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21.12.17, 12:23
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EU-Geldwäscherichtlinie bezieht „virtuelle Währungen“ ein
Zitat:
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch „virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Das wird durch eine Novellierung der vierten Geldwäscherichtlinie der EU möglich.
Künftig werden somit auch Tauschbörsen für virtuelle Währungen sowie „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie unterworfen, teilte die FMA heute mit.
Tauschbörsen fallen im Normalfall unter Richtlinie
Tauschbörsen für virtuelle Währungen fallen dann unter den Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn sie den Umtausch virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten. Der Tausch unterschiedlicher virtueller Währungen untereinander ist davon aber nicht erfasst.
„Wir begrüßen diesen Vorstoß der europäischen Institutionen ausdrücklich, weil sie einen wichtigen ersten Schritt in die Regulierung und Aufsicht in den boomenden Markt der virtuellen Finanzinstrumente und Dienstleistungen darstellen“, so die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit künftig auch diese Onlinedienstleister ihre Kunden gleich wie die Finanzhäuser gemäß der üblichen Sorgfaltspflichten identifizieren, prüfen und die Transaktionen laufend überwachen müssen.“
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