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Darf ich mit Autoführerschein Roller ungedrosselt Fahren ?
Habe eine kleine und wahrscheinlich Dumme Frage.
Meine Frage: Darf ich einen 50ccm Roller ungedrosselt ,heißt mit 90, fahren ? |
Nein, darfst du nicht. Außer der Roller fährt vom Werk aus 90.
Normalerweise fahren 50ccm Roller aber nu so um die 45. |
nein darfst du nicht
wenn der roller vor dem 31.12.1992 das erste mal zugelassen wurde darfst du 50cc (glaube bis 60 km) fahren ansonsten nur 50cc bis maximal 45 km |
Zitat:
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Ist der Zusatz [bis 45km/h] nicht recht neu?
Also ich mein mich noch entsinnen zu können, dass man legal schnellere 50ccm Roller fahren durfte, wenn die vom Werk aus mit 70km/h oder so kamen (durch fehlerhafte Einstellung etc.). |
Na toll:cry:.
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Nein, darfst du nicht, dafür brauchst du einen extra Führerschein, kannst du aber zusammen mit deinem Auto lappen machen, dann wirds billiger, also normalerweise.
Kurzer tipp unter uns: Du hast einen kleinen Fehler in deiner Überschrift gemacht, aber keine sorge, ich sags keinem ;) |
Ja super ist jetzt auch egal.
Darf ich den Fahren wenn der 50ccm hat aber 90 fährt ? |
hä, nein natürlich nicht, das ist illegal und du kannst aber motorrad führerschein machen und dann einen 100ccm roller fahren... der läuft dann sogar mehr als 90...
Aber sonst gehts mit autolappen eben nur 45 km/h, sonst begibst du eine straftat |
Zitat:
Zitat:
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OK fahr ich halt nicht damit.Gebe nicht noch mal 400 Euro dafür aus.
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du hast 2 möglichkeiten mit dem teil u fahren
a) zu drosselst das ding auf 45km/h (ein wenig schwankung ist egal) b) du machst den Führerschein der Klasse A (min. 18 Jahre) oder A1 (min. 16 Jahre) mit dem A1 darfst du (unter 18 Jahre) maximal 80km/h Fahren und nur 125ccm mit dem A (beschränkt) darfst du alles fahren was unter 34PS hat. (2 Jahre nachdem du den A bekommen hast, darfst du über 34PS fahren, dann hast du A unbeschränkt | bzw. wenn du A mit 25 machst, dann hast du sofort den unbeschränkten) |
1. der Roller ist auf 50 ausgelegt wenn die Drossel raus ist fährt er mehr darfst ihn natürlich auch nicht fahren ausserdem steht doch in den Papieren eine max. Km/h Leistung.
Wenn er mehr fährt als von Werk dann sind die Bremsen nicht dafür ausgelegt. Das heisst bei voller Geschwindigkeit wenn Bremsen möchtest könnte es sein das die Bremsen versagen. Also darfst ihn nichtmal fahren wenn Motorradführerschein hast da dies ganz einfach nicht den Straßenverkehrsordnung zusagt. Und was hat das mit Typisch Deutschland zutun. Wozu gibt es denn schnellere Roller und Motorräder? Da sind alle Teile aufeinander abgestimmt. Wie viele Junge (Idioten) denken das sie die Maschine voll unter Kontrolle haben und Schwups liest man in der Zeitung wieder ein toter Motorradfahrer. Also nachdenken bevor man über ein Land schimpft die Regeln sind nicht ohne Grund da. |
Ja ist OK.
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Beispielsweise in der Schweiz gibt es keine Gechwindigkeitsbeschränkung, die Roller werden dort unverändert verkauft, da funktionieren die Bremsen auch. Zum Vergleich hier mal die technischen Daten von einem Gilera-Roller, einmal von der deutschen Webseite, einmal aus der Schweiz. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Bremsen usw sind absolut identisch. Nur der Motor wird nicht zugeschnürt. Die Aussagen, dass der Rahmen usw das nicht aushalten würde, werden von unwissenden Polizisten in die Welt gesetzt, die leider keinerlei Ahnung von dem Thema haben. |
Na ok dann habe ich mich dort geirrt.
Trotzdem @Free@Style halte dich an die Verkehrsregeln und wenn dir der Motorradführerschein zu teuer ist fahr Auto oder 50er Roller |
Mal ne andere Frage, warum machste einen Autoführerschein um dir dann einen Roller zu kaufen? Die würdest dir doch bestimmt einen neuen Roller für ca. 1000€ dann kaufen wollen oder? Dafür kriegt man hierzulande auch schon gute Gebrauchtwagen, gerade die Leute die schlau genug waren ihr Auto zu verkaufen anstatt ihn für läppische 2500€ zu verschrotten.
