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myGully |
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06.01.11, 10:36
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Rapidshare gewinnt Berufungsverfahren gegen Atari
Zitat:
Der bekannter Filehoster RapidShare hat Recht in einem Streit um den Umfang seiner Prüfungspflichten erhalten. RapidShare hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom März 2010 eingelegt, wonach das Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die Verbreitung des Computerspiels "Alone in the dark" über seine Plattform zu verhindern.
Geklagt hatte die Vertreiberin des Computerspiels, die Atari Europe S.A.S.U. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils abgewiesen.
"Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Anstrengungen von RapidShare gegen die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material an und erachtete zusätzliche von Atari geforderte Maßnahmen als unzumutbar oder nicht zielführend" heißt es in einer Mitteilung des Filehosters. In seiner Begründung verweist das Gericht weitgehend auf frühere Ausführungen zu dem Thema.
So könne RapidShare beispielsweise nicht auferlegt werden, per Wortfilter alle Dateien aufzuspüren und zu löschen, in deren Dateinamen bestimmte Schlüsselbegriffe vorkommen. Hierdurch entstehe nämlich die Gefahr, dass auch legale Dateien gelöscht werden, deren Dateinamen die entsprechenden Schlüsselbegriffe enthalten. Auch eine manuelle Überprüfung von Inhalten, bei denen der Verdacht auf Rechtsverletzungen besteht, stehe wegen des damit verbundenen personellen Aufwands in keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg.
Atari hatte außerdem gefordert, dass RapidShare Suchanfragen in bestimmten Linksammlungen unterbinden solle. Das Gericht wies auch diese Forderung zurück, da RapidShare mit den genannten Websites in keinerlei Verbindung stehe und es dem Unternehmen folglich unmöglich sei, Einfluss auf deren Inhalte zu nehmen.
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06.01.11, 13:06
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.032
Bedankt: 963
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Das ist doch mal ne schöne Nachricht ;-) Auch wenn sie für uns Leecher eigtl. egal sein kann.
Damit zeigt RS ja nur, das sie sich vom illegalen Content auf ihren Servern distanzieren und diesen nicht aufspüren können.
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07.01.11, 10:09
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#3
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Spammer
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 186
Bedankt: 107
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Solche Leute die illegale daten von RS laden sind doch die RS am meisten geld einspielen mit den PAs
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07.01.11, 10:35
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 135
Bedankt: 253
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ich glaub ich lad mir jetzt "alone in the dark"
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07.01.11, 17:33
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#5
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I can't sleep.
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 1.938
Bedankt: 2.671
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Zitat:
Zitat von 19jan95
Solche Leute die illegale daten von RS laden sind doch die RS am meisten geld einspielen mit den PAs
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aaaaaaaaaach.. echt jetzt..
darum mag ich rapidshare immernoch. welcher andere hoster würde so entschieden vor gericht kämpfen, wenn es hart auf hart kommt? rapidshare rockt, hands down.
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07.01.11, 17:38
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#6
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Das liegt aber einzig und alleine daran, dass Rapidshare immer noch der größte Hoster ist.
Jeder andere Hoster mit den Geldern von RS würde sich ähnlich verhalten.
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07.01.11, 17:42
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#7
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I can't sleep.
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 1.938
Bedankt: 2.671
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das mag sein. spekulation. rapidshare tut es. fakt. und man bekommt bei rapidshare immernoch sehr viel für sein geld. ich mag's. aber das soll ja keine och-debatte werden. auf jedenfall freu ich mich über das gerichtsurteil
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