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16.07.24, 11:15
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#1
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AZOR AHAI
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Redaktionsschluss für Compact
Zitat:
Verbot durch Bundesinnenministerium:
Redaktionsschluss für Compact
Aktualisiert am 16. Juli 2024, 8:33 Uhr
Das Innenministerium verbietet die Medien des Rechtsex:tremen Jürgen Elsässer. Er verliert damit die Plattform für seine Umsturzfantasien – und sein Geschäftsmodell.

Jürgen Elsässer, Chefredakteur des rechtsext:remen "Compact"-Magazins ©
[M] Alexander Hoepfner/?ZEIT ONLINE Foto: Koehler/?Eibner-Pressefoto/?imago images
Jürgen Elsässer ist ein Mann mit einer Mission. Sein Ziel tut der Verleger und Journalist gerne offen kund. Im vergangenen Jahr konnte man auf der Website seines Compact-Magazins lesen: "Wir wollen dieses Regime stürzen." Es war nicht das erste Mal, dass der Gründer der rechtsex:tremen Zeitschrift zur Revolte aufrief. Schon 2018 hatte Elsässer in seinem Monatsmagazin geschrieben: "Aufgabe der oppositionellen Medien ist es, zum Sturz des Regimes beizutragen."
Damit soll nun Schluss sein. Nach Informationen von ZEIT ONLINE wurde das Compact-Magazin am Dienstag vom Bundesinnenministerium per Verfügung verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Ermittler die Geschäfts- und Wohnräume von Chefredakteur und Geschäftsführer Jürgen Elsässer in Falkensee und Werder in Brandenburg, um Geld zu beschlagnahmen und Anhaltspunkte für mögliche Strafprozesse zu finden. Die Razzien betreffen außerdem Immobilien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und in Hessen.
Das Verbot richtet sich gegen die Compact-Magazin GmbH, die das Magazin veröffentlicht, sowie die mit ihr verbundenen Unternehmungen. Davon sind nicht nur das gedruckte Heft, sondern auch alle Websites und Social-Media-Kanäle, etwa auf YouTube, Telegram, WhatsApp, dem russischen VKontakte und Facebook betroffen.
Mit dem Vereinigungsverbot wird auch das Vermögen von Compact eingezogen. In Zukunft dürfen das Logo und der Name des Magazins nicht mehr öffentlich verwendet werden. Auch der Verkauf von Merchandiseartikeln wie Fahnen und Warnwesten sowie Compact-Veranstaltungen sind betroffen. Das Unternehmen kann sich juristisch gegen dieses Verbot wehren. Verleger Jürgen Elsässer war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist das Compact-Verbot ein weiterer Schritt gegen Rechtsaußen. Das Magazin sei "ein zentrales Sprachrohr der rechtsex:tremistischen Szene" gewesen, sagte die Ministerin am Dienstagmorgen. Es habe "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" gehetzt.
Die Sozialdemokratin will die Finanzströme der rechtsex:tremen Szene besser durchleuchten und, wo möglich, stoppen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse für Finanzermittlungen erhalten. Die Suche nach dem Geld im Hintergrund ist bislang ein blinder Fleck der Ermittler: Der Verfassungsschutz darf und kann es nur in engen Grenzen, die Polizei macht es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen, die Finanzpolizei FIU nur beim Verdacht der Geldwäsche.
Für sie habe es "hohe Priorität, die persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsex:tremen Netzwerken auszuleuchten und aufzudecken", sagte Faeser, als sie ihre Pläne im Februar vorstellte. Das Compact-Verbot ist ein Schritt, mit dem die Innenministerin nun gegen die neurechte Szene vorgegangen ist, weitere könnten folgen. Der Kampf gegen Rechtsex:tremismus ist Faesers wichtigstes Projekt. Leute wie Elsässer hält sie für eine Gefahr für dieses Land.
