US-Richter erklärt Pflicht zur Entschlüsselung für rechtmäßig
US-Bürger können per richterlicher Anweisung dazu verpflichtet werden, verschlüsselte Dateien für die Polizei zu entschlüsseln. Dies beschloss ein US-Bundesrichter aus dem Bundesstaat Colorado am gestrigen Montag. Der Fall könnte zum Präzedenzfall für die Zukunft werden.
Im US-Recht haben frühere Richtersprüche eine erhebliche Bedeutung. Dementsprechend könnte sich das gestern gesprochene Urteil von Richter Robert Blackburn zum Maßstab für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle entwickeln. Blackburn ordnete an, dass eine Frau, die des Betrugs verdächtigt wird, die Festplatte ihres Toshiba-Laptops bis zum 21. Februar entschlüsseln und der Polizei Zugriff gewähren muss. Anderenfalls könnte sie unter anderem wegen Missachtung des Gerichts angeklagt werden.
Die Verdächtige, Ramona Fricosu, verwendet die Software "PGP Desktop" des Unternehmens Symantec. Der dabei verwendete AES-Algorithmus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht in realistischer Zeit zu knacken, weswegen ein Zugriff auf die verschlüsselten Daten nur mit dem richtigen Passwort möglich ist.
Fricosus Anwalt, Phil Dubois, bezeichnete den Fall als Angelegenheit von "nationaler Bedeutung". Dubois hat Erfahrung mit der Materie: er vertrat einst den PGP-Erfinder Phil Zimmerman in einem Gerichtsverfahren.
Blackburn argumentierte in seinem Urteil, dass der fünfte Verfassungszusatz, der festlegt, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss, einer Verpflichtung, möglicherweise belastende Daten entschlüsseln zu müssen, nicht im Wege steht. Der Richter erklärte außerdem, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1789, der All Writs Act, der auch herangezogen wird, um Verbindungsdaten von Telefonanbietern anzufordern, auch auf den vorliegenden Fall anwendbar sei und eine Entschlüsselung der Daten rechtfertige. Damit schloss er sich einer Argumentation des US-Justizministeriums aus dem vergangenen Jahr an. Auch in England gilt seit einigen Jahren mit dem "Regulation of Investigatory Powers Act" (RIPA) ein Gesetz, dass es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, die Entschlüsselung verschlüsselter Daten anzuordnen. Zuwiderhandlungen können dort mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. In beiden Ländern sind diese Rechtsauslegungen höchst umstritten und werden von Bürgerrechts-Aktivisten massiv kritisiert.
Die Staatsanwaltschaft erklärte in einer offiziellen Stellungnahme, öffentliche Interessen seien gefährdet, wenn es keine Möglichkeit gebe, verschlüsselte Inhalte unter bestimmten Umständen verfügbar zu machen. Werde Frau Fricosu nicht zur Entschlüsselung verpflichtet, gleiche dies "einem Zugeständnis an sie und potentielle Kriminelle (sei es im Bereich Kindesmissbrauch, nationale Sicherheit, Wirtschaftskriminalität oder Drogenschmuggel), dass die Verschlüsselung aller belastenden digitalen Beweise die Bemühungen der Ermittlungsbehörden, solche Beweise durch richterlich genehmigte Durchsuchungsbeschlüsse zu erlangen, erfolgreich bekämpfen und dadurch ihre Anklage unmöglich macht."
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