Erst- oder Zweitwohnsitz ist im Grunde nebensächlich. Die Zuständigkeit hängt davon ab, in welchem Landkreis das Fahrzeug seinen rechtmässigen Standort haben soll. Wenn du eh nach Landkreis B ziehen willst, wäre es kostengünstiger, das Fahrzeug gleich dort anzumelden. 
 
Zur Anmeldung benötigst du das Gutachten, und halt alles was bei ner normalen Anmeldung auch benötigt wird. 
 
EVB, Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung II, Personalausweis, HU - Bescheinigungen, ...
		 
		
		
		
		
		
		
		
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