Schon seit Ende 2021 hatte der Verfassungsschutz die Compact-Magazin GmbH als erwiesen rechtsex:tremistische Bestrebung beobachtet. Infolgedessen sperrte die Social-Media-Plattform TikTok Compact-Kanäle, das Magazin musste seine Reichweite dort neu aufbauen. Auch Facebook und Instagram nahmen Seiten der Zeitschrift zeitweise offline. Supermarktketten und Bahnhofsbuchhändler warfen das Magazin aus dem Sortiment und erschwerten den Vertrieb der Printausgabe. Zuletzt kündigte die Hausbank dem Medium das Konto.
Boulevardesk und knallig
Prägend für Compact war eine boulevardeske Aufmachung mit knalligen Covern. Das Medium setzte antiamerikanische Slogans und antisemitische Chiffren ein oder wärmte Verschwörungsideologien auf, etwa zum vermeintlichen Einfluss Satans in der Musikindustrie. Außenpolitisch positionierte sich das Magazin aufseiten Russlands. "Ich bin kein Putinversteher – ich bin ein Putinunterstützer!", sagte Elsässer im Frühjahr während einer Veranstaltung. Vor einigen Tagen lud die Redaktion auf YouTube ein kremlfreundliches "Exklusiv"-Interview mit der Sprecherin des russischen Außenministeriums hoch, in dem der Compact-Korrespondent bekundete, die deutsche Regierung führe "faktisch Krieg gegen Russland". Auch die vermutlich vorerst letzte Ausgabe des Magazins las sich wie ein Werbeheft für die Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats und für autoritäre Regime. Man werbe nicht für eine "bestimmte Partei", war im Juli-Heft zu lesen, "sondern für eine grundsätzliche politische Wende".
Seit 2010, als die erste Magazinausgabe erschienen war, hatte Elsässer rund um die Zeitschrift eine Community aufgebaut, die sich nicht nur digital, sondern auch im realen Leben vernetzte. Förderer konnten für 500 Euro im Jahr "goldenes Clubmitglied" werden und an Veranstaltungen und Konferenzen teilnehmen. Elsässers Team organisierte Tagungen und Feste. Der YouTube-Kanal hatte zuletzt rund 345.000 Abonnenten, die Printauflage des Magazins lag nach Verlagsangaben bei ungefähr 40.000 Exemplaren.
Der Verfassungsschutz Brandenburg warnte in seinem aktuellen Jahresbericht, das Magazin könne "zu gesellschaftlichen Verwerfungen und zur politischen Destabilisierung in Deutschland" beitragen. Die Behörde forderte unmissverständlich: Die Reichweite von Compact müsse weiter minimiert werden.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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16.07.24, 15:56
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
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Moin,
ich habe Compact nie gelesen und auch die Videos kenne ich nicht. Ich hoffe aber inständig, dass ein solches Verbot so gut begründet und so rechtssicher ausgeführt wurde, dass es auch vor den Gerichten standhält. Denn tut es das nicht, wird das wieder so ein Eigentor, von denen es schon so einige gab.
Hoffen wir also, dass der Verfasungssschutz mehr auf der Pfanne hat als die Befürchtung
Zitat:
das Magazin könne "zu gesellschaftlichen Verwerfungen und zur politischen Destabilisierung in Deutschland" beitragen.
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Ob das ausreicht, würde ich bezweifeln. Wenn es ausreicht, dürfte es auch an vielen anderen Stellen anwendbar sein. Es brauchte dann nur einen durch einen Regierungswechsel leicht möglichen Wechsel an der Spitze der Verfassungsschutzämter.
Wenn ich ehrlich bin habe ich, was die Begründung des Verbots angeht, bei Frau Faeser und ihren Helfern große Bedenken. Wenn jemand allen Ernstes ein Demokratiefördergesetz erschaffen will, das:
Zitat:
dem Umstand Rechnung tragen [soll], dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt.
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deutet das für mich auf erhebliche Mängel im Demokratieverständnis hin.
