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01.07.16, 02:14
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Legende
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Überwachung: Google sammelt Telefonprotokolle von Android-Geräten
Zitat:
Google lässt sich in seiner Datenschutzerklärung das Recht einräumen, Metadaten beim Telefonieren und beim SMS-Versand zu speichern - eine private Vorratsdatenspeicherung. Ob das Unternehmen dabei mit der Einwilligung der Verbraucher argumentieren kann, ist unklar.
Google sammelt deutlich mehr Informationen über Android-Nutzer als bislang bekannt: Ein Bericht des Portals Mobilsicher.de [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] zeigt, dass Google sich in den Datenschutzbedingungen das Recht gewähren lässt, Telefonieprotokollinformationen und Daten zum SMS-Versand zu erheben und zu speichern.
In der Datenschutzerklärung des Unternehmens heißt es, dass Google "die eigene Telefonnummer, die Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe" erfassen dürfe. Unklar ist, warum das Unternehmen diese Informationen benötigt, um seine Dienste anzubieten. Die Informationen werden über die Google Play Services [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] verschickt.
Wenn Nutzer die Telefon-App auf ihrem Smartphone aufrufen, baut Google eine Verbindung zum eigenen Server auf. Das lässt sich leicht feststellen, wenn ausgehender Verkehr mit einer Firewall überwacht wird. Welche Daten genau übertragen werden, lässt sich aber nicht ohne weiteres feststellen, weil die Informationen schon vor dem Transfer verschlüsselt werden. Ein von uns probierter Man-In-The-Middle-Angriff auf die eigene Verbindung brachte daher keine Aufklärung.
Googles private Vorratsdatenspeicherung?
Googles Datenspeicherung kann durchaus mit den staatlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verglichen werden. Denn mit den gesammelten Informationen lassen sich detaillierte Profile und Netzwerkanalysen von Android-Nutzern erstellen.
Auf eine Anfrage des Portals antwortete Google nicht. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, zuständig für Google, sagte: "Wer Google-Produkte wie Android nutzt, muss in Kauf nehmen, dass eine umfassende Datenerhebung der Nutzung der verschiedenen Google-Dienste erfolgt und diese Daten Dienste-übergreifend zusammengeführt werden. Auch Metadaten der Telefonie scheinen hier nicht ausgenommen zu sein."
Unklar ist, ob Caspars Behörde auch in diesem Fall als Regulierungsbehörde zuständig ist. Denn eine Datenübermittlung an Google unterliegt zwar dem Datenschutzrecht, die Telefonfunktion des Smartphones fällt aber unter das Telekommunikationsrecht. Damit jedoch ist die Bundesdatenschutzbehörde von Andrea Voßhoff zuständig. Diese hat sich bislang noch nicht zu dem Thema geäußert. Anfragen von Golem.de bei verschiedenen Verbänden laufen derzeit.
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