Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
26.02.12, 13:21
|
#1
|
Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 1
Bedankt: 0
|
Fahrzeug Kontrolle Polizei
So hätte da mal ne kleine frage bin gestern ne proberunde mit meinem moped gefahren da es abgemeldet ist und ich es reparieren muss damit ich mein kennzeichen wieder bekomme bin ich nur in unserer Straße eine kleine Runde gefahren.
Dabei ist mir die Polizei entgegen gekommen hat bemerkt das ich kein Kennzeichen habe und hat mich dann natürlich bis nach Hause verfolgt.
Sie haben aber keinen beweiss das ich gefahren bin.
Naja dann haben sie mein grundstück betreten auf dem ich mit meinem moped stand sind zu mir gekommen und haben meinen mopedausweis kontrolliert und gesagt sie würden mich anzeigen da ich gefahren bin und haben dann auf meinem grundstück fotos meines mopeds gemacht.
Der polizist sagte ich müsse mit einer BH Strafe rechnen.
Und Jetzt zu der Frage dürfen die diese Fotos eig machen und kann mir etwas passieren den sie haben ja keinen Beweiss das ich gefahren bin??
Hoffe ich bin nicht im falschen forum und hoffe auf schnelle antworten
THX Raphaelo 
|
|
|
26.02.12, 13:30
|
#2
|
Newbie
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 105
|
Zitat:
Zitat von raphaelo
Dabei ist mir die Polizei entgegen gekommen hat bemerkt das ich kein Kennzeichen habe und hat mich dann natürlich bis nach Hause verfolgt.
|
Das dich die Polizei gesehen hat ist Beweis genug.
Du bist mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum gefahren, obwohl du ja wusstest das es nicht erlaubt ist. Also übernimm die Verantwortung für DEIN Tun, zahl das Ticket und gut ist.
|
|
|
26.02.12, 17:07
|
#3
|
Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
|
Zitat:
Zitat von raphaelo
Und Jetzt zu der Frage dürfen die diese Fotos eig machen und kann mir etwas passieren den sie haben ja keinen Beweiss das ich gefahren bin??
|
Nein, die Polizei darf natürlich nicht einfach Beweise sichern oder dich aufgrund von zwei Zeugenaussagen anzeigen. Sie müssen erst um Erlaubnis fragen, ob du damit einverstanden bist, dass deine Straftaten verfolgt werden.
|
|
|
26.02.12, 23:28
|
#4
|
menschenfreundlich
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 141
Bedankt: 119
|
Zitat:
Zitat von raphaelo
und haben meinen mopedausweis kontrolliert
[...]
den sie haben ja keinen Beweiss das ich gefahren bin??
|
Willst du damit sagen, dass sie den Fahrzeugschein verlangt haben aber nicht deinen Führerschein. Oder bezweifelst du das in deinem Führerschein dein Name steht?
__________________
MANCHE FÜHREN MANCHE FOLGEN
|
|
|
26.02.12, 23:43
|
#5
|
Alt - Teil
Registriert seit: Mar 2011
Ort: O.V.W.
Beiträge: 348
Bedankt: 285
|
Ja ... @Newbie_64 hat völlig recht.
Die Fotos ... klar dürfen die, weil es immer wieder Leute gibt, die selbst bei solch eindeutiger Sachlage zum Anwalt rennen müssen.
Gruss Clon
|
|
|
27.02.12, 01:40
|
#6
|
Der Graue
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 658
Bedankt: 393
|
Klär mich mal auf, was ist ein Mopedausweis ? Ich kenn nur Fahrzeugschein (hat man nicht wenn Fzg abgemelded ist) oder die Betriebserlaubnis.
Um was für eine Fahrzeugart handelt es sich ? Mopet mit Versicherungskennzeichen ? Leichtkraftrad ? Motorrad ?
Und was bitte soll eine B H Strafe sein ???
verwunderte Grüße Srgt
|
|
|
27.02.12, 02:08
|
#7
|
Alt - Teil
Registriert seit: Mar 2011
Ort: O.V.W.
Beiträge: 348
Bedankt: 285
|
BH Strafe = Bezirkshauptmannschaft z.b. Insbruck ... sowas wie Bezirksämter bei uns.
... musste ne Weile danach googlen ... die sind ebend anders ... die Ösis
Ansonsten ist es doch egal ob mit Moped oder Roller ... er ist mit einem Zulassungspflichtigem / Kennzeichnungspflichtigem KFZ im öffentlichem Verkehrsraum gefahren und hat sich erwischen lassen ... ebend halt Pech gehabt
Gruss Clon
|
|
|
27.02.12, 10:23
|
#8
|
Der Graue
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 658
Bedankt: 393
|
Und dann fragt man sowas in nem Forum wo geschätzt 95% nur Deutsche rumrennen ohne zu erwähnen das man in Östereich wohnt 
Na wegen seinem Kennzeichen braucht er nun erstmal keine Hektik machen, denk mal das wird er in nächster Zeit nicht brauchen, auser er will sichs ans Fahrrad hängen
Cya Srgt
|
|
|
27.02.12, 13:10
|
#9
|
Live your life ;)
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Österreich
Beiträge: 313
Bedankt: 120
|
Ein Freund wurde auch mal mit einem zu schnellen Moped ohne Kennzeichen aufgehalten. Er musste das Moped zurückbauen,vorführen und 380€ zahlen.
und zu srgt-smokealot: Er kann so bald er das Kennzeichen wieder hat fahren. Ich weiß nicht wie das bei euch in Deutschland ist, aber bei uns wird wenn sie dich aufhalten und das Moped zu schnell geht etc. nur das Kennzeichen eingezogen, man darf aber trotzdem noch mit anderen Mopeds fahren.
