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myGully |
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04.05.18, 16:03
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.781
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München: Frau erschleicht sich Schwangerschaft – Vater muss trotzdem zahlen
Zitat:
Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger - Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.
Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen.
Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in der Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.
Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später - erneut mit gefälschter Unterschrift - führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen - stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.
Trotz Telefonat – Widerruf nicht eindeutig
Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln - zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.
Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe. Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt - und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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04.05.18, 16:19
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#2
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Profi
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 1.419
Bedankt: 1.860
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In meinen Augen hat sie sich die "Leistung" durch gefälschte Unterschriften erschlichen.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei betaalpha bedankt:
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04.05.18, 18:24
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#3
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.341
Bedankt: 23.659
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Natürlich hat die Frau mit der Unterschriftenfälschung und der so herbeigeführten Empfängnis ein Betrug begangen. Hier wird aber das Kindeswohl höher gewertet als das Vergehen der Mutter. Ein Kind sicher zu versorgen und es ist sein Kind, hat höheres Gewicht.
Ähnliche Fälle wurden aus diesen Gründen auch so entschieden. Das Kind wurde geschützt.
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05.05.18, 16:35
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#4
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Profi
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 1.419
Bedankt: 1.860
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Das Kind wurde geschützt.
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Die Finanzierung des Kindes wurde gesichert. Zu Ungunsten eines Betrogenen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei betaalpha:
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05.05.18, 09:49
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#5
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 845
Bedankt: 593
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Zitat:
Zitat von johndoe9302
Eigentlich sollte man der Frau das Kind wegnehmen und sie in den Knast stecken, aber dann müsste der Steuerzahler dafür aufkommen was auch ätzend wäre.
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Ich glaube da gibt es schlimmeres. facepalm
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So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
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05.05.18, 12:14
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#6
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.032
Bedankt: 8.145
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Das Problem ist daran, wie so oft, dass die eigentlich "Erwachsenen" ihre Probleme auf dem Kind abladen - inzwischen leider alltag, wenn auch nciht in dieser doch recht krassen Form.
Ansich sehe ich hier den Vater im Recht... Es ist beinahe lächerlich und grotesk, die Praxis aus der Verantwortung zu nehmen - mal davon abgesehen, dass Urkundenfälschung so oder so strafbar ist..
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Urlaubsmodus
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
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05.05.18, 18:49
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#7
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.781
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Es gibt tausende alleinstehende Frauen, die ihr Kind alleine großziehen müssen und die keinen biologischen Erzeuger benennen können.
Warum hier Unrecht zu Recht werden soll, verstehe wer will. Ich verstehe es nicht.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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05.05.18, 19:16
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#8
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Profi
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 1.419
Bedankt: 1.860
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Ich mutmaße mal, das der Mann trotz der Verpflichtung zur Zahlung nicht gleichzeitig das Recht erhält, das Kind mit zu erziehen. Wahrscheinlich wird er dies sich auch noch vor Gericht erstreiten müssen. Und das dann zum Wohle des Kindes?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei betaalpha:
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