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[Recht & Politik] FDP-Haushaltspolitikerin fordert von GroKo: Schafft jetzt endlich den Soli ab

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Ungelesen 14.07.18, 06:04   #1
mysteryy
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Standard FDP-Haushaltspolitikerin fordert von GroKo: Schafft jetzt endlich den Soli ab

Zitat:
Nicht nur beim Thema Migration, sondern auch bei der Belastung der Bürger steht die Glaubwürdigkeit unseres Staates auf dem Spiel. Der Soli wurde zur Finanzierung des Aufbaus Ost mit dem Versprechen eingeführt, ihn wieder vollständig abzuschaffen.

Konkret wurde uns versprochen: „Zur Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands ist ein solidarisches finanzielles Opfer aller Bevölkerungsgruppen unausweichlich. Die Bundesregierung schlägt deshalb mit Wirkung ab dem Jahr 1995 einen – mittelfristig zu überprüfenden – Zuschlag zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer für alle Steuerpflichtigen vor.“

Ab dem 1. Januar 2020 darf der Soli nicht mehr erhoben werden

Mittelfristig ist bei den Großkoalitionären ein dehnbarer Begriff geworden. Schon lange werden die Einnahmen des Solis kaum mehr für den Aufbau Ost benötigt. In der Union ringt man sich alle vier Jahre vor Wahlen noch dazu durch, die Forderung aufzustellen, mittelfristig den Soli ganz abzuschaffen. Wieder „mittelfristig“ – also nach der Ära Merkel. Damit ist inhaltlich das Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl der CDU geschrieben. Aber wer glaubt denn daran noch? Spätestens mit der nächsten Konjunkturdelle oder um die Ausgabenwünsche der kommenden Koalition zu finanzieren, werden die Einnahmen des Solis weiterhin benötigt.

Ende 2019 läuft der Solidarpakt II aus, folgerichtig darf der Soli ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr erhoben werden. Die geplante Verlängerung über den Stichtag hinaus, ist gleich aus mehreren Gründen verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.

Soli eine Ergänzungsabgabe für Bedarfsspitzen

Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe, die nach dem Grundgesetz ausschließlich für vorübergehende Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt erhoben werden kann. Die Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit war als Rechtfertigung für den Soli als Ergänzungsabgabe nachvollziehbar. Mit dem Wegfall des Solidarpakts fehlt diese Rechtfertigung für den Mehrbedarf des Bundes.

Der Soli als dauerhafte Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushalts heranzuziehen, kann nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern nicht mit dem Grundgesetz vereinbart werden. Außerdem werden bei den Plänen der Großen Koalition Kapitalgesellschaften und Sparer nicht ausgenommen. Wo sonst Gleichheit das Leitprinzip in der Politik der GroKo ist, setzt man sich hier über den wichtigen Grundsatz der Gleichheit in der Besteuerung hinweg. Zweites Merkmal für Verfassungswidrigkeit.

Politik muss für Glaubwürdigkeit stehen

Und zu guter Letzt die moralische Aufladung: Der Abbau soll für circa 90 Prozent aller bisherigen Soli-Zahler – was übrigens noch nicht bewiesen ist – wegfallen. Nur die Reichen sollen den Solidaritätszuschlag noch zahlen. Damit werden wieder einmal verteilungspolitische Komponenten herangezogen.

Das ist meiner Ansicht nach ebenfalls verfassungsrechtlich kritisch zu betrachten, denn dabei geht es nicht mehr um das Ziel, besondere Aufgaben temporär zu finanzieren. Ganz abgesehen davon sollte man sich auch einmal fragen, ob die „breiten Schultern“, die jahrelang einen Großteil am Aufkommen getragen haben, auch einmal wieder entlastet werden dürfen.

