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[Recht & Politik] Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen

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Ungelesen 25.12.24, 15:31   #1
Avantasia
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Standard Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen

Zitat:
Mindestlohn und CO2-Preis steigen. Die elektronische Patientenakte kommt. Das Deutschlandticket bleibt, wird aber teurer. Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen. Welche Änderungen gelten 2025?

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Ein Teil der Gesetzesvorhaben liegt allerdings auf Eis. Durch das Aus der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt 2025 aufgrund fehlender Mehrheiten nicht mehr vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschieden können. Dies wird erst mit einer neuen Regierung möglich sein. Bis dahin gilt die im Grundgesetz festgeschriebene "vorläufige Haushaltsführung", die unter anderem Zahlungen des Staates wie etwa das Bürgergeld garantiert. Wichtige Veränderungen für das neue Jahr im Überblick.

Bürgergeld bleibt unverändert

Die Höhe der Leistungen des Bürgergeldes bleibt unverändert. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, mit Partner zusammenlebende 506 Euro. Das Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II und als "Hartz IV" bekannt, ist als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

Mindestlohn, Minijob, Grundfreibetrag und Wohngeld steigen
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
  • Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 556 Euro.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro.
  • Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entspricht. Der staatliche Zuschuss soll Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlasten und wird alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst. Von der Erhöhung profitieren etwa 1,9 Millionen Haushalten, im Schnitt erhalten sie 400 Euro im Monat.

Mehr Kindergeld, Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben - von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
  • Auch das Kindergeld soll steigen. Familien sollen für jedes Kind 255 Euro pro Monat erhalten - 5 Euro mehr als bisher.
  • Der Kinder-Sofortzuschlag für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, soll um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat steigen.
  • Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch auf die Leistung.

Mindestunterhalt für Kinder steigt kaum


Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen minimal angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Betrag von 480 auf 482 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von 551 auf 554 Euro und von 12 bis 17 Jahre von 645 auf 649 Euro. Volljährige Kinder erhalten 693 statt 689 Euro. Höher fällt der Bedarfssatz für Studierende aus, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Sie erhalten nun 990 statt 930 Euro.

Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistung

  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht.
  • Die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen steigen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent, darunter auch das Pflegegeld.
  • Ab Juli wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege eingeführt, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. Außerdem besteht der Anspruch auf Ersatzpflege sofort - Voraussetzung ist bisher, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen schon sechs Monate lang zu Hause gepflegt hat.

Neue Bemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung
  • Rentenversicherung: Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigen zum 1. Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung - von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.
  • Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ebenfalls - auf jährlich 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze - der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen - erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro im Monat).

Elektronische Patientenakte kommt

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten, die an verschiedenen Orten abgelegt sind, digital zusammentragen. Dadurch sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen besser vernetzt werden und schnelleren Zugriff auf relevante Daten erhalten. Außerdem sollen Wissenschaft und Forschung die Daten leichter nutzen können. Die ePA wird zunächst in zwei Modellregionen ausgerollt, ab Anfang März 2025 soll sie dann für alle deutschlandweit nutzbar sein.

Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll

Für Altkleider gilt ab dem 1. Januar eine neue EU-Richtlinie. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden - theoretisch auch dann, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Ziel der neuen Regelung ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln. Allerdings bitten die Deutsche Kleiderstiftung und andere gemeinnützige Organisationen darum, auch künftig nur tragbare und noch brauchbare Altkleider in die Container zu werfen und kaputte oder verschmutzte Kleidung wie bisher über den Restmüll zu entsorgen. Es gebe für sie keine Möglichkeit, Altfasern zu recyceln.

Amalgam-Füllungen ab 2025 verboten

Amalgam ist ab dem kommenden Jahr als Zahnfüllung EU-weit verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr. Für die neue Standardfüllung der gesetzlichen Krankenkassen stehen mehrere Werkstoffe zur Verfügung, in den meisten Fällen ein einfacher Kunststoff oder eine Füllung aus einem Glas-Zement. Gegen private Zuzahlung können Patientinnen und Patienten auch höherwertige Füllungen wählen. Ausnahmen für die Neuregelung gibt es nur, wenn ein Arzt die Behandlung mit dem quecksilberhaltigen Stoff für unbedingt erforderlich hält.

