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[Kurioses] Künstliche Befruchtung / 3-facher Vater wider Willen muss zahlen

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Ungelesen 04.02.13, 19:41   #1
TinyTimm
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Standard Künstliche Befruchtung / 3-facher Vater wider Willen muss zahlen

Zitat:
Das Dortmunder Kinderwunschzentrum hat aus dem eingelagerten Sperma eines Mannes drei Kinder gezeugt - angeblich gegen dessen Willen. Der Vater verklagte die Klinik, das Oberlandesgericht Hamm wies ihn nun ab und entschied: Er muss für die Kinder Unterhalt zahlen.

Das, was Tom Winkler*, 41, Maschinenbautechniker aus Hattingen angeblich passiert ist, gleicht einem Alptraum: Seine Freundin habe ihn benutzt, um Mutter zu werden. Ohne seine Zustimmung, sagt er. Am Ende soll er für drei Kinder Unterhalt zahlen.

Der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm (OLG) wies jedoch am Montag die Schadensersatzklage des dreifachen Vaters gegen die Dortmunder Kinderwunschklinik ab. In erster Instanz hatte das Landgericht Dortmund dem Mann recht gegeben und die behandelnden Ärzte zu Schadensersatz in Form von Unterhaltszahlungen für zwei der drei Kinder verurteilt.

"Es ist eine Frage der Bewertung", sagt Richter Christian Nubbemeyer, Sprecher des OLG. "Das Landgericht Dortmund hat bei der Beweiswürdigung andere Schwerpunkte gesetzt als das OLG jetzt." Nach dessen Ansicht hatte sich die Familienplanung wie folgt gestaltet: Tom Winkler* und Sara Blum* lernen sich 2001 beim Karneval kennen, werden ein Paar und schmieden Zukunftspläne, auch wenn sie in getrennten Wohnungen leben. Im Januar 2004 lässt Winkler für den Fall einer Erkrankung in einer Klinik Sperma einfrieren und unterschreibt, dass es dort für ein Jahr eingelagert wird.

Ein Jahr später habe Winkler erfahren, dass Blum nach künstlicher Befruchtung schwanger ist, sagte er heute. Er sei wütend gewesen. Er fühlt sich hintergangen, behauptet, nicht in die künstliche Befruchtung seiner Freundin eingewilligt zu haben. Blum gibt zu, mindestens eine Unterschrift, die im Zuge der Reagenzglas-Zeugung notwendig war, gefälscht zu haben. Winkler erkennt dennoch die Vaterschaft an, zahlt Unterhalt für den Jungen und hält Kontakt zu ihm, obwohl die Beziehung zur Kindsmutter in die Brüche geht.

Im November 2007 wird Winkler erneut gegen seinen Willen Vater. Dieses Mal von Zwillingen, einem Jungen und einem Mädchen. Winkler sagt, er habe damals eine SMS seiner Ex-Freundin erhalten: Er könne sich freuen, sein Sohn habe Geschwister bekommen. Winkler lebt in einer neuen Beziehung, antwortet: "Schönen Gruß an den Vater." Daraufhin habe seine Ex-Freundin angerufen und ihn aufgeklärt. Winkler ist fassungslos. Es folgt eine weitere SMS: "Beteiligst du dich an den Babyanschaffungen, oder brauchst du erst den Test und zahlst später?"

Landgericht verurteilt Ärzte zu Schadensersatz


Muss er wirklich auch für die Zwillinge Unterhalt zahlen, obwohl er nicht mit deren Zeugung einverstanden war und sein eingefrorenes Sperma längst hätte vernichtet werden sollen? Oder muss die Klinik zahlen, weil sie die Reagenzglas-Zeugung ohne seine Zustimmung durchgeführt hat? Winkler verklagt das Dortmunder Kinderwunschzentrum, das die Befruchtung vorgenommen hat.

Das Landgericht Dortmund gibt ihm im April 2012 recht und begründet sein Urteil mit den gefälschten Unterschriften und der schlampigen Arbeit der zuständigen Ärzte, die mit dem anvertrauten Genmaterial nicht angemessen umgegangen seien, die Personalien des Vaters nicht überprüft und auf dessen Anwesenheit nicht bestanden hätten. 100.000 Euro Mindestunterhalt soll die Klinik an die Mutter der Zwillinge zahlen, Winkler den Rest.

Demnach hatte Blum dem Kinderwunschzentrum für die zweite künstliche Befruchtung erneut gefälschte Unterschriften vorgelegt, das räumt sie inzwischen auch ein. Darüber hinaus äußert sie sich zu dem Fall nicht. Winkler selbst erschien weder zum Beratungsgespräch noch zur Entnahme, Befruchtung oder Einpflanzung der Eizellen, wie er sagt. Die Kosten für sämtliche Versuche übernahm die werdende Mutter.

Bei der Reagenzglas-Zeugung verwendete der Arzt das eingelagerte Sperma. Angeblich soll es einen Anruf gegeben haben, wonach sich ein Mann als Winkler ausgab und beteuerte, er werde die notwendige Unterschrift nachträglich leisten. Selbst wenn es Winkler gewesen wäre: Die Klinik hatte sich nach Ansicht des Landgerichts nicht an die Regeln gehalten.

Kai Udo Fischer, Winklers Rechtsanwalt, vermutet gar, dass Blum bei einigen dieser Termine mit einem anderen Mann erschienen ist, der sich als Winkler ausgab und die entsprechenden Unterschriften tätigte. Blum bestreitet das. Fakt ist: Eine notwendige eidesstattliche Versicherung wurde von der Klinik nicht angefordert.

