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Zitat von Vitamalz1
Kann man bei schlangen nicht auch einfach tote tiere verfüttern?
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für Österreich hab ich was gefunden, und für Deutschland gibt es das selbe (da dürft ihr Faulpelze gerne selber suchen)
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Das Bundestierschutzgesetz kennt zwar den Begriff der Futtertiere, gemäß § 4, Zi. 7 handelt es sich dabei aber ausschließlich um Fische, Hausgeflügel bis zu einem Alter von vier Wochen, Mäuse, Ratten, Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen, die zum Zwecke der Verfütterung gehalten und getötet werden.
Auch die Tötungsmethoden sind – für jede der genannten Gruppen – explizit durch die Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Der Laie muss diese Methoden erst erlernen, bevor er sie anwendet und sollte sich vor allem gut überlegen, ob er überhaupt dazu in der Lage ist, denn das Töten von Tieren ist (zum Glück) nicht jedermanns Sache.
Die Verfütterung von lebenden Wirbeltieren ist übrigens besonders streng reglementiert. Diese dürfen nur an Schlagen, die nachweislich keine toten Tiere annehmen sowie an Greifvögel, die zur Auswilderung vorgesehen sind, verfüttert werden.
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Das heist, lebend verfüttern ist verboten. Töten dürft ihr die Futtertiere auch nicht, es sei den ihr besitzt notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Und dabei handelt es sich nicht um den 08/15 Schlangenhalter der meint er kenne sich aus!