Da kann man nur hoffen, dass man in den entsprechenden Ministerien und Behörden aus der Vergangenheit gelernt hat. Ich schreibe das mal, obwohl ein so ernstes Thema eigentlich nicht der Platz für Albernheiten ist.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
Geändert von Melvin van Horne (16.07.24 um 16:29 Uhr)
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Die folgenden 9 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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16.07.24, 16:20
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Wenn ich ehrlich bin habe ich, was die Begründung des Verbots angeht, bei Frau Faeser und ihren Helfern große Bedenken.
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Das hat weniger mit Rechtsextremismus zu tun. Am vergangene Samstag hat Maria Zaharova (Sprecherin des russischen Außenministeriums)der Zeitschrift ein Interview gegeben, am Montag wurde es veröffentlicht und am Dienstag folgt das Verbot
Die hier geschehene willkürliche Umwidmung einer GmbH, ordentlich eingetragen im Handelsregister und auch steuermäßig stets so behandelt, in einen Verein durch Strafverfolgungsbehörden und Innenministerium dürfte einmalig sein…!
Da die GmbH weder ein Verein war geschweige denn eine Teilorganisation von einem Verein oder Partei war, wird es ein bisschen schwierig die GmbH nach Vereinsgesetz zu verbieten
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
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16.07.24, 16:28
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#4
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AZOR AHAI
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@brakal1
Lies doch mal nachfolgende Links aufmerksam durch:
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dann erübrigen sich solche geistigen Ergüsse.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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16.07.24, 16:31
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2020
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Wo sollen die Links hingehen??
Dieser Artikel existiert nicht.???
Würde ja gern mein Geistigen Horizont erweitern.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Luke_Sky123 bedankt:
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16.07.24, 16:37
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
@brakal1
Lies doch mal nachfolgende Links aufmerksam durch:
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habe ich und der Clou , nirgends steht da das Compact ein Verein noch eine Teilorganisation eines Vereins oder Partei ist. Es steht sehr deutlich das es sich um ein Unternehmen ( GmbH ) handelt!
und das Vereinsgesetz regelt unter welchen Voraussetzungen man Unternehmen verbieten kann, auch hier wieder der Clou , es geht nur wenn das Unternehmen gleichzeitig ein Verein ist bzw wenn dieses Unternehmen eine Teilorganisation von Verein oder Partei ist
im übrigen würde ich an deiner Stelle das Vereinsgesetz mal selber durchgehen, der Unterschied zwischen gedruckten Gesetz und dein Wiki Link, da stehen die einzelnen § drin, woraus sich ein Verbot begründet ^^
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
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16.07.24, 16:40
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#7
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
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Bedankt: 12.559
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Moin,
es gibt ein Zitat des Bundesverfassungsgerichtes.
Zitat:
„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer 'Vergiftung des geistigen Klimas' ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.“
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Wird das Gericht angerufen und, wovon ich ausgehe, bleibt bei seiner Auffassung, dürfte das Verbot wohl keinen Bestand haben, wenn da nicht noch mehr ist. Das Zitat sagt nichts darüber, wer diese Meinungen äußert. Ob ein Verein, eine Einzelperson oder eine GmbH. Also braucht es nicht einmal einen Gedanken an die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit um am Bestand des Verbotes zu zweifeln.
Und wenn das so kommt, dürfte man rechts außen die Motoren aber mal so richtig aufheulen lassen. Solche Steilvorlagen bleiben selten ungenutzt.
Wir sollten vielleicht mehr sportliche Großereignisse ins Land holen. ja, das ist teuer. Aber insgesamt dürfte es sich lohnen, wenn es gelingt zu verhindern, dass Frau Faeser wieder mal auf komische Ideen kommt.
Für Frau Faeser ist die compact GmbH also kein Zeitungsherausgeber, sondern ein Verein. Und den hat sie nach dem Vereinsgesetz verboten. Das kommt mir merkwürdig vor. Denn steckt nicht hinter jeder Zeitung eine Firma die sie druckt und herausgibt? Wozu brauchen wir die Pressefreiheit, wenn man zwar nicht die Zeitung verbieten kann, wohl aber die Firma, die sie herausbringt über den Umweg des Vereinsrechts. Ich verbiete nicht die Bildzeitung, sondern erkläre den Springer Verlag zum Verein, erkläre ihn für rechtsextrem, verbiete ihn und kassiere sein Vermögen.