Hat die Frau heimlich den Lagervertrag verlängert?

Winkler sagt, er habe keine Ahnung von der Familienplanung gehabt, sondern sich darauf verlassen, dass sein Sperma, wie bei der Einlagerung vereinbart, vernichtet worden sei. Die Lagerkosten hatte - bis auf die erste Zahlung - Sara Blum übernommen und, so stellt es Winkler dar, heimlich verlängert.

Während das Landgericht Dortmund davon überzeugt war, dass Sara Blum ohne Einverständnis ihres Lebensgefährten Zwillinge bekam, stellt sich das OLG Hamm hinter die dreifache Mutter: Seine Entscheidung stützt es auf ein grafologisches Gutachten, das belegt, dass 16 von 19 Unterschriften auf schriftlichen Erklärungen, die im Vorfeld der künstlichen Befruchtung abgegeben werden mussten, von Tom Winkler stammen. Dieser sagt aber: Die Unterschriften seien allesamt gefälscht. Die meisten Formulare hätte man zu Hause ausfüllen müssen, seine Ex-Freundin habe genug Zeit gehabt, seine Unterschrift zu üben. Das Landgericht Dortmund hielt seine Version für plausibel, da die Gutachterin auch eine der nachweislich gefälschten Unterschriften zunächst irrtümlich als echt bezeichnet hatte.

Das OLG hingegen wertete die Unterschriften als klares Einverständnis für eine Befruchtung. Der Kläger sei "mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent der Urheber der Unterschriften auf den Urkunden", so OLG-Sprecher Nubbemeyer. Gegen die Fälschungsbehauptung des Mannes spreche zudem, dass auch weitere seiner Angaben in dem Prozess widersprüchlich und daher unglaubhaft seien. Rechtsanwalt Fischer widerspricht: "Das Gericht hat wichtige Punkte außer Acht gelassen, so auch die Unregelmäßigkeit der Behandlung in der Klinik."

"Da der Kläger nach Ansicht des Senats mit der Befruchtung einverstanden war", habe, so der OLG-Sprecher, bei der Entscheidung des OLG keine Rolle gespielt, ob Sara Blum den sogenannten Lagervertrag über das eingefrorene Sperma ohne Zustimmung ihres Freundes verlängert habe.
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Da fasst sich jeder normal denkende Mensch an den Kopf, und versteht das Rechtssystem nicht mehr.
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TinyTimm ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.02.13, 20:23   #2
johnhill3
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Zitat:
Das Landgericht Dortmund hielt seine Version für plausibel, da die Gutachterin auch eine der nachweislich gefälschten Unterschriften zunächst irrtümlich als echt bezeichnet hatte.
johnhill3 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.02.13, 20:33   #3
Coyote3
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Zitat:
"Da der Kläger nach Ansicht des Senats mit der Befruchtung einverstanden war", habe, so der OLG-Sprecher, bei der Entscheidung des OLG keine Rolle gespielt, ob Sara Blum den sogenannten Lagervertrag über das eingefrorene Sperma ohne Zustimmung ihres Freundes verlängert habe.
Der Satz sagt doch mehr über das Gericht als alles andere oder ?

Und dann macht die Presse bei Schavan so ein Theater ob sie irgendwo abgeschrieben hat und hier wird Urkundenfälschung begangen und ist völlig legitim, da der Frau alles zusteht so will es das Gesetz(=Richter).
Coyote3 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.02.13, 23:50   #4
Exelsius
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Diese so genannte Rechtssprechung hat in diesem Fall nichts, aber rein garnicht mit "Recht" zu tun, höchstens mit Unrecht.

So eine Scheiße!

Das ist genauso wie in dem Fall:
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Obwohl es eindeutig zu Sehen war, was Lüge und was Wahrheit ist, haben die Gerichte falsch entschieden.
Exelsius ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.02.13, 13:21   #5
TinyTimm
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Was sie wohl den Kindern später erzählt, wie sie entstanden sind?

Ich denke das in dem Fall der Begriff "Mutterschutz" vergewaltigt wurde.
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TinyTimm ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.02.13, 14:26   #6
kopierpapier
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Als Mann ist man in Sachen Familie immer der Depp... hier wurde eindeutig bewiesen in BEIDEN Fällen das der Vater weder was wusste, noch einverstanden war. Trotzdem muss er zahlen.
In einem anderen Fall wurde bewiesen das der Mann nicht der leibliche Vater ist, dann wurde der DNS Beweis abgeschafft und obwohl bewiesen ist das er nicht der Vater ist muss er zahlen.

...wo bleibt hier denn die Emanzipation?
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...Emanzipation in Deutschland astrein
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Ungelesen 06.02.13, 22:01   #7
schneemann123
Wanted - Dead or Alive
 
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Da muss ich wohl mit dem alten Spruch kommen:
Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen will.
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schneemann123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.02.13, 19:51   #8
luluk
Der schon wieder
 
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Als Mann wird man immer mehr zum Gearschten und die Frauen nutzen ihre "Frauenquote" richtig aus.

Ich verstehe blos die Klinik nicht, selbst bei unserer Bezirksklinik wird gar nichts - bis außer Termine - Telefonisch vereinbart.
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Ungelesen 10.02.13, 20:17   #9
digi
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Vasektomie - Ein Kumpel hats durchgezogen nach drei Kindern (von 2 Frauen). Nachdem jetzt beide Frauen wieder Geschichte sind, hurt der mehr rum als je zuvor..
digi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.02.13, 20:31   #10
Heckler.u.Koch
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Aber wehe du kopierst mal nen Film....
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