Es ändert nichts.
Wenn ich die Wahl hätte zwischen möglicher Todesstrafe oder ein paar Jahre Haft in Deutschland, würde ich auch die laschen deutschen Gesetze bevorzugen.
Zwei - drei Jahre Jugendhaft mit vorzeitiger Entlassung bei guter Führung ist doch geschenkt.
Und mehr wird es eh nicht.
Mit 16 ist man auch so weit, dass man es kapiert, was man macht - oder geistig behindert.
Man dürfte dann z.B. auch das begleitende Fahren mit 17 nicht machen, wenn man bedenken hat, dass eine 16 Jährige nicht weiß was sie macht.
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