Wer es nun für wahnwitzig witzig hält zu erklären, dass das bei der Bildzeitung ja auch angebracht wäre, der sei daran erinnert, dass der Innenministerposten und er Stuhl des, dem Innenminister per Gesetz zur Loyalität verpflichteteten Verfassungsschutzchef nicht als Erbmonarchie innerhalb der Ampel vererbt wird. Man wird, derzeitige Prognosen lassen es erahnen, also nur die nächsten Wahlen abwarten, bis das so geschaffene Instrument anderen in die Hände fällt. Mal sehen, über welche Zeitungen wir dann reden.
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
Geändert von Melvin van Horne (16.07.24 um 17:06 Uhr)
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Die folgenden 8 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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16.07.24, 16:56
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#8
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.248
Bedankt: 22.282
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keine Ahnung warum die Links nicht so wollen wie ich, aber da kann man doch lesen und weiterklicken
Und ich wiederhole mich gern (was 'eh am sinnvollsten ist):
Zitat:
Zitat von MotherFocker
@brakal1
Lies doch mal nachfolgende Links aufmerksam durch[...].
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Da steht auch extra drin, dass:
Zitat:
Der Anwendungsbereich des Vereinsgesetzes (§ 2) knüpft teilweise an den Begriff des Vereins des Bürgerlichen Rechts (§§ 21 ff. BGB) an
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... ach lassen wir es. bringt eh nix
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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16.07.24, 17:30
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#9
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sauger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 372
Bedankt: 661
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Ach sind wohl bald wieder Wahlen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei sauger2008:
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16.07.24, 18:32
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#10
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.087
Bedankt: 12.559
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Moin,
Zitat:
Zitat von sauger2008
Ach sind wohl bald wieder Wahlen.
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Nein, Wahlen stehen bevor, wenn Frau Faeser und Herr Scholz konsequent abschieben wollen.
   <- Muss man Satire noch deutlicher kennzeichnen?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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16.07.24, 20:28
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#11
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.306
Bedankt: 23.458
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Zitat:
@Andre-pl4nn
vor 2 Stunden
Die Faeser wird Ihre Rechnung noch bekommen
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4 Antworten
@user-md7sc5zm7u
vor 2 Stunden
Oooohhhjaaa und nicht nur die, da bin ich mir sehr sicher!
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@bertikoch5821
vor 2 Stunden
Das Fallbeil!!
Likes 8
Quelle Youtube
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Das lang erwartete Verbot hat die rechte Fanbase massiv erschüttert aber auch viele AfD Politiker sind entsetzt. Auf Youtube gibt es viele Mord- und Todesdrohungen gegen unsere Bundesministerin.
Etwas untergegangen ist die Begründung des Gerichtes zur AfD Einstufung und diese über [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] haben es echt in sich und sind de facto ein deutliches und dringendes Ja zum Verbot der Partei.
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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16.07.24, 21:04
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#12
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.809
Bedankt: 3.580
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Ist auf jeden Fall interessant zu lesen, was unsere Freizeitjuristen immer zum Besten geben ...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
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16.07.24, 22:07
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 669
Bedankt: 523
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Zitat:
Zitat von MunichEast
auch viele AfD Politiker sind entsetzt. .
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wärst du nicht entsetzt, wenn durch ein Verbot deines Vertragspartners, du weder Dienstleistung erhältst , geschweige denn du das schon bezahlte Geld nie wieder siehst?
die brandenburgische AFD hatte einen geschäftlichen Vertrag mit Compact, in dem Compact die Bühnentechnik und Bühne für 17 Wahlkampfveranstaltungen stellt.
mit dem Verbot ist der Vertrag hinfällig und die Brandenburg AFD steht nun ohne Bühne und Bühnentechnik da und die Krönung, durch die Beschlagnahmung des Compact Vermögens, sieht die Brandenburg AFD ihr Geld, was sie laut Vertrag an Compact gezahlt haben, nie wieder und man muss erneut Geld in die Hand nehmen um ne Bühne zu mieten
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16.07.24, 22:23
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#14
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.809
Bedankt: 3.580
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.... verstehe nicht, wo das Problem ist....
