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3 Monate ALG 2 Sperre
Hallo,
ich habe am 12.02.2013 meine Ausbildungsstelle selbst gekündigt. Anschließend habe ich Alg 2 beantragt und bekam am 22.03.2013 einen Brief vom Amt mit Berechnungsbogen und Bewilligung von Alg 2 vom 01.02.2013 - 01.07.2013. Heute bekam ich dann auch 1045€ vom Amt für Februar und März überwiesen. Dann kam heute auch ein Brief in dem ich mich bezüglich einer Sperre von 3 Monaten wegen eigener Kündigung äußern soll. Das ich eine Sperre bekomme ist klar, da ich es selbst verschuldet habe. Meine Frage jedoch ist, ab wann die Sperre greift. Muss ich das Geld für Februar und März zurückzahlen und die Sperre endet am 1.5.2013 oder greift die Sperre dann ggf. erst am 1.5.2013 wenn das Amt über die Sperre entschieden hat. Danke schonmal im vorraus für die Antworten. Mit freundlichem Gruß Shorty |
Frage ALG1 Oder ALG2
Handelt es sich bei der Leistung um ALG1 oder ALG2.
Denn nur bei ALG1 wird für 3 Monate gestrichen, das heißt du hättest 3Monate weniger Anspruch drauf und müsstest eher alg2 beantragen. Beim ALG2 wird für maximal 3 Monat um 30% gekürzt! Bist du noch unter 25 Jahren oder darüber! Prinzipiell sollte §10 SGB 2 dir Gründe geben um dagegen Widerspruch bzw. bei einer Stellungnahme deinerseits argumentieren zu können. Wenn es noch in der Probezeit war, dann hatt sich das eh eigentlich gegessen. Bei Fragen meld dich einfach! |
Es handelt sich um ALG2, für ALG1 hat mir ein Tag gefehlt. Und zwar habe ich Pfandbons im Supermarkt selbst eingelöst und wurde erwischt. Bin noch unter 25 und ich hatte schonmal eine 100% Sperre.
Um die 100% werde ich wohl nicht herumkommen, die Frage ist halt ob die Sperre Rückwirkend greift oder nicht. Werde Morgen mal beim Amt vorbei gehen und mich schlau machen. |
Du wurdest beim Pfandbons selbst eingelösen erwischt und hast deshalb selber gekündigt?
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ok danke leute werde morgen mal beim JC vorsprechen:T
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Vermute mal er hatte die Qual der Wahl:
1. Selbst Kündigen oder 2. Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber und Strafanzeige Und da war Alternative eins seiner Meinung nach die bessere Wahl. Eventuell liegen ja noch andere Sachen aus dem Laden zu Hause. Zitat:
Zitat:
Und auch beim Termin klären, wer in den drei Monaten deine Krankenkasse bezahlt. Zumindest bei Arbeitslosengeld 1, ohne Ansprüche auf Harz4, muß man die selber bezahlen. Wie es in deinem Fall ist, weiß ich aber nicht. |
Sperre gibt es nicht rückwirkend, entschieden wird nach der Anhörung die er ja erhalten hat.
Wird dann entschieden und ab nächsten Monat losgehen. Dann Lebensmittelgutscheine beantragen dann ist auch die KK bezahlt. Und aufpassen ob diesmal nicht auch noch die KDU betroffen sind, dieses wäre möglich..... |
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