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Nein den Roller würde ich von meinen Bruder bekommen.Den "Schein" habe ich schon für Auto gemacht.
Wollte nur Fragen ob ich den Roller mit dem "Schein" fahren darf. |
Zitat:
WOW! Nicht nur die Motorisierung entscheidet wie schnell ein Fahrzeug fahren darf. Gerade bei billigen Kisten sind überall die gleichen Motoren verbaut aber der Rest ist verschieden AUCH WENN ES NICHT SO AUSSIEHT!. Bremsen usw. sind komplett unterdimensioniert weil das billiger ist. Nimmst du also die Drosseln raus dann kann es sein dass du nicht mehr rechtzeitig bremsen kannst wenn plötzlich ein Hindernis auftaucht. Das macht sich besonders gut wenn ein kleines Kind auf die Straße rennt und du nicht mehr bremsen kannst. Dazu kommt noch dass sich die "Ausbildung" je nach Führerscheinklasse extrem unterscheidet. Um ein großes Motorrad zu führen gehört mehr dazu als eine Mofa unter Kontrolle zu behalten. Es liegt nicht am "Typisch Deutschland" sondern diese Regeln findet man in jedem Land der Welt. Und das ist auch gut so! Schau dir mal die Unfallzahlen in Ländern an wo "keine Sau" es überprüft. Ich verstehe deine Logik sowieso nicht. Warum machst du nicht einen Baggerführerschein und jammerst dass du kein Flugzeug fliegen darfst? Man könnte auch einfach am Wochenende arbeiten gehen und von dem Geld einen Führerschein machen. Ich denke aber wer schreibt "Na toll.Typisch Deutschland." der wird auch so fahren und jedesmal rumjammern wenn er wieder von der Polizei angehalten wurde. Dann kommen so Sprüche wie "Ich hätte ja einen Führerschein gemacht aber das ganze Geld ist für Strafzettel drauf gegangen." Am Ende ist irgendwann auch der Autoführerschein weg. Wie ich darauf komme? Genau so läuft es immer ab und du bist nicht der erste! Besuche mal diverse Verkehrsrechtforen! |
ich finde es sollte langsam zeit werden, dass man mit dem B-Führerschein den A1 auch direkt mit dazu bekommt.
Die meisten unserer Eltern dürften mit ihrem alten Autoführerschein noch 125er Roller/Motorräder etc fahren... warum dann die jüngere Generation nicht? Wer jetzt mit Sicherheitsaspekten kommt, diese ziehen nicht. Es gibt Roller mit 2 Rädern vorne, ich weiß nicht wie sie heißen, aber diese z.B. darf man mit dem B-Führerschein fahren, auch mit 250ccm und über 100kmh schnell. Dass ich nur nen 50er fahren dürfte, regt mich ganz schön auf, gerade in relation zum Hubraum meines Autos. ( Knapp das 130-fache vom Roller ) Ich würde mir ja gerne nen 125er Roller/Chopper oder sowas für trockene Tage kaufen, um relativ sparsam unterwegs zu sein, nen 50er kommt aufgrund fehlender Autobahntauglichkeit und weil er einfach zu lahm ist, nicht infrage. |
Eine 125er fährt auch nur 80 Kmh...fahr mit sowas mal auf der Autobahn rum, viel Spaß! Und es hat schon seinen Grund warum man etwas wie diesen "Rollern mit 2 Rädern vorne dran" mit einem B-Führerschein fahren darf! Nämlich das man im Gefahrenfall eine Vollbremsung, bzw. einen Ausweichhaken machen kann ohne das Gefährt perfekt beherrschen zu müssen! Inkl. ABS. Bei einem Motorrad, was durchaus auch mal kein ABS haben kann, möchte ich mal sehen wie ein blümchenpflückender Sonntagsfahrer einem Kind ausweicht ohne sich auf die Schnauze zu legen. Und bremsen ist auch nicht wie beim Auto, nach dem Motto: "Voll drauftreten".