Jeden Tag gehen Firmen pleite und Kunden schauen anschließend mit dem Ofenrohr ins Gebirge, ohne dass dies in der Allgemeinheit jemand interessiert.
Deshalb, warum sollten mich die Finanzen der AFD interessieren ???
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16.07.24, 22:39
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 669
Bedankt: 523
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Zitat:
Zitat von gerhardal
.
Deshalb, warum sollten mich die Finanzen der AFD interessieren ???
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wo habe ich geschrieben, das die Finanzen der AFD einen zu interessieren haben?
ich habe nur auf den Kommentar geantwortet, das AFD Politiker über das Verbot entsetzt sind,
im übrigen auch in deinem genannten Beispiel, sind die Kunden entsetzt , manch einer behält es für sich, andere wiederum, reden darüber ( obwohl es niemanden interessiert )
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16.07.24, 23:23
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#16
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.087
Bedankt: 12.559
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Moin,
Frau Faeser hat erklärt
Zitat:
Ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten.
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Das hat sie aber nicht. Sie hat die Compact GmbH verboten. Durch ihre Äusserung legt sie für mich (und nicht nur für mich) den Verdacht nahe, dass das Verbot der GmbH nur deshalb erfolgt ist, weil sie annahm das sie das, was sie eigentlich wollte, nämlich das Verbot der Zeitung und der anderen Medienpräsenzen auf Grund geltender Gesetze nicht erreichen kann. Zumindest kann man es ihr auch dann unterstellen, wenn die Äußerung nur unbedacht war oder der Selbstdarstellung dienen sollte.
Man muss weder in seiner Freizeit noch beruflich Jurist sein um zu ahnen, dass sowas vor Gericht schwer in die Hose gehen kann. Entsprechende Äußerungen von Berufsjuristen gibt es ja schon.
Egal, ob es einen Prozess geben wird und egal wie der ausgeht. Das erhoffte Ergebnis wird er nicht bringen. Aber er kann mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit ein Debakel werden, wenn das Verbot kippt.
Genauso wie ein AfD Verbot. Es gibt niemanden, der nicht weiss, was und wen er da wählt, wenn er die AfD wählt. Man kann nicht so naiv sein zu glauben das die, die sich aus Enttäuschung über Ampelregierung und CDU Opposition für die AfD entscheiden oder es vorhaben nach einem Verbot der AfD diese Enttäuschung nicht mehr spüren, plötzlich alles super finden und wieder eine Ampelpartei oder die CDU wählen. Ganz sicher nicht. Wen also werden sie wählen, wenn sie die AfD nicht mehr wählen können? Es ist nicht unwahrscheinlich das jemand die Lücke füllt, der schon recht bald eine gewisse Sehnsucht nach der AfD aufkommen lässt.
Und wie bei den Ergebnissen der jugendlichen Wähler bei den Europawahlen wird man sich fragen "Wie konnte das nur passieren!" Ja, wie wohl?
Seit dem Beginn der Ampelregierung ist ein AfD Verbot im Gespräch. Das AfD Verbot. Der Hoffnungsschimmer am Horizont. Wenn die erst einmal weg sind, dann wählen die Leute auch wieder richtig.
Ich will ja hier keine zarten Pflänzchen der Hoffnung zertrampeln. Aber warum ist denn das Verbot der AfD noch nicht in Gang gesetzt? Bei all den Gutachten, Medienberichten, Begründungen und was weiss ich noch alles. Es ist ein Jahr vor der Wahl. Und so wie es aussieht wird es nach der nächsten Wahl eher schwerer als leichter. Für mich gibt es nur einen Grund. Man wusste und weiss sehr genau, dass man kaum eine realistische Chance hat, ein Verbot der AfD durchzusetzen. Der Rest ist Wahlkampf.
