, war auf dem Amtsgericht und habe eine rechtsberatungsschein
Beantragt und fahre mit dem um 14 uhr zum Rechtsanwalt.
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Das beste in einer solchen Situation.
Ich nehme an, dass dir der Rechtsanwalt bereits die Lage gesondert geschildert hat und du den Grund für (Beide Kündigungen) bereits erfahren hast?
Mit der fristlosen Kündigung werden sie nicht durchkommen, da hier kein wichtiger Grund vorliegt. Die hilfsweise "ordentliche" Kündigung benötigt ebenfalls einen Kündigungsgrund den du sofern noch nicht geschehen in Erfahrung bringen solltest. Einen ordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn sie entweder dein Verhalten(Diebstahl, Betrug, Unpünktlichkeit, Beleidigungen[...]), deine Person (schlechte Arbeitsleistung) betrifft oder betrieblich erforderlich ist.
Bei einfachen Verstößen muss in der Regel erst abgemahnt werden, ist dies nicht geschehen steht die Chance hoch, dass die ordentliche (fristgerechte) Kündigung sozial ungerechtfertigt und somit ebenfalls nichtig ist.
Sollte dein Betrieb einen Betriebsrat haben, kannst du darauf pokern, dass dieser vor der Kündigung nicht ordnungsgemäß angehört wurde, was ebenfalls die Nichtigkeit der (ordentlichen) Kündigung zur Folge hat, sofern er nicht das Gegenteil beweißen kann.
Ist der Betrieb kleiner als 10 bzw. 5 Mann tritt das Kündigungsschutzgesetz nicht in Kraft. Was meist eine wirksame ordentliche Kündigung, die nach dem Kündigungsschutzgesetz eigentlich nichtig wäre zur Folge hat.
Kurz zusammengefasst:
Deine Chancen stehen relativ gut vor Gericht einen Sieg zu erlangen, da die außerordentliche(fristlose) und die ordentliche (fristgemäße) Kündigung höchstwahrscheinlich unwirksam ist.
Da du wie du selbst sagst aus dem Beruf raus möchtest kannst du mit dem Betrieb einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und damit unter Umständen eine Abfindung bekommen. (Achtung hier versuchen Unternehmen(und deren Betriebe) ausstehende Gehaltsansprüche als Abfindung zu kaschieren -> Gehalt einfordern, dann Abfindung verlangen)
Wobei der Aufhebungsvertrag bei Sieg vor Gericht nicht einmal notwendig ist, da du nach § 13 Abs. 1 KSchG. eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses trotz Unwirksamkeit der Kündigung beantragen kannst, das Gericht löst dann den Vertrag auf und spricht dir eine entsprechende Abfindung zu.
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04.11.13, 17:47
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#22
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
wenn sie entweder dein Verhalten(Diebstahl, Betrug, Unpünktlichkeit, Beleidigungen[...])
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Das sind wichtige Gründe für eine außerordentliche, also fristlose Kündigung!
Seit wann wird für eine ordentliche Kündigung ein Grund benötigt? Wo steht das?
Zitat:
kannst du mit dem Betrieb einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und damit unter Umständen eine Abfindung bekommen.
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Ganz schlecht! Denn dann haste erst mal keinen Anspruch auf ALG1!
Vielleicht solltest du mal den ganzen Thread lesen?
Zitat:
Zitat von jutan
Ich arbeite seit 1.1.2013 im Betrieb
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Da dürfte es mit einer Abfindung auch schlecht aussehen.
Und so wie der TE die ganze Sachlage beschreibt, handelt es sich bei der Unternehmung wohl eher um einen kleinen Familienbetrieb. Also nichts mit Betriebsrat, ect. pp!
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04.11.13, 18:30
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#23
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 549
Bedankt: 493
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Zitat:
Zitat von Fietze
Seit wann wird für eine ordentliche Kündigung ein Grund benötigt? Wo steht das?
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Alles nachzulesen im KSchG.
Zitat:
Zitat von Fietze
Ganz schlecht! Denn dann haste erst mal keinen Anspruch auf ALG1!
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Nicht ganz richtig, eine Sperrfrist bekommt er nur auferlegt, wenn er keinen wichtigen Grund für die Aufhebung hat. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn dem Arbeitnehmer sowieso eine ordentliche Kündigung gedroht hat, dem steht nicht entgegen das er eine Abfindung erhalten würde er hat sogar ein berechtigtes Interesse daran, sich eine Abfindung zu sichern, wenn er sich einer unvermeidbaren Beschäftigungslosigkeit ausgesetzt sieht.