CO2-Preis steigt - Tanken und Heizen wird teurer

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

Briefe und Pakete: Zustellung dauert länger und wird teurer

Ab Januar 2025 gibt es mehrere Änderungen im Post- und Paketversand der Deutschen Post.
  • Längere Briefzustellung: 95 Prozent der Briefe müssen künftig erst nach drei Werktagen statt wie bisher nach zwei Tagen ihren Empfänger erreichen.
  • Preiserhöhungen für Briefe: Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent (statt 85 Cent). Auch andere Produkte wie Postkarten (95 Cent statt 70 Cent), Kompaktbriefe (1,10 Euro statt 1,00 Euro), Großbriefe (1,80 Euro statt 1,60 Euro) und Maxibriefe (2,90 Euro statt 2,75 Euro) werden teurer.
  • Preiserhöhungen für Pakete und Päckchen: Das Päckchen S kostet künftig 4,19 Euro (statt 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (statt 4,79 Euro). Das Paket bis 2 Kilogramm (nur online) kostet 6,19 Euro (statt 5,49 Euro), und das Paket bis 5 Kilogramm 7,69 Euro (statt 6,99 Euro).
  • Pakete sind in der Nähe zu hinterlegen: Verbraucher müssen Pakete nicht mehr an weit entfernten Orten abholen, denn Sendungen dürfen nur in unmittelbarer Nachbarschaft, am nächstgelegenen Ort abgegeben werden, wenn sie nicht zugestellt werden können.

Mobilität: Deutschlandticket, Führerschein-Umtausch, HU-Plakette

Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 statt bisher 49 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig und ermöglicht Fahrgästen weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland - darunter Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge wie RE und RB.

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer seine Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug eine orangefarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2025 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen neuen Aufkleber in Gelb.

Gesetz stärkt Barrierefreiheit ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu zählen etwa Computer, Geld- und Fahrausweisautomaten sowie bestimmte Webseiten, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilnahme am digitalen Leben zu ermöglichen.

Grundsteuer-Reform startet

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Finanzmodell erhoben. Diese Reform war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige System als verfassungswidrig eingestuft hatte. Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie in den vergangenen Jahrzehnten eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

EU-einheitliches Ladekabel kommt

Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.

Fernsehen per Satellit: ARD schaltet SD ab


Die ARD stellt zum 7. Januar 2025 die Verbreitung per Satellit in SD-Qualität von Das Erste sowie aller Dritten Fernsehprogramme der Landesrundfunkanstalten ein. Ab diesem Zeitpunkt können Zuschauerinnen und Zuschauer alle Fernsehprogramme der ARD nur noch in der höheren HD-Qualität empfangen. Informationen und Hilfe bei der Umstellung gibt es bei ard-digital.de.

Das Namensrecht wird reformiert

Ab Mai 2025 können Menschen Nachnamen freier und flexibler wählen. Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen. Das Namensrecht wird somit an alle Familienmodelle angepasst.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
Caplan (26.12.24), Draalz (25.12.24), gerhardal (25.12.24), zedgonnet (25.12.24), _Eule_ (25.12.24)
Ungelesen 26.12.24, 07:42   #2
bambamfeuerstein
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Zitat:
Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll

Für Altkleider gilt ab dem 1. Januar eine neue EU-Richtlinie. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden - theoretisch auch dann, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Ziel der neuen Regelung ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln. Allerdings bitten die Deutsche Kleiderstiftung und andere gemeinnützige Organisationen darum, auch künftig nur tragbare und noch brauchbare Altkleider in die Container zu werfen und kaputte oder verschmutzte Kleidung wie bisher über den Restmüll zu entsorgen. Es gebe für sie keine Möglichkeit, Altfasern zu recyceln.
was ich nicht so ganz verstehe: es gibt ja gar keine altkleidercontainer von von "müllfirmen". wie soll das denn funktionieren, wohin soll das zeug denn entsorgt werden. die können ja das rote kreuz und co dazu zwingen, "müll" anzunehmen.
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
bambamfeuerstein ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.12.24, 08:04   #3
Fullmoonjoe
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Altkleidercontainer vom Roten Kreuz usw werden auch Untervermietet an sogenannte Müllfirmen da die Lager vom Roten Kreuz voll sind. Das Zeug geht dann nach Osteuropa und Afrika. Was gut ist wird verkauft, der Rest dann nicht sehr Umweltgerecht entsorgt. Auch kann Mischgewbe nicht Recyclet werden. Wieder eine Unsinnige EU-Richtline.
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