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[Recht & Politik] Meinungsfreiheit: Bundesregierung will NetzDG "sehr genau" evaluieren

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Ungelesen 09.01.18, 17:50   #1
TinyTimm
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Standard Meinungsfreiheit: Bundesregierung will NetzDG "sehr genau" evaluieren

Zitat:
Die Bundesregierung strebt keine schnelle Änderung beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) an. Es werde "natürlich sehr genau evaluiert werden, wie sich dieses neue Gesetz auswirkt und welche Erfahrungen mit ihm gemacht werden", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Nach der Evaluierung werde die Regierung "dann gegebenenfalls daraus die Schlüsse ziehen". Wie lange das dauern wird, sagte Seibert nicht. Wegen des Anfang des Jahres vollständig in Kraft getretenen Gesetzes wurden unter anderem satirische Tweets der Titanic blockiert.

Das Bundesjustizministerium hatte bereits am vergangenen Freitag auf die in der Gesetzesbegründung vorgesehene Evaluierung verwiesen. Darin heißt es: "Dieses Gesetz wird spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert." Das wäre im Oktober 2020 der Fall. Zudem verwies der Sprecher darauf, "dass die sozialen Netzwerke für das erste Halbjahr 2018 einen ersten Bericht mit ganz genauen Zahlen und Angaben vorlegen müssen, was warum und in welcher Anzahl an Beschwerden bearbeitet wurde und wie darauf bei den Netzwerken reagiert wurde". Eine Sprecherin ergänzte am Montag, die Evaluierung erfolge "absolut offen. Wenn es dort Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge gibt, wird man diese wie immer diskutieren."

Maas-Tweet unerklärlich verschwunden

Eine schnelle Änderung des Gesetzes, die beispielsweise in den Koalitionsverhandlungen vereinbart würde, ist daher wohl nicht zu erwarten. Dazu passt, dass SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles in der Bild am Sonntag das Gesetz verteidigte. Es sei gut und richtig und müsse umgesetzt werden. "Wir müssen mehr Verantwortung ins Internet bringen, das ist kein rechtsfreier Raum. Mit Zensur hat das nichts zu tun", sagte Nahles.

Inwieweit ein Beitrag des geschäftsführenden Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) aufgrund des Gesetzes gelöscht wurde, ist jedoch unklar. Dabei ging es um einen Tweet aus dem Jahr 2010, in dem Maas den SPD-Politiker Thilo Sarrazin als "Idioten" bezeichnet hatte. Eine Sprecherin bestätigte die Löschung, die jedoch weder von Maas noch von Ministeriumsmitarbeitern vorgenommen worden sei. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge löscht Twitter im Zusammenhang mit dem NetzDG jedoch nicht eigenmächtig Beiträge, sondern sperrt sie zunächst und fordert die Account-Inhaber selbst zur Löschung auf. Mehrere Nutzer sollen aber angegeben haben, den Tweet als illegal melden zu wollen.

Ist "Idiot" noch erlaubt?

Auf die Frage, ob er nun Opfer seines eigenen Gesetzes geworden sei, sagte Maas in einem 26-minütigen Interview mit Bild.de: "Dann müsste Twitter den Tweet gelöscht haben wegen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Also ich habe keine Informationen von Twitter bekommen, weshalb er gelöscht wurde und ob er überhaupt von Twitter gelöscht wurde."

Maas verweigerte dabei die Antwort auf die Frage, ob die Bezeichnung "Idiot" bereits strafbar sei und daher von Twitter blockiert oder gelöscht werden müsse. Einen solchen Tweet würde er heute nicht mehr so absetzen, "weil ich auch dazugelernt habe", sagte Maas. Einige hätten in den vergangenen Jahren anscheinend nicht dazugelernt.

Scharfe Kritik an Gaga-Gesetz

Ebenfalls wollte er sich nicht festlegen, ob ein von Twitter blockierter Tweet der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch eine strafbare Volksverhetzung darstelle und damit "offensichtlich rechtswidrig" gewesen sei. Solche Inhalte müssen von großen sozialen Netzwerken seit Anfang des Jahres innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Der examinierte Jurist und Bundesjustizminister sagte dazu: "Ich bin zwar der Urheber des Gesetzes, aber nicht derjenige, der über diese Fragen entscheidet."

Die Netzwerke sind dem Gesetz zufolge nicht dazu verpflichtet, juristisch qualifizierte Mitarbeiter zur Beurteilung der Beschwerden zur Verfügung zu stellen. Dem Löschpersonal müssen lediglich "regelmäßig, mindestens aber halbjährlich deutschsprachige Schulungs- und Betreuungsangebote gemacht werden". In ihren halbjährlichen Berichten müssen die Netzwerke auf "Organisation, personelle Ausstattung, fachliche und sprachliche Kompetenz der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Arbeitseinheiten und Schulung und Betreuung der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Personen" eingehen.

Meinungsfreiheit für Regierung wichtig


Auf das Grundproblem des Gesetzes, dass die Netzwerke wegen der hohen Strafen und kurzen Fristen zu viel löschen, ging Maas in dem Interview nicht ein. Auf wiederholte Nachfrage wies er stets darauf hin, dass vor allem Twitter bislang zu wenig gelöscht habe. Regierungssprecher Seibert sagte zumindest: "Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland grundgesetzlich verankert. Sie ist grundgesetzlich geschützt, und sie ist für diese Bundesregierung von allerhöchstem Wert." Das NetzDG sei eine "neue Herangehensweise an die Frage, wie man strafbare Inhalte im Netz wirksam bekämpft".

Kritiker des Gesetzes konnte die Regierung bislang jedoch nicht besänftigen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte am Montag ein weiteres Mal die Abschaffung des Gesetzes. Es sei nicht sinnvoll, "aus blindem Gehorsam gegenüber einer Koalition, die es nicht mehr gibt, an der Gaga-Vorschrift des NetzDG festzuhalten", sagte der DJV-Vorsitzende Frank Überall.

Kubicki kritisiert Maas


FDP-Vize Wolfgang Kubicki warf Maas Versagen vor. "Man darf die Einordnung und Ahndung eines strafrechtlichen Sachverhalts nicht, wie der Justizminister, einer privaten Einrichtung überlassen", sagte Kubicki in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse und fügte hinzu: "Wer seinen eigenen Strafverfolgungsbehörden nicht mehr zutraut, die Probleme zu lösen, sollte sein Amt aufgeben."

Die FDP hatte in den Jamaika-Sondierungen mit Union und Grünen allerdings schon eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes durchsetzen können, dann jedoch die Verhandlungen platzen lassen. Ein inzwischen in den Bundestag eingebrachter Gesetzesentwurf der FDP findet jedoch derzeit keine ausreichende Zustimmung.
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