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10.12.11, 12:07
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Motorola kann den Verkauf von iPhone und iPad stoppen
Zitat:
Motorola kann den Verkauf von iPhone und iPad stoppen
Im Patentrechtsstreit mit Motorola hat Apple vor Gericht verloren. Das Landgericht Mannheim sieht es als erwiesen an, dass Apple ohne Genehmigung ein GPRS-Patent von Motorola im iPhone und iPad nutzt.
Im Patentrechtsstreit zwischen Motorola und Apple ist im Hauptsacheverfahren heute das Urteil gesprochen worden. Die Richter urteilten, dass Apple in allen iPhone-Modellen und den GSM-fähigen iPad-Modellen ohne Genehmigung ein GPRS-Patent von Motorola verwendet hat. Der Patentrechtsexperte Florian Müller vom Foss-Patents-Blog hat das Urteil öffentlich gemacht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb es nicht unmittelbar zu einem Verkaufsverbot der Apple-Produkte in Deutschland kommt. Apple hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen und Florian Müller erklärte Golem.de, dass Apple das sicherlich tun werde. Laut einem dpa-Bericht hat Apple bereits rechtliche Schritte gegen das Urteil angekündigt. Voraussichtlich wird über die Annahme der Berufung nicht mehr dieses Jahr entschieden werden. Im Berufungsverfahren wird das Urteil vom Landgericht Mannheim dann zunächst ausgesetzt und nicht vollstreckt.
Nach dem aktuellen Urteilsspruch nutzt Apple ohne Genehmigung in seinen Produkten das Motorola-Patent EP (European Patent) 1010336 (B1), das im Rahmen von GPRS-Funktionen verwendet wird. Apple hat nun die Möglichkeit, sich mit Motorola auf einen Lizenzvertrag zu einigen. Ein entsprechendes Angebot von Apple hatte Motorola erhalten, dieses allerdings abgelehnt. Alternativ kann Apple seine Produkte so verändern, dass das Patent nicht mehr genutzt wird.
Das Urteil verpflichtet Apple zudem dazu, Schadensersatz für alle zurückliegenden Patentverletzungen zu zahlen. So muss Apple auflisten, wie viele Geräte seit dem 19. April 2003 bis heute verkauft wurden, die das Patent ohne Genehmigung genutzt haben. Wenn das Urteil rechtskräftig wird und Apple trotzdem iPhones und iPads in Deutschland verkauft, droht ein Strafgeld von bis zu 250.000 Euro pro verkauftem Gerät.
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