__________________
|
|
|
27.02.12, 13:14
|
#10
|
Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
|
@_Hellboy_
Das wage ich zu bezweifeln. Im deutschsprachigen Verkehrsraum (CH/AT/D) gibt es hier keinerlei gravierenden Unterschiede.
@raphaelo
Um das mal an einem Beispiel aus "D" festzumachen: Über welches "Moped" sprechen wir denn?
Bei einem Mofa (FMH25 = Fahrad mit Hilfsmotor bis maximal 25 Km/h) ist die Prüfbescheinigung Voraussetzung zum Führen dieses Gefährts. Ohne Prüfbescheinigung ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Bei einem höherwertigen "Moped" (was die Motorisierung betrifft und somit in den Papieren steht) ist es dann schon eine Straftat -> Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da ist dann Schluss mit Lustig.
__________________
.
|
|
|
28.02.12, 17:12
|
#11
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
|
Zitat:
Zitat von Katzenfisch
Nein, die Polizei darf natürlich nicht einfach Beweise sichern....
|
Soweit mir bekannt ist, haben die doch alle in ihrem Kofferraum eine Staffelei. Der weniger einschneidende Eingriff wäre sicher gewesen, das Moped im Garten in "Essig und Öl" zu malen.
@raphaelo:
Bitte nicht böse sein...bin mit 15 auch schon mal mit nem abgemeldeten Moped gefahren...außerdem war meins noch "frisiert".
|
|
|
06.03.12, 18:33
|
#12
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 12
Bedankt: 5
|
Zitat:
Zitat von gentleman-smart
@_Hellboy_
Bei einem Mofa (FMH25 = Fahrad mit Hilfsmotor bis maximal 25 Km/h) ist die Prüfbescheinigung Voraussetzung zum Führen dieses Gefährts. Ohne Prüfbescheinigung ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Bei einem höherwertigen "Moped" (was die Motorisierung betrifft und somit in den Papieren steht) ist es dann schon eine Straftat -> Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da ist dann Schluss mit Lustig.
|
Was ich weiß wird hier bei uns nicht Unterschieden zwischen Mofas und Mopeds, alles bis 50ccm und 45kmh ist ein Moped.
@raphaelo
Sobald dich jemand ohne Nummerntafel fahren sieht, kannst du rein theoretisch mit einer Anzeige rechnen, nur steht bei einem Zeugen Aussage gegen Aussage, bei mehr Zeugen hast du schon ein Problem. Sonderfall sind Polizeibeamte, die Aussage eines Beamten steht immer über deiner. Und ja, Beamte dürfen dein Grundstück betreten, das darf der Postbote auch, sie dürfen nicht ohne einwilligung in dein Haus, aber technisch gesehen, hast du eine Straftat begangen und bist auch noch weggefahren (ich nehme nicht an, dass du stehen geblieben bist, als sie dich gesehen haben), da dürfen sie dich vor deinem Haus "stellen".
Das wird auf jeden Fall recht teuer, ich nehme übrigens nicht an, dass du in einer Privatstraße wohnst, dort darfst du nämlich auf und ab fahren so lange du willst.
|
|
|
22.05.12, 19:54
|
#13
|
Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
|
Zitat:
Zitat von raphaelo
...Sie haben aber keinen beweiss das ich gefahren bin.
Der polizist sagte ich müsse mit einer BH Strafe rechnen.
...dürfen die diese Fotos eig machen und kann mir etwas passieren den sie haben ja keinen Beweiss das ich gefahren bin??
|
Di Aussage der Beiden genügt.
Wieeeee ? Du solst Büsten Halter als Strafe tragen ?
Du hättest sie vielleicht daran hindern sollen 
Welche Beweise brauchst Du den ? ühls Du Dich ungerecht behandelt, zeigt sie doch an, vergieß bitte nicht zu schreiben wie es verlaufen ist
Zitat:
Zitat von rammstein315
... dass sie den Fahrzeugschein verlangt haben aber nicht deinen Führerschein.
|
Führerschein ? ? ?
eher MOFAPRÜFBESCHEINIGUNG ! ! !
|
|
|
25.05.12, 15:55
|
#14
|
Ex-Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Free State of Thuringia
Beiträge: 1.644
Bedankt: 974
|
Ich mach so ein quatsch zwar nicht, hätte aber folgendes getan.
Moped abgestellt, Helm weg und schon beim betreten des Grundstückes, die Herren in grün, von diesem verwiesen. Da können Sie dann schön vom Bürgersteig aus Ihre Fotos machen .... vom Gefahrenabwehrrecht werden die in diesem Fall ja wohl kaum Gebrauch machen
__________________
Take me down to the paradise city where the grass is green and the girls are pretty oh, won't you please take me home...
|
|
|
22.06.12, 10:29
|
#15
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Ort: DD in D
Beiträge: 1
Bedankt: 7
|
wenn du hast, dann auf jeden Fall Verkehrsrechtschutz nutzen
ist mir beim motorrad-kauf auch schon passiert : ( : ) ... aus dem garagenhof beim käufer raus, fahr 300m ums eck und wie ich in den hof zurückfahr hab ich plötzlich die pullerei im schlepptau !!!
so was blödes aber auch ... der wachtmeister war auch ganz entspannt, nur doof das der noch ne obermeisterin dabei hatte ... die dämliche kuh hat`s uns dann mal so richtig erklärt ... paragraph 0815 blablabla ...
ich jedenfalls zum anwalt und der hat dann tatsächlich noch ne bagatellstrafe für mich rausgeholt - ist aber echt kulanzsache von der bearbeitenden behörde!
versuch`s auf jeden fall!
viel Glück
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:44 Uhr.
().
|