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Schweiz gesetz: rollerfahrer mit L
hallo zusammen
also ich weiiss nicht genau wie ich das schreiben soll, aber denke die, welche sich mit der schweiz bissl auskennen können mir bestimmt helfen. Also, mein kumpel wurd letzte woche 16 und er machte die rollerprüfung. jetzt trägt er am roller noch das "L". solange dass drauf is, darf er nur alleine fahren. der roller fährt soo um die 70kmh. Jetzt wollt ich fragen: was passiert, wenn ich hinten aufm roller drauf sitz, er hat das L dran und fährt, und wir werden erwischt? was ist die strafe? MfG nd danke im vorraus |
Bin jetzt zwar kein Schweizer Straßenverkehrsordnungs-Rechtsanwalt,
aber ich glaub DASS: Wenn er ein Rollerführerschein hat, dann darf er dich mitnehmen. Falls doch nicht wird es allerhöchstens ne Geldstrafe geben. |
ja er hat den führerschein.... doch bevor er das blaue L hinten wegbekommt und jemanden mitnehmen darf muss er den VKU (son kurs oder sowas) machen und eine praktishe prüfung. er hat also den führerschein, darf aber noch niemanden hinten drauf mitnehmen. und was passiert wenner dies jetz doc hmacht und erwischt wird?^^
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Wenn er was macht was er nicht darf kriegt er natürlich eine Strafe.
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ach ne ? jetzt im ernst?
herrgott auf das sind wir doch auch gekommmen :D aber was für eine strafe? ne einfache gelbdusse? dann wärs ja net schlimm aber wenn se ihm iwie führerschein entziehen... oder sonst hald was |
Warum macht ers nicht einfach?
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wir machens ja -. - aber es nimmt uns wunder was wäre wenn uns n polizist erwischt...
es nimmt uns wunder... wenn ich hintendruffsitze und wir durch ne stadt düsen ist die wahrscheinlichkeit doch relativ hoch dass wir an nem streifenwagen vorbeifahren.... wenns nur ne geldbusse is würdn wa öfters fix inne stadt in den elektro. markt oder so:P aber wnens fpührerscheinentzug gibt lassen was lieber |
Ich weiß nicht wie das in der Schweiz ist, aber in Deutschland wäre die Frage, ob das wie eine Auflage oder Beschränkung gilt.
Verstoß Auflage (z.B. keine geeignete Sehhilfe = Brille oder Kontaktlinsen getragen) = Verbot der Weiterfahrt + Ordnungswidrigkeitenanzeige --> Wenn Punkte in Flensburg fällig werden kommt während der Probezeit in der Regel noch die Anordnung einer Nachschulung hinzu (ca. 200,- €uro - 400,- €uro). Verstoß Beschränkung (z.B. mit offenem Motorrad = Kraftrad mit mehr als 25 kW Leistung bzw. einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,16 kW/kg also mindestens 6,25 kg/kW gefahren, obwohl Beschänkung im Führerschein noch (zeitlich) vorhanden ist) = Straftat = Verlust aller Führerscheinklassen und zeitliche Sperre bis zum Neuerwerb, je nach Verstoß evtl. noch Idiotentest Gilt zwar für Deutschland, aber vielleicht hilft Dir das für Deine weiteren Nachforschungen |
ne das hilft mir nict weiter, haben halt nich son punktesystem etc.... aber danke vielmals, sehr nett von dir (Y)
weiss sonst noch wer weiter? |
Also ich habe mich nochmal ein wenig durch die Schweiz gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen:
Art. 14 SVG Lernfahr- und Führerausweis 1 Der Führerausweis wird erteilt, wenn die amtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht. Motorradfahrer sind vor Erteilung des Lernfahrausweises über die Verkehrsregeln zu prüfen. 2 Lernfahr- und Führerausweis dürfen nicht erteilt werden, wenn der Bewerber b.1 nicht über eine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, die zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen ausreicht -> könnte unter Umständen so ausgelegt werden, daß er noch nicht die geistige Reife zum sicheren Führen hat, da er Dich einer Gefahr aussetzt. -> Er also den Führerausweis nicht erhält. Außerdem könnte es vielleicht auch für den Auto(lehr)führerausweis Auswirkungen haben. So würde ich das zumindestens aus dem Gesetzestext interpretieren. Ansonsten kannst Du ja selbst nochmal hier gucken (Strassenverkehrsgesetz der Schweiz): [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] P.S.: Solltest Du es herauskriegen schreib hier doch mal, was die Suche ergeben hat. |
Zitat:
B2t: Mir, als Grenzgänger und Hobby-Schweizer, ist dies so gelehrt worden: Das "L" auf dem jeweiligen Fahrzeug ist wie in der "BRD" als Beschränkung zum Führerausweis zu sehen. Nichteinhalten der Beschränken = Verstoss. Das Strafmass liegt aber vermutlich im Ermessen der Verkerhsbehörde. Bei einer allfälligen Busse ist auch noch die persönliche Situation des Fahrzeuglenkers von Bedeutung. Aber irgendwie komme ich nicht von dem Glauben los, dass du nur vorab wissen willst was da auf dich zukommt, weil nämlich schon passiert ... |
Da er ja jetzt den A1-Fürhrerschein hat, wie ich annehme, wieso entfernt er das "L" nicht einfach ?
Oder steht das auch in den Papieren drin und muss von Amt oder Polizei entfernt werden ? Eine Fahrt (am besten nicht zu zweit) zur nächsten Polizeiwache sollte spätestens Klarheit schaffen. |
Zitat:
Da hast Du glaube ich etwas falsch verstanden... Ich denke, das dürfte schwierig werden mit A1: Zitat:
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naja einfach das L wegnehmn kann man schon, dann merkt auch niemand auf den ersten blick dass man eig. ur alleine fahren darf. aber wenn dann ein unfall passiert und sich herrausstellt dass man das L entfernt hat, dann gibts böse böse ärger und die versicherung bezahlt auch kein rappen...
bis jetzt hat mir noch nichts sooo richtig geholfen, aber ich bedanke mich schonmal grosszügg für die bisherigen antworten. aber weiss jemand noch n wenig mehr? ich schau dann auch noch auf admin.ch bissl nach danke vielmals, jedoch würdn mich weitere antworten freuen |
sooo teuer kann das nicht sein. ich denke so um die 150.-
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