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Achtung! Megaupload geschlossen - Uploadern droht Strafe
Megaupload geschlossen, Kim Schmitz verhaftet ( 19.1.2012, 22:08 )
US-Behörden haben den Filehoster Megaupload geschlossen und vier Mitarbeiter des Unternehmens festgenommen, darunter auch Megaupload-Chef Kim Schmitz alias Kim Dotcom. Die Megaupload-Betreiber sollen rund 175 Millionen US-Dollar mit dem Dienst verdient haben.
Das US-Justizministerium wirft dem Betreiber des Filehosters Megaupload weitreichende Urheberrechtsverletzungen vor und geht im Zusammenhang mit der Website gegen sieben Personen und zwei Unternehmen vor. Ihnen wird vorgeworfen, für Onlinepiraterie zahlreicher urheberrechtlich geschützter Werke in großem Ausmaß verantwortlich zu sein. Sie sollen mit kriminellen Aktivitäten rund 175 Millionen US-Dollar verdient und einen Schaden von rund 500 Millionen US-Dollar angerichtet haben, teilen das FBI und das US-Justizministerium gemeinsam mit.
Im Fokus der US-Behörden stehen die Unternehmen Megaupload Limited und Vestor Limited sowie die Personen dahinter. Diesen drohen wegen verschiedener Vergehen jeweils 5 bis 20 Jahre Haft. Es handle sich um einen der größten Fälle krimineller Urheberrechtsverletzungen in den USA, erklärte das US-Justizministerium.
Der führende Kopf von Megaupload ist nach Angaben der US-Behörden der 37-jährige Kim Schmitz alias Kim Dotcom alias Kim Tim Jim Vestor, der offiziell in Hongkong und Neuseeland lebt. Er habe Megaupload gegründet und sei Direktor und einziger Aktionär von Vestor Limited, einem Unternehmen, dem mehrere mit Megaupload verbundene Websites gehören.
Neben Kim Schmitz sind auch die in Deutschland wohnenden Finn Batato (Chief Marketing Officer), Sven Echternach (Head of Business Development), Mathias Ortmann (Chief Technical Officer und Mitgründer), der in der Slowakei lebende Julius Bencko (Grafikdesigner), der Este Andrus Nomm (Leiter der Softwareentwicklung) und der für die Netzwerkstruktur verantwortliche Niederländer Bram van der Kolk angeklagt. Schmitz, Batato, Ortmann und van der Kolk wurden heute auf Antrag der US-Behörden in Neuseeland festgenommen. Nach Bencko, Echternach und Nomm wird noch gefahndet.
Zudem wurden mehr als 20 Hausdurchsuchungen in acht Ländern durchgeführt und dabei Besitz im Wert von rund 50 Millionen US-Dollar sowie die Server von Megaupload in den USA, den Niederlanden und Kanada beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden 18 Domains beschlagnahmt.
Megaupload.com hatte nach eigenen Angaben mehr als 1 Milliarde Visits, über 150 Millionen registrierte Nutzer und rund 50 Millionen tägliche Besucher. Finanziert wurde der Dienst mit Werbung und kostenpflichtigen Premium-Accounts.
Das Geschäftsmodell von Megaupload habe darauf abgezielt, dass Nutzer populäre urheberrechtlich geschützte Werke hochladen, die dann Millionen Nutzern zum Download angeboten werden. Dabei sei das Angebot so strukturiert worden, dass die meisten Nutzer davon abgehalten wurden, es zum langfristigen Speichern persönlicher Daten zu nutzen, da Dateien gelöscht wurden, wenn sie nicht regelmäßig heruntergeladen wurden. Nutzer seien zudem für das Hochladen von populären Inhalten finanziell belohnt worden statt ihre Accounts zu sperren.
Eingeleitet wurden die Ermittlungen gegen Megaupload vom FBI, aber auch die Strafverfolgungsbehörden anderer Länder waren beteiligt, etwa das Bundeskriminalamt.
Quelle - golem.de
Deshalb wurde der Sharehoster von Kim Schmitz geschlossen ( 20.1.2012, 11:10 )
Nach außen stellte sich Megaupload als legaler Anbieter dar, der lediglich eine technische Dienstleistung erbrachte und sich an die Vorgaben des DMCA hielt. Das aber war der Anklageschrift zufolge nur Fassade: Die Macher sollen mit absichtlichen Urheberrechtsverletzungen Millionen verdient und diese gefördert haben.
Den in der Anklageschrift als "Mega Conspiracy" bezeichneten Betreibern von Megaupload wird vorgeworfen, eine weltweite kriminelle Organisation betrieben zu haben, deren Mitglieder kriminelle Urheberrechtsverstöße und Geldwäsche in massivem Ausmaß begangen haben.
Seit 2005 soll Megaupload.com von den Mitgliedern der Mega Conspiracy um Kim Schmitz alias Kim Dotcom genutzt worden sein, um absichtlich Millionen von urheberrechtsverletzenden Kopien von Filmen, Fernsehserien, Musiktiteln, E-Books, Bildern, Computerspielen und anderer Software zu verbreiten. In den mehr als fünf Jahren seit Gründung von Megaupload sollen dessen Betreiber das Geschäft aggressiv ausgebaut und eine große Zahl weiterer Angebote geschaffen haben, die direkt oder zumindest finanziell mit Megaupload.com in Verbindung standen.
Megaupload.com soll mitunter die am 13.-häufigsten besuchte Website im Internet gewesen sein und zählte nach eigenen Angaben 180 Millionen registrierte Nutzer und im Durchschnitt 50 Millionen Besuche pro Tag. Dabei war Megaupload für rund vier Prozent des gesamten Internettraffics verantwortlich.
