Bei Privatverkauf gibt es keine gesetzl. Gewährleistung. Es sei denn, du schreibst sie im Vertrag fest.
Grundsätzlich aber kannst du alles in den Vertrag schreiben, was du willst.
Wie z.B. Datum, Uhrzeit und Ort der Übergabe. Außerdem solltet ihr festhalten, dass das Fahrzeug unverzüglich umzumelden ist und der Käufer den direkten Weg zu seinem Wohnort fährt.
|