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05.03.14, 12:59
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
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Stratfor-Hack: Lange Haftstrafe für einen Link?
Zitat:
In den kommenden zwei Monaten werden Anwälte versuchen zu verhindern, dass ein Journalist in Texas wegen der Veröffentlichung eines Hyperlinks zu einer möglicherweise hohen Haftstrafe verurteilt wird.
In dem Fall geht es um den so genannten Stratfor-Hack, der Ende 2011 für einige Schlagzeilen sorgte. Bei Stratfor handelt es sich um eine Art privaten Nachrichtendienst. Die Organisation wertet Informationen zum geopolitischen Weltgeschehen aus und stellt ihre Ergebnisse zahlenden Kunden in einer Weise zur Verfügung, wie es sonst durch Geheimdienst-Dossiers gegenüber Regierungen geschieht.
Angreifern, die sich dem Online-Netzwerk Anonymous zugehörig fühlten, war es damals gelungen, in die Datenbanken des Unternehmens einzudringen. Anschließend wurde die komplette Kundendatenbank mit 860.000 Abonnenten und auch etwa 60.000 Kreditkartendaten offen ins Netz gestellt. Der Aktivist und Journalist Barrett Brown setzte damals einen Link auf diese Informationen und wurde daraufhin angeklagt. Die Staatsanwaltschaft führt in ihrer Klageschrift immerhin 17 verschiedene Punkte auf, die zusammengerechnet eine Haftstrafe von bis zu hundert Jahren mit sich bringen könnten, berichtete die britische Tageszeitung The Guardian.
Browns Anwälte wollen sich allerdings nicht darauf einlassen, überhaupt über das Strafmaß zu verhandeln. Ihr Ziel ist ein klarer Freispruch. In ihrem Antrag an das Gericht im texanischen Dallas führen sie aus, dass die Vorwürfe doch ziemlich vage seien. Die Bestrafung der Veröffentlichung eines Links ist ihrer Ansicht nach außerdem ein Eingriff in das Grundrecht auf Meinungs- und Redefreiheit, die ihrem Mandanten von der Verfassung der USA garantiert werden. Denn mit der Verlinkung habe Brown die gestohlenen Informationen keineswegs verbreitet, sondern nur auf längst von Dritten veröffentlichte Informationen verwiesen.
Der Fall wird in den USA von verschiedenen Seiten sehr genau beobachtet: Sowohl Experten im Verfassungsrecht als auch Verleger, Journalisten und Aktivisten warten gespannt auf jede Äußerung des Gerichtes. Denn der Fall hat Präzedenz-Charakter. Sollte Brown tatsächlich nicht in allen Punkten freigesprochen werden, wäre ihrer Ansicht nach einer Kriminalisierung jeder kritischen Betätigung im Netz Tür und Tor geöffnet. Als ersten Verhandlungstag hat das Gericht den 28. April angesetzt.
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