Zitat:
Zitat von Fietze
Da dürfte es mit einer Abfindung auch schlecht aussehen.
Und so wie der TE die ganze Sachlage beschreibt, handelt es sich bei der Unternehmung wohl eher um einen kleinen Familienbetrieb. Also nichts mit Betriebsrat, ect. pp!
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Zitat:
Zitat von Rukashi
Ist der Betrieb kleiner als 10 bzw. 5 Mann tritt das Kündigungsschutzgesetz nicht in Kraft. Was meist eine wirksame ordentliche Kündigung, die nach dem Kündigungsschutzgesetz eigentlich nichtig wäre zur Folge hat.
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Logische Schlußfolgerung Kündigung wirksam -> keine Abfindung
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04.11.13, 19:22
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#24
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Also mir geht's auch nicht um eine Abfindung.
Der Anwalt hat mir das alles erklärt und gesagt das die fristlose Kündigung
Unmöglich ist und ihm nichts anderes übrig bleibt als mir normal zu kündigen
Mit 4 Wochen Frist.
Ich hab ihm auch das mit dem noch nicht gezahlten Gehalt erklärt
Und er meinte das er heute noch ein Schreiben fertig macht das dann
Morgen abgeschickt.
Mir graut es aber mittlerweile richtig wenn ich dann noch 4 Wochen da arbeite müsste.
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04.11.13, 19:38
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#25
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 549
Bedankt: 493
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Zitat:
Zitat von jutan
Also mir geht's auch nicht um eine Abfindung.
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So schätze ich dich auch nicht ein, damit möchte ich dir nur zeigen das rechtlich gesehen eine Abfindung möglich ist, aber zugegeben es klingt nicht gerade dannach
Wieviele Leute sind den in deinem Betrieb? Rein rechtlich gesehen würde er mit 8 Leuten Probleme haben dich auf dem normalen Weg loszuwerden.
Zitat:
Zitat von jutan
Mir graut es aber mittlerweile richtig wenn ich dann noch 4 Wochen da arbeite müsste.
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Die Möglichkeit mit dem Aufhebungsvertrag besteht.
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04.11.13, 19:43
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#26
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 3
Bedankt: 6
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Kündigungsschutzklage
Du musst dringend beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen, sonst bist Du die Arbeitsstelle los.
Solltest Du Dir keinen Rechtsanwalt leisten können, hilft Dir vielleicht einer der im Amtsgericht ansässigen Rechtspfleger weiter.
Allerdings eilt die Sache! Die Widerspruchsfrist beträgt m.E.n. 14 Tage.
Viel Erfolg!
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04.11.13, 20:02
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#27
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 167
Bedankt: 137
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Zitat:
Zitat von Rukashi
So schätze ich dich auch nicht ein, damit möchte ich dir nur zeigen das rechtlich gesehen eine Abfindung möglich ist, aber zugegeben es klingt nicht gerade dannach
Wieviele Leute sind den in deinem Betrieb? Rein rechtlich gesehen würde er mit 8 Leuten Probleme haben dich auf dem normalen Weg loszuwerden.
Die Möglichkeit mit dem Aufhebungsvertrag besteht.
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Mit dem Aufhebungsvertrag wäre ich ganz vorsichtigen, denn dann stimmt ER der Kündigung ja zu und muss sich Arbeitslos melden was ihm eine Arbeitslosengeldsperre reinhaut!
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04.11.13, 20:05
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#28
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Allerdings eilt die Sache! Die Widerspruchsfrist beträgt m.E.n. 14 Tage.
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Zitat:
Fristbeginn für die Kündigungsschutzklage
Die 3-Wochenfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Zugegangen ist die Kündigung dann, wenn diese in den Machtbereich des Arbeitnehmers kommt, so dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
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Die Kündigung ist ihm gestern erst zugegangen. Also ist noch Zeit!
Zitat:
Zitat von jutan
Der Anwalt hat mir das alles erklärt
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Ich denke sein Anwalt wird das dann schon machen.
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04.11.13, 22:01
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#29
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 549
Bedankt: 493
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Zitat:
Zitat von zykl00p
Mit dem Aufhebungsvertrag wäre ich ganz vorsichtigen, denn dann stimmt ER der Kündigung ja zu und muss sich Arbeitslos melden was ihm eine Arbeitslosengeldsperre reinhaut!
