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Ausbildung und Schulpflicht

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Ungelesen 18.10.12, 17:36   #1
Dulliking
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Standard Ausbildung und Schulpflicht

Hey,

Ich habe am 1.8 eine Ausbildung begonnen. Nun komme ich bei der Firma nicht klar.
Die Probezeit läuft noch bis zum 1.11. Nun haben wir hier in Niedersachsen eine Schulpflicht von 12 Jahren. Demnach muss ich noch 2 Jahre.
Wenn ich die Ausbildung nun abbreche und eine neue Stelle in einem ähnlichen Beruf zum 1.8.13 suche, was muss ich dann in der Zwischenzeit machen? Muss ich ein BFJ oder etwas dergleichen machen? Oder kann ich mich komplett auf die suche nach einer neuen Lehrstelle konzentrieren und gegebenfalls Praktika machen?

mfg
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Ungelesen 18.10.12, 17:55   #2
Mr_Braun
abcdefgh
 
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Wenn ich die Texte zur Schulpflicht in Niedersachsen lese, sage ich dir ganz klar: JA!
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Du hast noch keine 12 Schuljahre hinter dir und es besteht auch anderweitig wahrscheinlich kein Grund, dass bei dir eine der Ausnahmeregelungen greifen sollte!

Also stell dich schon einmal mental auf die Schulbank ein.
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Ungelesen 19.10.12, 05:57   #3
LegendaryNetu
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Du kannst aber mit Absprache deiner Berufsschule auch einfach während der Probezeit den Ausbildungsbetrieb wechseln... hab ich auch gemacht weil ich am ende des ersten Praxisblocks bereits über 300 Stunden zu viel gearbeitet habe... und gerade in der Probezeit ist das kein Problem
__________________

Ach und ihr behauptet, ich sei ein Vampir? Welche Beweise, außer, daß ich keinen Puls habe, meine Haut weiß ist, ich Fänge
habe und der Tatsache, daß ich weder einen Schatten, noch ein Spiegelbild besitze, habt ihr denn, hä
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Ungelesen 19.10.12, 06:42   #4
Mr_Braun
abcdefgh
 
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Zitat:
Zitat von LegendaryNetu Beitrag anzeigen
Du kannst aber mit Absprache deiner Berufsschule auch einfach während der Probezeit den Ausbildungsbetrieb wechseln... hab ich auch gemacht weil ich am ende des ersten Praxisblocks bereits über 300 Stunden zu viel gearbeitet habe... und gerade in der Probezeit ist das kein Problem
In erster Linie findet solch Wechsel in Absprache mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer statt. Nebenbei angemerkt. Ein Wechsel kann im Übrigen auch während der regulären Zeit erfolgen, insofern eine Kündigung/Aufhebungsvertrag vorliegt.
Allerdings sollte man das ganze mit dem Ausbildungsberater der IHK abklären.

Und überhaupt würde ich vor einem Wechsel die IHK konsultieren. Die haben im Übrigen noch andere (rechtliche) Schritte die sie unternehmen können, wenn sich der Ausbildende (Betrieb) bzw. Ausbilder (Mentor) in seinem Ausbildungsauftrag verfehlt.

@TE
Wo ist denn überhaupt dein Problem? Ich war auch einmal Auszubildender und mit einem gut gemeinten Ratschlag kann ich dir noch was verraten: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Auch im Ausbildungsbetrieb kann sich mit der Zeit vielerlei ändern, sodass man auch dort seine Freude hat.
Mr_Braun ist offline   Mit Zitat antworten
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