Scholz will verfassungsrechtliche Probleme umgehen

Wahrscheinlich hat die Regierung Sorge um ihr Vorhaben bekommen. Finanzminister Olaf Scholz möchte nun – so konnte man es der Presse entnehmen – die verfassungsrechtlichen Probleme umgehen, indem der Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer integriert wird. Das wäre eine zweite Reichensteuer. Aus einer Abgabe mit einer begrenzten Dauer wird eine dauerhafte Steuererhöhung. Ein klarer Wortbruch zu dem Versprechen, keine Steuern zu erhöhen!

Die Politik hat zugesagt, bei der Einführung den Solidaritätszuschlag wieder abzuschaffen. Sie muss sich gerade in Zeiten, wo weltweit die liberale Ordnung in Gefahr gerät, für Glaubwürdigkeit und Haltung einsetzen.

Aber reicht die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags aus? Dem letzten Bürger ist bekannt, dass der Staat gleich doppelt profitiert: Durch die gute Konjunktur steigen die Steuereinnahmen und durch die niedrigen Zinsen sinken die Ausgaben für den Schuldendienst.

Balance zwischen Staat und Bürger muss wieder hergestellt werden

Würde das geschätzte Steueraufkommen im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung am Ende der Legislaturperiode so hoch sein wie zu Beginn, ergäbe sich schon ein Entlastungsvolumen des Staates von über 40 Milliarden Euro. Die Steuerquote steigt aber weiter, d.h. der Anteil am Kuchen, der dem Staat zufällt, wird auf Kosten der Bürger immer größer. Bundeskanzlerin Merkel ist teuer für die Bürger. Wäre die Steuerquote so hoch wie zu Beginn ihrer Kanzlerschaft, ergäbe sich schon ein geschätztes Entlastungsvolumen von über 80 Milliarden Euro. Der Staat müsste also seine Bürger um einen hohen zweistelligen Betrag entlasten, um die Ausgangslage wiederherzustellen.

Gerade einmal 10 Milliarden Euro sind für Steuerentlastung im Koalitionsvertrag vorgesehen. Schaut man sich die Planungen nun konkret an, so werden aus 10 Milliarden Euro nur noch 9,08 Milliarden Euro. Dem Bürger wird nichts gegönnt, dabei ist es sein hart verdientes Geld, mit dem wir Politiker arbeiten.

Die Politik der großen Koalition verwirklicht sich durch neue und weitere Ausgaben. Trotz stetig steigender Steuereinnahmen und niedriger Zinsen haben CDU, CSU und SPD bereits jeden zusätzlichen Euro an finanziellem Spielraum strukturell verplant. Trotzdem ist die Hälfte der Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag noch nicht finanziert, etwa in der Sicherheits- und der Entwicklungspolitik.

Mittelstandsbauch sollte abgeschafft werden

Die maßlose Politik ist auf Dauer zum Scheitern verurteilt. Die Balance zwischen Bürger und Staat geht verloren. Die Steuerbelastung gerade der Mittelschicht in unserem Land gehört leider zur internationalen Spitze. Statt den Staat auszuweiten, müssen wir die Bürger entlasten. Neben der vollständigen Abschaffung des Solis, muss diese Legislaturperiode die kalte Progression sowie der sogenannte Mittelstandsbauch beseitigt werden.

Aus der sogenannten Reichensteuer ist schon längst eine „Facharbeitersteuer“ geworden. Sowohl Union als auch SPD hatten diese Reformvorhaben in ihren Wahlprogrammen. Politik muss sich an Versprechen messen lassen. Zumal es keine Ausrede gibt. Die Steuerschätzungen für die kommenden Jahre sind seit dem Erstellen der jeweiligen Wahlprogramme weiter gestiegen.

Fangen wir an, die Bürger wieder in den Mittelpunkt unserer Politik zu stellen. Ermöglichen wir ihnen ein selbstbestimmtes Leben. Eine faire Steuerentlastung, die nur dafür sorgen würde, dass die Balance zwischen Staat und Bürger gewahrt bleibt, wäre schon ein Anfang.

Über die Gastautorin
Bettina Stark-Watzinger (FDP) ist Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Finanzausschusses.
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