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myGully |
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22.06.15, 15:32
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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E-Books ab 18 dürfen erst ab 22 Uhr verkauft werden
Zitat:
E-Books sind Telemedien und fallen demnach unter andere Regeln als gedruckte Bücher. Daher müssen E-Books in Zukunft eine Alterskennzeichnung erhalten und dürfen entsprechend nur noch zu bestimmten Uhrzeiten verkauft werden. Man kann sich also beispielsweise nachmittags ein gedrucktes Buch für Erwachsene kaufen, will man es aber als E-Book haben, muss man bis 22 Uhr mit dem Kauf warten.
Es gibt Regelungen, die einfach nur seltsam sind: So dürfen E-Books für Erwachsene in Zukunft erst ab 22 Uhr verkauft werden, während dasselbe Buch in gedruckter Form auch mittags erworben werden kann.
E-BOOKS FÜR ERWACHSENE DÜRFEN NUR ZU BESTIMMTEN ZEITEN VERKAUFT WERDEN
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag deckt unter anderem Telemedien ab, unter die auch Computerspiele oder Filme fallen. Eben alles, was man auf einem Bildschirm sehen kann. Erscheint ein Buch auch als E-Book, kann man es auch auf einem Bildschirm lesen und daher ist es ein Telemedium. Entsprechend gelten dann die Regelungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags.
Dies bedeutet dann kurioserweise, dass man ein Buch, das ab 18 Jahren eingestuft worden ist, zwar regulär und jederzeit im Buchhandel kaufen kann, die E-Book-Version aber erst ab 22 Uhr verkauft werden darf. Das bringt Buchhändler natürlich in schwierige Situationen, denn man muss immer darauf achten, dass E-Books ab 18 Jahren nur in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr angeboten werden. Das verursacht entsprechend einiges an Kosten.
Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, erklärt, dass die Regelung eigentlich für Kinofilme gedacht gewesen sei, sodass in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur Erwachsene ins Kino gehen und entsprechende Filme anschauen können. Doch da nun auch E-Books zu den Telemedien zählen, würde die Regelung auch für diese gelten. Allerdings versucht man aktuell, gemeinsam mit der Jugendschutzbehörde eine Regelung zu finden, die praktikabel ist. Eventuell müssen Buchhändler spezielle Jugendschutzsoftware installieren, sodass entsprechende Bücher nicht mehr von Minderjährigen bestellt werden können.
Auslöser der ganzen Sache war eine Beschwerde gegen das E-Book "Schlauchgelüste", das sich um das Thema Transgender dreht. Nachdem das Buch der Jugendschutzbehörde gemeldet wurde, musste diese aktiv werden, was zu den strengen Regeln für E-Books führte. /ab
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22.06.15, 18:24
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.974
Bedankt: 8.035
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Zum Glück schafft es unser Land, sich selbst immer wieder lächerlich zu machen.
Sollen die Shops doch einfach auch so ne Abfrage wie bei Pornoseiten einführen...
"Mit dem Klick auf 'Ok' bestätigen Sie, wirklich 18 zu sein und das sehen zu wollen" .. Ist ja nicht so, als ob da irgendjemand je beschissen hätte.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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23.06.15, 00:55
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#3
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Der Auslöser und Stein des Anstoßes:
Zitat:
Späte Schlauchgelüste: jugendgefährdende E-Books dürfen nur nach 22 Uhr verkauft werden
Es gibt sie noch, die gute alte “Bückware” – also gedruckte Bücher, die nur unter dem Ladentisch verkauft werden. Die “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien” darf nämlich beispielsweise gewaltverherrlichende oder pornografische Bücher auf den Index setzen. Eine komplette Zensur findet nicht statt, doch der Verkauf an Minderjährige wird auf diese Weise unterbunden. Doch was ist mit E-Books? Die gelten in punkto Jugendschutz als “Telemedien”, ihr Vertrieb wird durch die Jugendmedienschutz-Staatsverträge der Bundesländer geregelt. Konkret heißt das: solche E-Books dürfen zwar überall online verkauft werden, aber nur zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens.
E-Books werden wie Kinofilme behandelt
“Die Vorschrift wurde eigentlich für Kinofilme gemacht, weil nur Erwachsene in dieser Zeit in die Kinos gehen”, zitiert das Börsenblatt den Börsenvereinsjustitiar Christian Sprang. Sie werde nun aber auch auf indizierte E-Books angewandt. Praktisch ändert sich bisher jedoch kaum etwas – denn die Online-Buchhändler wissen in der Regl überhaupt nicht, welche Titel in ihrem Katalog jugendgefährdend sein könnten oder sogar von den deutschen Jugendschützern indiziert wurden.
“Gespickt mit drastischen Beschreibungen”
Klappentext: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das kann aber in Deutschland schnell zu juristischen Problemen führen, wie aktuell im Fall von Jacob Winters Romans “Schlauchgelüste – Liebesbrief an eine verlorene Männlichkeit”. Der freie Verkauf dieser autobiografisch geprägten Trans-Gender-Geschichte (laut Klappentext “gespickt mit drastischen Beschreibungen, aber immer in einer gepflegt-ironischen Sprache”) war für die Bonner Jugendschützer offenbar zu viel des Guten – sie wurden in diesem Fall gegen einen Online-Buchhändler tätig, der den Titel feilbot.
Buchfilterung für die Generation Youporn
Um die effektive Zensur im Geiste des Jugendschutzes zukünftig reibungsloser zu gestalten, soll das Online-Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) zukünftig ein “Pflichtfeld” enthalten, über das Verlage beim Eingeben der Metadaten jugendgefährdende E-Books kennzeichen können. Außerdem gibt es offenbar Überlegungen, indizierte E-Books auf den Websiten von Online-Buchhändlern unsichtbar zu machen – zumindest für Browser, die mit einer Jugenschutzsoftware erweitert wurden.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Bundesprüfstellen jugendgefährdente Medien: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Börsenblatt: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das wäre doch eine gute Idee:
Zitat:
Außerdem gibt es offenbar Überlegungen, indizierte E-Books auf den Websiten von Online-Buchhändlern unsichtbar zu machen – zumindest für Browser, die mit einer Jugenschutzsoftware erweitert wurden.
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23.06.15, 01:44
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 104
Bedankt: 113
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Was alles könnte ein Telemedium sein?
Wort des Jahres!
Das Alkoholverbot kannte ich aus Asien. Im besoffenem Europa hätte ich das nie für möglich gehalten.
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