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Befristeter Arbeitsvertrag, Kündigung möglich?

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Ungelesen 17.02.11, 21:35   #1
riza1987
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riza1987 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Befristeter Arbeitsvertrag, Kündigung möglich?

Hallo Leute,

ich bin derzeit in einem Unternehmen tätig, wo ich einen befristeten Arbeitsvertrag ( 2 Jahre ) erhalten habe. Die Probezeit von 6 Monaten ist auch vorbei. Zur Info ich muss derzeit ca. 90 Km pendeln, da wir ein Dienstleistungsunternehmen sind. Firmenwagen wird auch zur verfügung gestellt. Meine Fragen an euch:

Kann der Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ab und zu Krank nehme? weil mich das pendeln sehr belastet.

Im Arbeitsvertrag steht auch drin:

Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung. Kann mir das einer erklären, was damit gemeint ist.

Die 2. Frage:

Bin ich gezwungen Urlaub zu nehmen, wenn an meinem Einsatzort ein Feiertag ist, weil ich Vertrag steht ,, Die Feiertagsregelung wird durch den Einsatzort bestimmt.´´ Ich wurde immer gezwungen Urlaub zu nehmen.

Ic hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Danke
riza1987 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.02.11, 21:56   #2
robertlistig
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robertlistig ist noch neu hier! | 5 Respekt Punkte
Standard

hmm.. also ich habe mal google bemüht .. erst müsste man folgendes klären.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, bei der die für eine ordentliche Kündigung vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht oder nicht vollständig eingehalten oder bei der ein Arbeitsverhältnis gekündigt wird, das eigentlich (d.h. "ordentlich") gar nicht kündbar ist.

Außerordentliche Kündigungen sind daher in vielen, keineswegs aber in allen Fällen zugleich auch fristlose Kündigungen. Eine außerordentliche, dabei aber nicht fristlose Kündigung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen einen Mitarbeiter kündigt, der aufgrund tariflicher oder gesetzlicher Vorschriften unkündbar ist; bei einer solchen außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung ist die ("hypothetische") Kündigungsfrist einzuhalten, die der Arbeitgeber einhalten müßte, wenn keine Unkündbarkeit gegeben wäre. Man spricht in solchen Fällen von einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.

Liegt tarifliche oder gesetzliche Unkündbarkeit vor, kommt eine außerordentliche Kündigung beispielsweise dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer grob gegen seine Pflichten verstoßen hat oder wenn der Arbeitgeber den Betrieb stillegen möchte. Das Beispiel der Betriebsstillegung macht deutlich, daß beileibe nicht jede außerordentliche Kündigung wegen eines Pflichtverstoßes des Gekündigten erfolgt. Vielmehr kann man durchaus auch dann außerordentlich gekündigt werden, wenn man überhaupt nichts "ausgefressen" hat.

Fazit: Jede fristlose Kündigung ist zugleich auch eine außerordentliche Kündigung. Dagegen ist nicht jede außerordentliche Kündigung zugleich auch eine fristlose Kündigung. Vielmehr gibt es auch außerordentliche "fristgemäße" Kündigungen, d.h. außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.

....
dann weiter ..
schaue mal hier ... da findest du eine menge infos
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robertlistig ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.02.11, 21:58   #3
robertlistig
Erfahrener Newbie
 
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Also sehe ich eigentlich keinen sinn zu solch ein Passus im Arbeitsvertrag.. aber wir haben doch hier bestimmt Studenten die das gerade studieren oder Rechtsanwälte die das besser wissen.


Have Fun
robertlistig ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.02.11, 22:03   #4
eNcKiiZ
Lord
 
Benutzerbild von eNcKiiZ
 
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eNcKiiZ ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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also er kann dich ganz normal mit einer frist kündigen (ich glaube es waren 2 monate)
du kannst auch mit selbiger frist kündigen.

eine außerordentliche kündigung ist möglich wenn irgendwas vorliegt das dass arbeitsverhältniss
nicht mehr zumutbar macht. (diebstahl etz)

zu frage 2:
ich denke nicht das du da urlaub nehmen musst,
das weiß ich aber nicht mir sicherheit
eNcKiiZ ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.02.11, 21:11   #5
nichdiemama
Stammi
 
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man "nimmt" nicht "krank", man ist krank .. oder ebend nicht.
Kündigungen mit der Begründung "der mann ist krank" sind nicht zulässig. wärst du einer von meinen mitarbeitern und innerhalb der befristung häufig krank, würde ich dich deinen nachfolger zeitig einarbeiten lassen.

wenn im vertrag steht, das die feiertagsregelung durch den einsatzort bestimmt wird heisst das, das wenn am einsatzort feiertag ist, du nach den feiertagsregelungen frei hast. der freie tag findet nicht in form von urlaub statt und muss auch nicht zu einem anderen zeitpunkt "reingearbeitet" werden.
__________________
Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
nichdiemama ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.02.11, 00:12   #6
Hodi
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Genau!
Also Kündigung innerhalb der 2 jahren jederzeit möglich bei einhalten der Kündigungsfritst Siehe Vertrag.

Sofortige Kündigung möglich wegen vertrauensbruch, diebstahl, sexuelle belästigung etc. oder auch nach erhalten von 3 abmahnungen wegen der gleichen sache (zu spät kommen etc)
Also alles was man nicht machen darf.
Und nach den 2 Jahren bist du (wenn vertrag nicht verlängert worden ist) Automatisch "arbeitslos".
Von daher denk dran, du MUSST dich 2 oder 3 Monate (sorry weiß es nicht genau) beim A-Team anmelden!
Wenn du dies nicht tust und dein Vertrag ausläuft hast du pech und kannst eine Sperre auf dein arbeitslosengeld bekommen!

Also überleg es dir gut mit dem öfter krank machen
__________________


Der King mit dem Ding *g*
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