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[Wirtschaft] Sicherheitsüberprüfungen bei IT-Jobs: Puff, puff, pass?

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Ungelesen 17.08.23, 18:01   #1
ziesell
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Standard Sicherheitsüberprüfungen bei IT-Jobs: Puff, puff, pass?

Zitat:
Sicherheitsüberprüfungen bei IT-Jobs: Puff, puff, pass?

Wer kifft, besteht eher keine Sicherheitsüberprüfung. Doch für viele IT-Jobs ist das Bedingung. Auch wenn bald das Cannabis legalisiert wird?



Bald soll der Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum legal sein, so will es das Bundesgesundheitsministerium laut einem Eckpunktepapier über die Cannabis-Legalisierung. Auch wenn der Gesetzgebungsprozess für eine Freigabe noch nicht begonnen hat, zeichnen sich Probleme ab.

Eine Frage ist zum Beispiel, ob der Staat Cannabiskonsumenten kritische Aufgaben anvertrauen kann.In den USA wurde das nach der dortigen Legalisierung so gelöst: Weil die US-Geheimdienste nur noch wenige IT-Angestellten finden konnten, die nicht gekifft haben, verminderten sie im Jahr 2019 die Barrieren für eine Security Clearance.

Die Frage der Vertrauenswürdigkeit in Arbeitskräfte - wie gerade auch ITler, die direkt oder indirekt für den Staat arbeiten - versucht hierzulande in der Regel das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu beantworten. Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) sind Dienern des Staats nicht fremd.

Ohne Sicherheitsüberprüfung geht es für den Staat nicht

Mitarbeiter eines Unternehmens, das für den Staat IT-Dienstleistungen umsetzt, müssen je nach Anforderung die SÜ-Stufen bestehen. Das bedeutet für alle betroffenen Angestellten, dass sie Fragen zu Aufenthaltsorten, politischen Einstellungen und persönlichen Verhältnissen beantworten müssen.

Gerade der letzte Punkt hat es in sich. Er bedeutet laut SÜG-Ausführungsvorschrift (SÜG-AVV), dass "auch Anhaltspunkte für geistige oder seelische Störungen sowie für Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenprobleme" mitzuteilen sind. Dort steht außerdem, dass "übermäßiger Alkoholgenuss [und die] Einnahme von bewusstseinsändernden Drogen" das Bestehen der Prüfung gefährden.

Golem.de hat bei verschiedenen Bundesbehörden nachgefragt, die Sicherheitsüberprüfungen zum Schutz ihrer Infrastruktur einsetzen. So haben wir unter anderem bei den Geheimdiensten Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) angefragt, wie die Behörden mit der geplanten Legalisierung umgehen und ob eine Novellierung der SÜ-Stufen geplant ist. Die gleichen Fragen stellten wir den Polizeibehörden Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPol) sowie der Bundestagsverwaltung.

Hanfverband fordert gleiche Rechte wie bei Alkoholkonsumenten

Ein Sprecher des BKA wies im Rahmen unserer Presseanfrage darauf hin, dass "nur grundsätzliche Angaben zum Sicherheitsüberprüfungsverfahren gemacht werden, da die zukünftigen Parameter zur Legalisierung noch nicht festgelegt sind."

So gehe es beim Sicherheitsüberprüfungsverfahren um den Ausschluss von Sicherheitsrisiken. Der Sprecher erklärte jedoch, dass "Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit" auftreten könnten, wenn unter anderem "psychoaktive Substanzen konsumiert werden".

Die Bundestagsverwaltung teilte mit, dass über eine Novellierung des SÜG bisher nichts bekannt sei. Dennoch erklärte ein Sprecher, dass es für "eine positive Zuverlässigkeitsprognose" nach SÜG "in jedem Fall des Ausschlusses einer Abhängigkeit von bewusstseinsändernden Drogen" bedürfe. Dies sei unabhängig davon, ob es sich um legale Drogen wie beispielsweise Alkohol oder auch illegale Drogen handle.

Parameter für Legalisierung noch nicht festgelegt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Bundespolizei konnten keine Angaben zu Sicherheitsüberprüfungen im Kontext der Cannabis-Legalisierung machen. Laut Pressestelle der Bundespolizei geht dies nicht, weil "die Parameter noch nicht festgelegt" sind.

Golem.de hat auch bei den hierfür relevanten Bundesministerien nachgefragt: Das Gesundheitsministerium (BMG) äußerte sich nicht direkt zu Sicherheitsüberprüfungen und etwaigen geplanten Überarbeitungen, befindet sich aber nach eigenen Angaben für den Gesetzgebungsprozess im Dialog mit der EU. Justizministerium und Wirtschaftsministerium verwiesen an das Innenministerium.

Eine Sprecherin des Innenministeriums (BMI) erklärte Golem.de, dass das BMI im Kontext der Cannabis-Legalisierung derzeit keine Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes plane. Die Bundesregierung warte noch auf "erste grundsätzliche Einschätzung der Europäischen Kommission zur Vereinbarkeit der im Eckpunktepapier vorgesehenen Inhalte mit EU- und Völkerrecht".

Allenfalls der Hanfverband - eine Lobbygruppe im Interesse von Cannabiskonsumenten - positioniert sich bei der genannten Fragestellung eindeutig: Er begrüßt die Vorstöße des BMG, wünscht sich aber Verbesserungen bei Detailfragen. Eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands sieht er bei konsumierenden Sicherheitsüberprüften nicht, "solange sie das in ihrer Freizeit tun."

Der Hanfverband lobbyiert seit Anfang der Nullerjahre für eine Legalisierung des Cannabis. Er wird primär durch Zuwendungen von Privatpersonen und Firmen finanziert. Weiter sagte der Geschäftsführer Georg Wurth Golem.de: "Eine Gleichstellung [zu Alkoholkonsumenten] muss in vielen Bereichen erfolgen. Das gilt auch für den Bereich von Sicherheitsüberprüfungen."
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