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myGully |
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24.02.11, 04:15
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 24
Bedankt: 1
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Resturlaub bei Kündigung.... Anspruch ?
Wie gesagt, geht es um den Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung...
Ich werde zum 31.03.2011 meine jetzige Arbeit kündigen.
Daher sollte ich ja noch 6 Tage Urlaub zur verfügung haben. Ich habe in diversen Foren was von 7 Tage gelesen, da ich weniger als 6 Monate eingestellt war, irgendwas mit Teilurlaub usw... weiß jetzt nicht genau ob das stimmt.
Meine eigentliche Frage ist aber, muss mir der Arbeitgeber den Urlaub noch bis zum 31.03 gewähren, sprich letzter Arbeitstag wäre der 24.03.11.... oder kann er auch sagen, dass es aus betrieblichen Gründen nicht geht und mir die 6 Tage auszahlt. Genau diese Auszahlung will ich vermeiden... Lohnsteuerklasse 5 usw....
Ich werde von Nachtdienst wieder in den Tagdienst gehen, daher wäre mir der Urlaub zur Umstellung extrem wichtig.
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24.02.11, 05:05
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#2
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.105
Bedankt: 63.112
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Arbeitsrecht: Gemäß § 10 Abs. 4
Zitat:
Der Arbeitnehmer kann beim Arbeitgeber seinen Resturlaub oder die Gewährung der Freizeit aus Überstunden beantragen und so eventuell einen Teil seiner Kündigungsfrist zuhause verbringen.
Liegen dringende betriebliche Belange vor, die eine Gewährung des Urlaubs oder der Freizeit zu dem gewünschten Zeitraum nicht möglich machen, so kann der Arbeitgeber aber deren Gewährung verweigern.
In diesem Fall wird sowohl der Resturlaub als auch das Freizeitguthaben am Ende des Arbeitsverhältnisses in Geld vergütet. Bei Urlaub ist aber weitere Voraussetzung für die Vergütung, daß er noch genommen werden könnte, was z.B. bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht der Fall ist.
Bereits genommener Urlaub wird auf diese Vergütung angerechnet. Laut Tarifvertrag haben Sie im Austrittsjahr generell einen Urlaubsanspruch von 1/12 je Beschäftigungsmonat. Diese Regelung ist zulässig solange der gewährte Urlaub über dem gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen liegt.
Da dies in Ihrem Fall gegeben ist, besteht also bei einer Kündigung im laufenden Jahr ein anteiliger Urlaubsanspruch von 1/12 je Beschäftigungsmonat.
Das zu zahlende Urlaubsentgelt berechnet sich dergestalt, daß zunächst das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen ermittelt werden muß (§ 11 Abs. 1 BUrlG).
Ist ein festes Monatsgehalt vereinbart, so kann von diesem ausgegangen werden. Einer Ermittlung des Einkommens der letzten 13 Wochen bedarf es dann nicht.
Da das Bundesurlaubgesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht, muß im Falle einer 5-Tage-Woche eine Umrechnung erfolgen.
Diese Umrechnung geschieht, wie folgt:
26 pauschalierte Monatsarbeitstage bei einer 6-Tage-Woche geteilt durch 6 Werktage multipliziert mit 5 wöchentlichen Arbeitstagen = ergibt einen Divisor von 21,67 Arbeitstagen
Das Urlaubsentgelt errechnet sich dann folgendermaßen:
Monatsgehalt : 21,67 x 28 Urlaubstage
Die Überstunden, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht in Freizeit genommen werden konnten, sind ebenfalls zu vergüten.
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Ich hoffe das beantwortet Deine Frage
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24.02.11, 07:38
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 24
Bedankt: 1
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Na toll... also kann der AG immer ein "Wichtigen" Grund haben bzw. erfinden um einem den Urlaub nicht zu gewähren <.<
Betriebliche Belange... sind je relativ. Meine Stelle wird in jedenfall nicht in den näcsten 4 Wochen belegt sein.... die hatten letztes Jahr schon 6 Monate gesucht...
Also kann ich die 6 Tage Resturlaub wohl vergessen.
Trotzdem Danke.
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24.02.11, 09:29
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#4
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Newbie
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 67
Bedankt: 37
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Erst urlaub beantragen, dann kündigen?
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26.02.11, 22:15
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#5
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Anfänger, blutiger
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Erdgeschoss, links
Beiträge: 713
Bedankt: 925
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Ich habe bei meiner letzten Kündigung den Urlaub direkt mit beantragt :
Zitat:
Hiermit kündige ich meinen mit Ihnen am XX.XX.XXXX geschlossenen Arbeitsvertrag fristgemäß zum XX.XX.XXXX bzw. vorsorglich zum nächsten zulässigen Termin.
Mir stehen noch 8 Tage Urlaub zu, den ich mit diesem Schreiben beantrage.
Mein letzter Arbeitstag ist folglich der XX.XX.XXXX ohne Berücksichtigung noch auszugleichender Überstunden.
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Ist dann auch genau so über die Bühne gegangen.
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Water can flow, or it can crash. Be water my friend!
Bruce Lee, 1971
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28.02.11, 07:25
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 24
Bedankt: 1
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Ja, ich bin noch in der Probezeit. Und ja, mein AG ist ein riesen Arsch ^^ ... der würde nie und nimmer der Urlaub genehmigen... hatte letzte Woche erst 4 Tage... das war schon ein Kampf....
Ich habe jetzt zum 15.03 gekündigt... + Urlaubsauszahlung... nu hat er Pech gehabt.... wäre für mein AG natürlich besser gewesen wenn ich erst zum letzten des Monats gekündigt hätte ^^ Aber die Woche Urlaub vor meinen neuen Job ist extrem wichtig... muss mich ja erstmal wieder an den Tagdienst gewöhnen
Hatte jetzt auch keine Lust mehr auf unnötige Disskusiuonen... daher kurzen prozess gemacht. Danke für die Antworten.
MfG
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