Die cm³-Zahl kann man nicht einfach so ins Verhältnis zur Blechdose setzen, da es wie gesagt nicht nur um Kraft geht (zumal ein Auto ja zusätzlich noch schwerer ist), sondern um das Beherrschen! EDIT: Man darf auch keinen ungedrosselten Roller fahren (z. B. 90KMH) wenn man einen Motorrad-Führerschein für eine 100 PS-Maschine hat. Jegliche Veränderung an einem Roller die die Leistung verändern (und sind es nur Vario-Gewichte) sind untersagt und werden also Ordnungswidrigkeit oder ggf. mit Bußgeld bestraft. Ich selbst habe einen A-Offen-Schein und dürfte keinen Roller fahren der 70 KMH VMAX fährt! |
Der "blümchenpflückende Sonntagsfahrer" wird sich sicherlich kein 125er Roller/Motorrad kaufen, um dann mit 80kmh Kinder zu überfahren, die gerade zufällig auf der Autobahn spielen.
Und wenn jeder, der einen Führerschein hat, das Fahrzeug, für dass er den Führerschein hat, perfekt beherrschen würde, würde es zum einen keine Unfälle geben, zum anderen würde es Seiten wie [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] jegliche Logik entziehen. Darüberhinaus kann man kaum pauschalisieren, dass ein 125er 80kmh fährt. Mein Dad hatte damals mal eine Aprilia Leonardo, die fuhr auch 110. Reicht dicke um auf der rechten Spur mitzuschwimmen - LKW's sollte man aber vielleicht trotzdem nicht überholen. Um mal eben auf die Bahn zu fahren und ein paar km später wieder runter, völlig in Ordnung. Und was das Verhältnis Zweirad/Auto angeht, so denke ich, dass man eventuell auch mal die Überlegung anstellen sollte, was es für Autos so alles gibt, die 17jährige (mit Begleitung) oder halt 18jährige fahren dürfen. Nämlich ALLES was der weltliche Automobilbau hergibt. Ob der Fahranfänger nun nen 26ps Trabbi als erstes Auto fährt, oder zufällig im Lotto gewinnt und sich nen Bugatti Veyron SS holt mit 1200ps, spielt überhaupt keinen Tango mehr - denn er hat ja den Führerschein Klasse B - quasi die Elitefahrerausbildung schlechthin. Zu deinem Edit muss ich dir allerdings Recht geben, du darfst natürlich keine Veränderungen vornehmen die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führen. Mit deinem offenen A-Führerschein wirst du alles Zweirädrige fahren dürfen, was ne Betriebserlaubnis hat. Und wenn das ein getunter 50er Roller ist, der 70 fährt, dann darfst du auch den fahren, gesetz dem Fall die Veränderungen sind Tüv-konform, eingetragen und in die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Papieren korrigiert. Ob solcherlei Einzelabnahmen wirklich machbar sind, weiß ich allerdings nicht, da kann ich auch falsch liegen. Beim Auto geht das bekanntermaßen ja. Bei ebay steht zur zeit beispielsweise ein Opel Astra F von irgendwann zwischen 92-96 , ursprünglich 150ps, jetzt irgendwas um die 550ps, straßenzugelassen. Der fährt auch mehr als die ursprünglich eingetragenen ~210kmh. |
...und hat für die Freigabe am Straßenverkehr sicherlich eine TÜV Abnahme bekommen, denn sonst wäre er ja nicht zuglassen. Nur bezweifle ich, dass sich in diesem Astra noch die originalen Bremsen, Kupplung, Getriebe und Achsaufhängungen verbaut sind. ;)
Zum Führerschein: Es macht sicherlich Sinn für die verschiednen Klassen einen extra Führerschein, respektive eine extra Fahrausbildung zu machen. Wer ein Auto fahren kann, hat nicht automatisch das Können und die Begabung ein Motorrad oder einen LKW zu fahren. Warum dann ein Führerschein wie der BE (Anhänger für PKW über 700kg Gesamtgewicht) gleich so einen Heiden mehr an Geld kosten muss, steht wieder auf einem anderen Blatt. Extra Ausbildung ja, aber zu erschwinglichen Preisen. Wenn man heute nach und nach auf die Idee kommt, oder es die Notwendigkeit erfordert einen Führerschein für Auto, Motorrad, Hänger und kleinen LKW (7.5T) machen zu wollen, sollte man sich mit seinem Kreditberater zusammensetzten. :D |
@oppaunke
Deine Ironie in Ehren, doch leider Alltag :) Zum Thema pauschalisieren: Der Gesetzgeber sagt, es ist NICHT möglich mit einem "alten" Führerschein (respektive A1) ein 125cm³-Gefährt mit 110 Km/H zu fahren. Dürfen in der BRD maximal 80Km/H schnell fahren. Auch wenn der Roller von Werk aus 110 fahren würde, wäre es immer noch nicht erlaubt (Benötigt A-Beschränkt!). 80cm³ darf man jedoch wiederrum offen fahren. Wollte ich nur hinzufügen. :-) |