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Ein Aufhebungsvertrag ist weder ein Schuldgeständnis noch die Akzeptanz einer Kündigung, sondern wie der Name schon sagt eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Zitat:
Zitat von Rukashi
Nicht ganz richtig, eine Sperrfrist bekommt er nur auferlegt, wenn er keinen wichtigen Grund für die Aufhebung hat. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn dem Arbeitnehmer sowieso eine ordentliche Kündigung gedroht hat, dem steht nicht entgegen das er eine Abfindung erhalten würde er hat sogar ein berechtigtes Interesse daran, sich eine Abfindung zu sichern, wenn er sich einer unvermeidbaren Beschäftigungslosigkeit ausgesetzt sieht.
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-> Da das mit einem gewissen Risiko behaftet ist (je nach Laune des Richters), ist die gerichtliche Auflösung der privaten vorzuziehen.
Zitat:
Zitat von Fietze
Die Kündigung ist ihm gestern erst zugegangen. Also ist noch Zeit!
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Wie aus den oberen Beiträgen entnehmbar ist, hat er die Klage bereits eingereicht.
Zitat:
Zitat von Fietze
Ich denke sein Anwalt wird das dann schon machen.
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+
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05.11.13, 13:00
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#30
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Das schlimmste is einfach das mein Geld immernoch nicht da ist.
Und das tollste ich hab immer do ungefähr 200€ jeden Monat plus auf meinem Konto
Damit falls es Geld mal "etwas" später kommt ich nicht direkt voll im Minus bin.
Und mittlerweile ist das eingetreten schön im Minus.
Find ich echt ne Unverschämtheit.
Edit:
Vor allem wir hatten am Anfang so das Gespräch das ich ja bei meiner alten
Stelle gegangen bin weil ich teilweise immer ewig auf mein Geld gewartet habe.
Ok da waren es dann immer mindestens 14 Tage.
Aber er hat dann gemeint das er sowas nie machen würde weil die Leute ja
Auch immer laufende Kosten haben und sowas könnte er absolut nicht verstehen.
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05.11.13, 17:16
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#31
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2013
Beiträge: 1
Bedankt: 11
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Erstmal vorab: Alles, was Du jetzt noch mit Deinem (Ex)Arbeitgeber zu besprechen hast, nur noch schriftlich. Am besten per Einschreiben, wo er den Erhalt quittieren muss und immer Kopien von den Sachen machen, die Du ihm hast zukommen lassen.
Was Dein Geld angeht, fordere ihn, auch hier schriftlich, dazu auf, Dir nachzuweisen, dass und wann er überwiesen hat und verlange für die Tage, die das Geld jetzt zu spät da ist, Zinsen. Das ist Dein Recht.
Falls Du Dich dazu entschliesst, rechtliche Schritte einzuleiten, bist Du in der Beweispflicht. Du kannst Deinen Arzt auch nochmals bitten, Dir die Krankmeldungen nochmals auszustellen, damit Du diese für den Klagefall auch zur Hand hast.
Was die Kündigung an sich angeht, ist diese unwirksam, da er dazu verpflichtet ist, die sogenannten wichtigen Gründe auch gleich mit anzugeben.
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08.11.13, 13:33
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#32
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 473
Bedankt: 293
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Zitat:
Zitat von Kalila
Was die Kündigung an sich angeht, ist diese unwirksam, da er dazu verpflichtet ist, die sogenannten wichtigen Gründe auch gleich mit anzugeben.
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Nö. Den Grund muss er nur auf Verlangen angeben und gegen den Grund kann man Klage einreichen. Formfehler liegen hier jedoch nicht vor.
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08.11.13, 17:44
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#33
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 167
Bedankt: 137
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Zitat:
Zitat von Rukashi
Ein Aufhebungsvertrag ist weder ein Schuldgeständnis noch die Akzeptanz einer Kündigung, sondern wie der Name schon sagt eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
-> Da das mit einem gewissen Risiko behaftet ist (je nach Laune des Richters), ist die gerichtliche Auflösung der privaten vorzuziehen.
Wie aus den oberen Beiträgen entnehmbar ist, hat er die Klage bereits eingereicht.
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Ich weiss nicht wo du diese Info her hast, aber die Geschichte mit dem Aufhebungsvertrag mache ich derzeit auch durch und weiss wovon ich schreibe! Fakt ist, dass Arbeitsamt hat mir mitgeteilt das es eine 3 Monate lange Arbeitslosengeldsperre gibt!
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