Das Prinzip Sharehoster
Megaupload folgte dem typischen Prinzip eines Sharehosters: Nutzer können beliebige Dateien hochladen, die dann unter einer eindeutigen URL für jeden abrufbar sind. Ein Verzeichnis mit den verfügbaren Dateien bietet die Seite selbst nicht an, entsprechende Listen finden sich aber auf tausenden anderen Websites. Mit einem Klick auf die entsprechende URL kann die Datei heruntergeladen werden, wobei Premiumnutzer schneller Downloads erhalten als normale Nutzer, die eine gewisse Zeit auf den Download warten müssen.
Zu den populärsten Websites mit Links auf Megaupload zählten laut Anklageschrift ninjavideo.net, megaupload.net, megarelease.net, kino.to, alluc.org, peliculasyonkis.com, seriesyonkis.com, surfthechannel.com, taringa.net, thepiratecity.org und mulinks.com.
Mitglieder der Mega Conspiracy sollen zudem mit Nutzern dieser Link-Sites Kontakt aufgenommen und sich in deren Foren engagiert haben. Einige der Angeklagten sollen einzelnen Nutzer erklärt haben, wie sie Links auf rechtsverletzende Inhalte auf Megaupload am besten finden können.
Und die Betreiber von Megaupload hätten anders als die Öffentlichkeit sehr wohl Zugriff auf Listen mit den auf ihren Servern gespeicherten Inhalten gehabt und diese genutzt, um gezielt nach Material zu suchen und dieses herunterzuladen, heißt es in der Anklageschrift.
Quelle - golem.de
Was Uploader und Downloader zu befürchten haben ( 20.1.2012, 14:32 )
Die Reaktionen auf die Schließung von Megaupload könnten nicht unterschiedlicher ausfallen als die der GVU auf der einen und der Piratenpartei auf der anderen Seite. Mit welchen Konsequenzen aber müssen die Nutzer rechnen?
Die Reaktionen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und der Piratenpartei auf die Schließung von Megaupload und die Festnahme der Betreiber des Dienstes fallen erwartungsgemäß aus: Die GVU begrüßt doppeldeutig die Festnahme eines "'Schwergewichts' aus der Szene der digitalen Hehler", die Piratenpartei kritisiert, die "Contentmafia" lasse "europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften" und vergleicht die Situation mit der Pirate-Bay-Razzia im Jahre 2006, die zur Gründung der Piratenpartei geführt hat.
Der auf Filesharing spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke beschäftigt sich derweil mit der Frage, was die Nutzer jetzt zu befürchten haben: Dabei müsse zunächst zwischen Uploadern und Downloadern unterschieden werden. Nach Einschätzung von Solmecke werden die Uploader, also die Nutzer, die Musik oder Filme auf den Server hochladen, in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wer urheberrechtlich geschütztes Material hochlade und einen Link dazu auf einer der typischen Linkwebsites veröffentliche, begehe eine Urheberrechtsverletzung und müsse mit Schadensersatzforderungen von rund 1.000 bis 2.000 Euro und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. "Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den Uploadern hohe Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen", sagt Solmecke.
Das dürfte vor allem dann gelten, wenn Uploader von Megaupload Geld erhalten haben. (Siehe dazu auch: Das System Megaupload: Deshalb wurde der Sharehoster von Kim Schmitz geschlossen).
Downloader dürften glimpflich davonkommen
Etwas anders sehe die Situation bei den Downloadern aus. Zwar liegt auch beim herunterladen entsprechender Dateien ein Urheberrechtsverletzung vor, da die Anbieter hierbei aber in der Regel keine IP-Adressen speichern, sei eine Rückverfolgung kaum möglich. Aber selbst dann, wenn IP-Adressen gespeichert werden, geht Solmecke nicht davon aus, "die Nutzer von Megaupload eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen".
"Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von 7 Tagen zurückzuverfolgen; das heißt die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur 7 Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern." Solmecke geht daher davon aus, dass die Nutzer "noch glimpflich davonkommen, zumindest dann wenn sie nur 'gedownloaded' haben".
Die Abschaltung der Megaupload-Server sieht Solmecke kritisch: "In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie 'Megaupload' überhaupt illegal ist, da diese auch zu legalen Zwecken genutzt werden können." Solmecke verweist auf gegensätzlich Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln bezüglich des Filehosters Rapidshare.
Für GVU und Piratenpartei ist die Sache hingegen klar: "Rechtlich gesehen bieten Filehoster etwa die gleiche Dienstleistung wie ein Lagerhallenbetreiber an - es wäre absurd, diesen für das Verhalten seiner Kundschaft verantwortlich zu machen", sagt Andreas Popp, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei. Er fragt: "Wird demnächst auch der Vorstand von Google verhaftet, weil auch auf Youtube Nutzer urheberrechtlich geschützte Medien hochladen? Die US-Behörden wollen uns hier offenbar einen Vorgeschmack auf die neuen Zensur-Gesetze Sopa und Pipa geben."
Anders sieht es GVU-Chef Matthias Leonardy: "Mit Megapupload und Megavideo wurden zwei zentrale Dienste aus dem Gefüge der parasitären Geschäftsmodelle von Filehoster-Portalsystemen zunächst vom Netz genommen."
Was aber ist eigentlich mit den Daten, die auf den Megaupload-Servern gespeichert sind? "Nutzer, die eigene Dateien, wie z.B. Urlaubsfotos, auf Megaupload hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie Wild-West-Sheriffs", sagt Rechtsanwalt Solmecke.
Quelle - golem.de
Edit:
Da war wohl jemand schneller als ich -> Erster Thread zum Thema
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