Hehe :)
Bin grad mal über die Seite hier gestolpert: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Laut den Informationen dort haben die 80er bis 125er keine Geschwindigkeitsreglementierungen auf technischer Seite, jedoch für 16/17 Jährige auf 80kmh gedrosselt sein müssten. Das ist aber auch ein bürokratisches Durcheinander immer.... :D Also ich würde mir schon wünschen dass man mit der FS Klasse B den A1 noch mit dazu kriegen würde, wie es bei den Führerscheinen vor 1980 der Fall war. Um die Sicherheitskomponente nicht ganz außer Acht zu lassen, wären ein paar Fahrstunden noch zu verkraften, sowas wie ein kleiner Zusatzlehrgang. Kleiner Theorie-Crashkurs - 2-3 Fahrstunden , ne Teilnahmebestätigung und dann die Änderung im Führerschein. |
@ecstasy69
Ich glaube, da bringst du etwas durcheinander. Mit A1 darf man 125er fahren, welche maximal 11 KW haben und maximal 80 km/h laufen, sofern man unter 18 ist. Ab 18 Jahren fällt die 80 km/h-Begrenzung weg. A beschränkt wird dann notwendig, wenn man eine komplett entdrosselte 125er fahren will, das trifft dann hauptsächlich auf Zweitakter wie RS, Mito usw mit Leistungen um die 28 - 34 PS zu. |
@Katzenfisch: Das meinte ich doch mit A1 :) Wenn du nur A1 hättest und dann 110 fahren würdest, wäre es nicht erlaubt. Mehr wollte ich nicht sagen. ;-)
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Mal kurz zu den Bedingungen:
Du mußt unterscheiden zwischen dem, was DU laut Führerschein darfst und dem, was die BE des Fahrzeugs hergibt. DU darfst 50 kmh fahren, die Schwalbe aber 60. Somit fährst Du auf einer Schwalbe de jure ohne FS. Das wird aber wohl im Tagesgeschäft toleriert. Ausnahme ist der Erwerb des Auto-FS vor einem bestimmten Datum. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 76 Übergangsrecht § 6 Abs. 1 zu Klasse M Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch a. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, b. dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, c. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. (Bestandsschutz) Ach ja und noch was: Wenn es ein 50er Roller ist, der 90 läuft, dann ist der nicht ungedrosselt, sondern getunt. Ich denke, das wird bei einer eventuellen Strafbemessung wohl eine Rolle spielen. |
Eindeutig NEIN. Nur einen 50ccm Roller mit 45km/h.
Oder du besorgst die eine alte Simsons (S51) und wenn die vor einem bestimmt Baujahr ist(weiß jetzt leider nicht welches), kannst du die auch ungedrosselt fahen. Und die Dinger fahren meistens 60-70km/h. |
@freak999: Wer hat Dir denn diesen Unsinn erzählt! Es wird wohl toleriert, dass die 45-kmh-Roller 55 kmh fahren, aber 90 ? Damit ist dann die Betriebserlaubnis erloschen und der Fahrer muss mit Restriktionen rechnen, schlimmstenfalls mit der Sicherstellung des Fahrzeugs. Wenn es einen Roller, so wie von Dir beschrieben, serienmäßig gäbe, würde wahrscheinlich der gesamten Baureihe die Allgemeine Betriebserlaubnis entzogen werden.
Ansonsten gibt es fundierte Aussagen zu diesem Thema bestimmt bei der Dekra oder beim TÜV. |
@Gockelhahn
Ich selbst hatte einen 45ccm Roller der vom Werk aus schon 70 lief also bitte nicht so einen Mist erzählen von wegen die Gesamten baureihen würden die BE verlieren. Ist einfach nur eine ermessenssache ob man erwischt wird oder nicht denn man muss sich eben darum kümmern das der Roller die eig erlaubten 45km/h nicht überschreitet. |
Zitat: "Ist einfach nur eine ermessenssache... ". Ja wessen denn?
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Zitat:
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Bis 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von max 50 km/h !
Wenn das Ding schneller fährt, warum auch immer^^, verlischt der Versicherungsschutz und somit bist Du Schwarzfahrer! |
Wenn du asu dem roller die drosseln rausbaust erlischt die betriebserlaubnis und du darfst ihn mit KEINEM führerschein mehr fahren..
außerdem darfst du mit dem kleinen kennzeichen maximal 60kmh fahren (nur ddr fahrzeuge bis 1992) sonst wenn bis 2000 oder os zugelassen 50 und jünger 45kmh |
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