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myGully |
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25.03.14, 14:34
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Urteil: Halbes Jahr Facebook-Verbot für Erpresser
Zitat:
In München ist ein junger Mann zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, weil er mehrere Nutzerinnen bedroht, erpresst und sexuell missbraucht hatte. Untersagt ist ihm nun unter anderem die Nutzung Sozialer Netzwerke.
Der Täter musste schon einmal vor Gericht vorstellig werden, weil er Nutzer auf Facebook bedroht und beleidigt hatte. Damals beließ es das Gericht bei dem Jugendlichen aber noch mit einer Ermahnung - die allerdings überhaupt nicht half. In der Folge kam es zu heftigeren Attacken, berichtete die Süddeutsche Zeitung.
In einem Fall drohte er beispielsweise einer Schülerin Gewalt durch die "Hells Angels" an, wenn sie seinen Wünschen nicht nachkommt. Aus Angst vor den Folgen einer Weigerung willigte die Betroffene schließlich ein, vor der Kamera ihres Smartphones zu masturbieren. Der Täter speicherte die Aufnahmen und veröffentlichte sie später auf Facebook.
Vergleichbare Folgen gab es auch für andere Opfer. So landeten auch pornographische Aufnahmen seiner Ex-Freundin in dem Sozialen Netzwerk. Im Zuge dessen beschimpfte er die jungen Frauen auch und veröffentlichte ihre Telefonnummern - verbunden mit der Aufforderung an Dritte, sie zu stalken. Daneben postete er in seinem Profil außerdem rassistische Parolen und ein Hakenkreuz-Bild - warum, konnte er vor Gericht nicht sagen.
Reifeverzögerungen beim Täter
Von einem psychologischen Gutachter wurden bei dem Täter Reifeverzögerungen und "schädliche Neigungen" festgestellt. Die Staatsanwaltschaft betonte vor Gericht die Folgen, die für die Opfer entstanden sind. Diese müssen sich teilweise in Therapie begeben, um die Ereignisse zu verarbeiten.
Als Urteil stand letztlich eine Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren im Raum. Von dieser muss der Mann vier Wochen auf jeden Fall absitzen. Der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Nach einer Frist von sechs Monaten entscheidet das Gericht dann, wie weiter zu verfahren ist. Als Auflage muss der Verurteilte in dieser Zeit unter anderem komplett auf die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp verzichten. Weiterhin sind eine Sexualtherapie und 100 soziale Arbeitsstunden angeordnet. An zwei besonders stark betroffene Opfer müssen jeweils 1.500 Euro Schmerzensgeld gezahlt werden.
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25.03.14, 14:40
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#2
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.460
Bedankt: 2.725
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... Manchmal wünsche ich mir das alte Testament als Rechtsform.
Aber da sieht man wieder wie viele Blöde durchs Internet fliegen!
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25.03.14, 15:46
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#3
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Jungspund
Registriert seit: Jan 2011
Ort: Dortmund
Beiträge: 132
Bedankt: 51
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Einmal stelle ich mir die Frage, wie soll das jemand kontrollieren? Dann frage ich mich, was für ein Idiot auf solche Gedanken kommt? Oder wie jemand auf Drohung der "Hells Angels" solche Videos von sich drehen kann. Irgendwas läuft hier mächtig falsch.
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25.03.14, 16:08
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 112
Bedankt: 75
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5Mann ne dunkle Ecke und dann bringt man ihn ein bisschen gute alte Manieren bei... Solche Leute gehören jeden Morgen eine in die Fresse einfach nur für ihr aufwachen
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25.03.14, 16:32
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Zitat:
Zitat von D3mose
5Mann ne dunkle Ecke und dann bringt man ihn ein bisschen gute alte Manieren bei... Solche Leute gehören jeden Morgen eine in die Fresse einfach nur für ihr aufwachen
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Kann es sein dass du auch ein ziemlicher Untermensch bist?
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25.03.14, 18:10
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#6
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Toller Hecht!
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 191
Bedankt: 286
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Untermensch, lol! Ist bestimmt auch als Wort verboten! Fettes Danke an PP!
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walk on the wild side of life
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25.03.14, 19:13
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#7
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Es lebe die Deutsche Justiz...
Das Urteil ist doch einfach nur lächerlich!
Und wie wird so ein Verbot bitte durchgesetzt? Wird er dann rund um die Uhr überwacht? Lieber inne Anstalt sperren.
Dieses Verhalten hat einfach nichts mit verzögerter Reife zu tun und ist genauso wenig mit ein paar Therapie-Stunden behandelbar -.-
1500 Schmerzensgeld für therapiebedürftige opfer.....wow was bringt denen das -.-
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25.03.14, 19:14
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#8
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.140
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lächerlich. Wie wollen die das kontrollieren?.
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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25.03.14, 19:22
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#9
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 112
Bedankt: 75
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Das wirst du wohl nie erfahren, aber ich halte mich eigentlich für ziemlich normal...
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26.03.14, 21:07
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#10
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.366
Bedankt: 1.075
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Weist du manche Deutsche reagieren heutzutage aus Vergangenheitsgründen etwa empfindlich wenn man Verbrechern ihre Straftat quasi ins Gesicht Stempeln will. ;-) Nicht das das grundsätzlich Falsch wäre. Das Problem ist nur wie du bereits gesagt hast wenn z.B jemand unschuldig den Kinderschänderstempel aufgedrückt bekommt.
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