Bei Betreten des Betriebsgeländes gilt der direkte Weg zur Arbeitsstätte als Arbeitszeit - unabhängig ob du dafür 10m oder 2km laufen musst, wie es z.B. oft bei Förstern ist :-). Simple aktuelle deutsche Rechtsauslegung.
Gehst du direkt zu deiner Arbeitsstätte (ohne Umwege über Kantine, Cafeteria o.ä.) steht dir die Zeit als Arbeitszeit zu. Wenn das 10 Minuten sind, kann dich niemand für 15 Minuten auf dem Gelände "einsperren" - und wenn es 20 Minuten sind, stehen dir auch 20 Minuten zu.
PS: Arbeitszeit sollte bei Azubis jedoch keine Rolle spielen. Habe schon unterschiedliche Betriebe, groß wie klein, kennengelernt und nirgends mussten Azubis "stechen", d.h. es gab weder Über- noch Minusstunden - die Arbeitszeit sollte eben im grünen Bereich liegen und nicht auffällig nach oben oder unten abweichen.
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