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[Recht & Politik] Macht Merkel illegal Staatsfernsehen im Internet?

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Ungelesen 06.04.13, 06:27   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Macht Merkel illegal Staatsfernsehen im Internet?

Zitat:
Die Möglichkeiten des Internets stellen das bestehende Medienrecht zunehmend vor Probleme. Nicht nur viele Online-Akteuere kennen das Problem, auch die Bundeskanzlerin wird nun darauf gestoßen.

Wie die Tageszeitung 'Die Welt' berichtet, will die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) jetzt prüfen, ob die angekündigte Gesprächsrunde, die Angela Merkel zum Thema Integration über Googles Videochat-System Hangout führen will, überhaupt statthaft ist. Denn hier könnte es sich um eine Art Staatsfernsehen handeln, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1961 untersagt hat.

Damals hatte der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer einen speziellen Fernsehkanal der Regierung geplant, da ihm die Berichterstattung der ARD zu kritisch war. Im so genannten "Rundfunkurteil" wurde ihm dies vom Bundesverfassungsgericht allerdings untersagt, da die Gestaltung von Fernsehprogrammen Ländersache sei.


Unter diese Regelung könnte auch Merkels Online-Sendung fallen. Denn diese gilt nach der gesetzlichen Definition als Rundfunk. Denn es handelt sich um eine vorab geplante Sendung die zu einer vordefinierten Zeit mehr als 500 potenzielle Empfänger erreicht. Dafür wäre im Grunde die Beantragung einer Rundfunklizenz notwendig, die aber nicht an eine Bundesregierung vergeben werden darf.

Streng genommen wären auch verschiedene andere Angebote, die bereits seit einiger Zeit bestehen, von diesem Problem betroffen. In erster Linie ist hier der Live-Stream des Bundestages zu nennen, über den Bürger die Sitzungen des Parlamentes verfolgen können. Aber auch die ebenfalls live übertragenen Fraktionssitzungen der Piratenpartei dürften eigentlich einer entsprechenden Lizenz bedürfen. Hinzu kommen auch Angebote, wie sie beispielsweise zahlreiche private Podcaster bereitstellen.

Aktuell wäre es denkbar, dass die Medienwächter Merkel einen Strich durch die Rechnung machen. Der Fall zeigt aber auch, dass das Rundfunkrecht wohl an die neuen Gegebenheiten des Internets angepasst werden muss.

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