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-   -   [Recht & Politik] Statt Vorratsdatenspeicherung: Ampel einigt sich auf Quick-Freeze-Verfahren (https://mygully.com/showthread.php?t=7739980)

ziesell 10.04.24 09:31

Statt Vorratsdatenspeicherung: Ampel einigt sich auf Quick-Freeze-Verfahren
 
Zitat:

Statt Vorratsdatenspeicherung: Ampel einigt sich auf Quick-Freeze-Verfahren

Die SPD gibt im Streit um die anlasslose Massenspeicherung von IP-Adressen nach. Nun soll das Quick-Freeze-Verfahren beschlossen werden.

https://www.golem.de/2404/183997-439125-439124_rc.jpg

Die SPD hat ihren Widerstand gegen das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren aufgegeben. "Die Blockade ist beendet", hieß es am 10. April 2024 nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa aus der SPD-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb bestätigte demnach ebenfalls die Einigung auf eine Nachfolgeregelung für die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten. Der Deal wurde möglich, weil die FDP im Gegenzug eine Verlängerung der Mietpreisbremse akzeptierte.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte bereits im Oktober 2022 einen Referentenentwurf für das Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt. Demnach kann auf Basis eines Richterbeschlusses die Sicherung noch vorhandener beziehungsweise künftig anfallender Verkehrsdaten angeordnet werden.

Dem Entwurf zufolge haben die Ermittlungsbehörden anschließend maximal einen Monat Zeit, einen weiteren Richterbeschluss zu erwirken, damit sie die "eingefrorenen" Daten zur Auswertung erhalten können. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte jedoch weiterhin eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen.

EuGH erlaubte Speicherung von IP-Adressen

Der EuGH hatte in einem Urteil vom 20. September 2022 die frühere deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Das europäische Recht stehe nationalen Rechtsvorschriften entgegen, "die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen", hieß es zur Begründung.

In dem Urteil führten die Richter allerdings Fälle auf, in denen eine Speicherung von Daten zulässig ist. Dazu gehört auch eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP?Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind". Diese Speicherung sei zulässig "zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum".

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP jedoch vereinbart, dass die Speicherung von Verbindungsdaten nur "anlassbezogen" erfolgen darf. Anders als vereinbart sieht der Entwurf bislang nicht vor, zusätzlich das Instrument der sogenannten Login-Falle einzusetzen.


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goreman 10.04.24 14:34

Zitat:

Der Deal wurde möglich, weil die FDP im Gegenzug eine Verlängerung der Mietpreisbremse akzeptierte.
Weshalb wird etwas verlängert, das doch eh nicht greift?


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