Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
14.04.12, 00:35
|
#1
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
|
Schultrojaner: Schulleiter sollen nach unerlaubten Kopien suchen
Zitat:
Weil der Schultrojaner auf Protest stieß, lassen die Landesschulbehörden jetzt von Beschäftigten nach unerlaubten Kopien aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien auf den Schulrechnern suchen.
In Sachsen, Thüringen und Niedersachsen wird von den Schulleitungen die Überprüfung sämtlicher Dateien auf Schulrechnern nach illegalen Kopien verlangt. Das gab Philologenverbandschef Heinz-Peter Meidinger am 13. April 2012 bekannt.
Lehrern ist generell die Anfertigung digitaler Kopien aus erworbenen Schulbüchern nicht gestattet. Die deutschen Bundesländer hatten mit den Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen Vertrag geschlossen, nach dem eine Spähsoftware in Schulnetzwerken nach unerlaubten Kopien suchen kann. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte die Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Schulbuchverlagen aus Datenschutzgründen scharf kritisiert.
Aktuell habe die niedersächsische Landesschulbehörde alle bislang säumigen Schulleitungen aufgefordert, die Überprüfung umgehend durchzuführen, so Meidinger. "Von den Schulleitungen werden damit eine Vorgehensweise und eine Erklärung gefordert, denen sie gar nicht nachkommen können. Für die Abgabe der Erklärung müssten sie alle Dateien und Ordner von Lehrkräften und Schülern auf allen lokalen und externen Schulrechnern durchsuchen, wozu sie weder in der Lage noch berechtigt sind."
Dadurch verletze man die Persönlichkeitsschutzrechte von Lehrkräften massiv, sagte Meidinger. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD ging hervor, dass auf die Schulleitungen Schadensersatzforderungen zukommen könnten, wenn sich abgegebene Erklärungen nachträglich als falsch erweisen.
Keine Lösung sei, wenn die Schulleitungen den Druck an die Lehrkräfte weitergäben, indem sie von diesen eigene Erklärungen verlangten. Dazu fehle die gesetzliche Grundlage, und die Lehrkräfte könnten gar nicht wissen, ob sich in Dateien aus dem Internet nicht "ein Digitalisat verbirgt", so Meidinger.
Die Gesetzeslage ist extrem verwirrend: Ein Lehrer dürfe aus einem Schulbuch eine Tabelle analog kopieren, diese dann ausschneiden, in ein Arbeitsblatt einkleben und für die Klasse nochmals analog kopieren. Wenn der Lehrer die Tabelle aber einscanne und in eine Arbeitsblattdatei einfüge, "stehe er mit einem Bein im Gefängnis"
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:01 Uhr.
().
|