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18.02.10, 17:31
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Chuck Norris
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Staatskanzleien: Keine Netzsperren für den Jugendschutz
Zitat:
Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 3.0 in Arbeit
Nach vielen Kritiken von Datenschützern und aus der Internetbranche sind umstrittene Änderungspläne zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom Tisch. Das war nicht gut gemacht, räumen die Staatskanzleien ein.
Der geplante Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll keine Zwangskennzeichnung von Inhalten und Netzsperren �* la Zensursula enthalten. Das hat Golem.de aus Kreisen der Staatskanzleien erfahren. "Wir sind die letzten, die Sperren einsetzen wollen", hieß es dort. Erledigt ist auch die gefürchtete Gleichbehandlung von Inhalte-, Hosting- und Zugangsanbietern.
Der Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag war auf einer Anhörung am 27. Januar 2010 von Datenschützern und Branchenvertretern massiv angegriffen worden. So kritisierte der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), dass der Entwurf vorsehe, im Dienste des Jugendschutzes Host- und Access-Provider zur Überwachung und Filterung der Daten zu verpflichten, die diese aber für Dritte nur speichern oder den Zugang zur Nutzung vermitteln. Die Differenzierung zwischen Content-, Host- und Access-Anbieter aufzugeben, sei falsch. Dies würde "faktisch den Aufbau einer Filterinfrastruktur für das gesamte Internet erfordern", so der Webhoster 1&1. Den Access-Providern sollte laut Entwurf eine umfassende Filterungspflicht für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote auferlegt werden. Außerdem sollte ein verpflichtendes System zur Altersklassifizierung mit drei Prüfungsstufen eingeführt werden. Dabei wurde an unsichtbare technische Kennzeichnung per Labeling gedacht. Die Altersklassen wurden mit null Jahren, ab sechs, zwölf, 16 und 18 Jahren angesetzt. Ohne Alterskennzeichnung sollten die Inhalte nur noch zu bestimmten Zeiten, wie zwischen 22 und 6 Uhr, angeboten werden. Ausnahme für nutzergenerierte Inhalte sollte es nicht geben.
Doch schon bei der Anhörung traten die Verfasser des Entwurfs den Rückzug an. Gewollt sei nur eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten. "Von einer Zwangsklassifizierung war nie die Rede", sagte der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmaier. Stattdessen sollte es gute Filterprogramme für Eltern geben. "Die Stärkung nutzerautonomer Jugendschutzprogramme im Vertragsentwurf steht im Gegensatz zu Netzsperren �* la Zensursula und ist der richtige und verantwortungsvolle Weg. Denn so können Eltern entscheiden, welche Seiten im Netz ihre Kinder nutzen können", so Stadelmaier wörtlich.
Die Erweiterung des Anbieterbegriffs sei sehr unglücklich formuliert gewesen, hieß es weiter aus den Staatskanzleien zu Golem.de. "Das war nicht gut gemacht." Eine Haftungserweiterung für Zugangsanbieter sei damit vom Tisch.
Freiwillige Alterskennzeichnungen würde es schon heute bei Inhalteanbietern wie Bild.de und der Deutschen Telekom geben. Die Formulierung im Entwurf, "Zugangsanbieter müssen ein Jugendschutzprogramm bereithalten", sei auch nicht so gemeint gewesen, dass diese einen Filter vorschalten müssten. "Nichts soll netzseitig gefiltert werden, nur den Eltern soll die Möglichkeit gegeben werden, auf Jugendschutzprogramme zuzugreifen", so die Staatskanzleien. Das werde in die Hände der Eltern gelegt. Bessere Kinder- und Jugendschutzfilter seien das Ziel, die weder ein totales Overblocking noch ein totales Underblocking bewirkten. Da solle etwas Neues entwickelt werden und auf den Markt kommen, hieß es weiter.
Am 24. Februar 2010 wird die Rundfunkkommission über den geänderten Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags beraten. Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien entscheiden dann darüber. Dann wird ein vielleicht nochmals geänderter Text am 25. Februar der Konferenz der Staats- und Senatskanzleien vorgelegt. Am 25. März 2010 sind schließlich die Ministerpräsidenten gefragt.
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