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[Recht & Politik] Sorge vor bayrischem Überwachungsstaat

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Ungelesen 17.04.18, 10:33   #1
TinyTimm
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Standard Sorge vor bayrischem Überwachungsstaat

Zitat:
Innenminister beklagt Stimmungsmache

Die regierende CSU will in Bayern die Befugnisse der Polizei deutlich aufwerten. Noch im Mai will die Partei im bayrischen Landtag eine neues Polizeigesetz beschließen. Es soll der Exekutive ganz neue Möglichkeiten der Überwachung ermöglichen. Doch in den vergangenen Wochen mehrte sich die Kritik an dem Vorhaben.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist verärgert: „Seit einigen Wochen haben vor allem Vertreter der Linken und der Grünen und einige andere Gruppen geradezu unsägliche Desinformationskampagnen gegen die Reform des Polizeiaufgabengesetzes begonnen“, sagte Herrmann vergangene Woche im bayrischen Landtag. „Es werden hemmungslos Lügen und Unwahrheiten verbreitet.“

Opposition gegen CSU

Was den Innenminister so erzürnt, sind jene Kritiker, die sich gegen das neue Polizeigesetz äußern - und in den vergangenen Wochen zunehmend lauter wurden. Während die CSU verspricht, dass das neue Gesetz den Kampf gegen Kriminelle und Terroristen noch effektiver mache, fürchten die Gegner der Novelle schwere Eingriffe in das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger.

Vor der „Ermöglichung eines Überwachungsstaates“ warnte etwa die Fraktionschefin und innenpolitische Sprecher der Grünen, Katharina Schulze. Ihre Partei sprach sich von Anfang an gegen die geplante Gesetzesänderung aus. Aber auch Sozialdemokraten und Liberale äußerten zuletzt ernsthafte Bedenken und kündigten an, dem neuen Gesetz in der jetzigen Form nicht zuzustimmen.

„Drohende Gefahr“ als ausreichender Grund

Was der Opposition aber auch vielen Rechtsexperten Sorgen bereitet, ist eine Formulierung, die sich mehr als zwanzigmal in dem neuen Gesetzestext findet: „Drohende Gefahr“ lautet die neu eingeführte Kategorie. Sie soll in Zukunft ermöglichen, dass die Exekutive noch leichter „präventiv“ tätig werden kann. Polizistinnen und Polizisten dürfen dann Telefone abhören, E-Mails und Briefe abfangen, verdeckte Ermittler einsetzen und die gesammelten Informationen an andere Behörden weitergeben.

Bisher ist der Polizei all das nur erlaubt, wenn entweder bereits eine Straftat begangen wurde oder die Gefahr einer solchen zumindest unmittelbar bevorsteht. Durch die Kategorie der „drohenden Gefahr“ könnten nun aber bereits vage Verdachtsmoment reichen, befürchten die Kritiker. Das bayrische Innenministerium hält entgegen, dass - in mehr Fällen als bisher - Richterinnen und Richter über die Maßnahmen entscheiden müssten; und dass das neue Gesetz auch der EU-Datenschutzverordnung gerecht werde, die am 25. Mai in Kraft tritt.

Bundesverfassungsgericht führte Kategorie ein

Erfunden wurde die „drohende Gefahr“ auch gar nicht in Bayern. Der Begriff stammt vielmehr aus einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Die Höchstrichter hatten 2016 Teile des deutschen Bundeskriminalamtsgesetzes gekippt, weil darin heimliche Überwachunsgmaßnahmen nicht klar genug eingeschränkt waren. Zugleich hielt das Gericht aber fest, dass es auch weiter in der Zukunft liegende Gefahren geben könne - eben die drohenden.

In Bayern kommt die Kategorie bereits seit Sommer vergangenen Jahres bei Terrorverdächtigen zum Einsatz. Die Polizei darf Menschen, die sie als terroristische Gefährder einstuft, präventiv verhaften - auch wenn noch keine konkreten Anschlagspläne bekannt sind. Bereits diese Novellierung des Polizeigesetzes wurde nur mit den Stimmen der CSU beschlossen. Sozialdemokraten und Liberale enthielten sich, die Grünen stimmten dagegen. Ende März reichten die Grünen nun Klage gegen das Gesetz an.

Den Schritt kündigte die Fraktion auch im Fall der neuen Gesetzesänderung an. Und auch die SPD wollte eine Klage nicht ausschließen. Die Sozialdemokraten gaben beim Münchner Landesrichter Markus Löffelmann ein Gutachten in Auftrag. In diesem hielt der Jurist eine ganze Reihe an verfassungsrechtlich bedenklichen Aspekten fest.

Hautfarbe aus DNA


Umstritten ist neben der erweiterten Überwachung auch die geplante erweiterte DNA-Analyse. So soll die Polizei in Zukunft aus DNA-Spuren neben dem Geschlecht auch Merkmale wie Haar-, Augen- und Hautfarbe auslesen dürfen. Für das Innenministerium ist das die logische Fortführung eines Fahndungsbildes. „Verfassungsrechtlich hochproblematisch“, war dagegen das Urteil des Datenschutzbeauftragten der bayrischen Regierung, Thomas Petri. Der vom bayrischen Landtag bestellte Jurist sprach laut „SZ“ von einem „erheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht“.

Einsatz von Handgranaten

Für Aufregung sorgten auch die geplanten Änderungen zum „Einsatz von Explosivmitteln“. Bayrische Polizistinnen und Polizisten würden ab dem Sommer Handgranaten tragen, war etwa zu lesen. Das mag eine etwas überzogene Interpretation sein. Tatsächlich hält der neue Gesetzestext jedoch explizit fest, dass Blend-, aber auch Handgranaten bereits dann gegen Personen eingesetzt werden dürfen, „wenn diese selbst erkennbar den unmittelbaren Gebrauch von Schusswaffen, Sprengmitteln oder anderer, im Einzelfall vergleichbar gefährlicher Mittel beabsichtigen und der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtslos oder unzureichend ist“.

Das schien sogar der Polizeigewerkschaft zu weit zu gehen. „Hier wird wohl vorsorglich die Rechtsgrundlage beim Einsatz der Bundeswehr im Innern mit schweren Waffen geschaffen“, zitierte die „Zeit“ aus der offiziellen Stellungnahme zum Gesetz. Solche Waffen habe die Polizei aktuell gar nicht im Streifendienst, so die Gewerkschaft.
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