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Geändert von Melvin van Horne (17.07.24 um 00:01 Uhr)
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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17.07.24, 11:14
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#17
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
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Beiträge: 11.306
Bedankt: 23.458
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Ich will ja hier keine zarten Pflänzchen der Hoffnung zertrampeln. Aber warum ist denn das Verbot der AfD noch nicht in Gang gesetzt? Bei all den Gutachten, Medienberichten, Begründungen und was weiss ich noch alles. Es ist ein Jahr vor der Wahl. Und so wie es aussieht wird es nach der nächsten Wahl eher schwerer als leichter. Für mich gibt es nur einen Grund. Man wusste und weiss sehr genau, dass man kaum eine realistische Chance hat, ein Verbot der AfD durchzusetzen. Der Rest ist Wahlkampf.
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Ich bin da deutlich optimistischer, da ich einige Rechtsgutachten zur AfD gelesen hatte. Der Hauptgrund warum die Politik es bisher scheut ist schlicht die Angst der AfD endgültig zum Sieg zu verhelfen sollte das Verbot der AfD scheitern. Zu tief hat der Versuch die NPD zu verbieten alle verunsichert. Es wäre ein massiver Auftrieb für die AfD und ihre Anhänger, die finale gerichtliche Legitimierung.
Hier greift aber das Urteil zur Einstufung der AfD. Diese hat ja dagegen geklagt und das Gericht hat dann auf über 100 Seiten es für mehr als gerechtfertigt begründet.
Zur Compact, weil Brakal es anklagte, auch die Schulden von Compact hat der Bund übernommen und die AfD kann sich nun an den neuen Schuldner wenden um eine Rückerstattung in die Wege zu leiten. Das ist gesetzlich verankert und die AfD weiß das sehr wohl, wollte aber wie immer mit Lügen Stimmung machen. Die Bundesinnenministerin verhindert Veranstaltungen der AfD, hat ihr Geld geklaut usw.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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17.07.24, 13:18
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#18
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
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Bedankt: 12.559
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Moin,
Zitat:
Zitat von MunichEast
Der Hauptgrund warum die Politik es bisher scheut ist schlicht die Angst der AfD endgültig zum Sieg zu verhelfen sollte das Verbot der AfD scheitern. Zu tief hat der Versuch die NPD zu verbieten alle verunsichert. Es wäre ein massiver Auftrieb für die AfD und ihre Anhänger, die finale gerichtliche Legitimierung.
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Genau das ist der Punkt. Und das ist auch der große Fehler, den man da macht. Entweder, man ist sich sicher, dass man die AfD verbieten kann. Dann soll man es angehen. Oder man ist es nicht. Dann redet man auch nicht darüber. Denn wenn man Sorge hat, dass ein gescheitertes Verbot der AfD Auftrieb geben würde, dann sollte man auch einmal darüber nachdenken ob es nicht genau den Effekt hat, wenn man dauernd über ein Verbot redet, sich aber nicht traut, die Sache in Gang zu setzen. Das ist doch schon fast eine Einladung zu Reden in der Art "das einzige was ihnen gegen uns einfällt ist ein Verbot. Aber sie wissen, dass sie das nicht hinkriegen."
Die DVU ist in der Versenkung verschwunden. Die Republikaner sind in der Versenkung verschwunden. Die NPD ist in der Versenkung verschwunden. Die Schill Partei ist in der Versenkung verschwunden.
All das ohne ein Verbotsverfahren. Einfach nur dadurch, dass man Politik gemacht hat, die solche Parteien überflüssig macht. Denn meiner Meinung nach wissen die Leute sehr wohl, wen sie da wählen. Aber ihre Situation und das Bild was die Politik abgibt bringt sie dazu ihre Skrupel zu überwinden. Ändert man das Bild der Politik, verschwindet für die meisten der Grund, Parteien vom äußeren Rand des Spektrums zu wählen. Die Skrupel eine Partei zu wählen deren prominenter Vertreter seine Gegner "ausschwitzen" will gewinnen wieder die Oberhand. Für die paar Hanseln, die dann noch ekstrem wählen weil ihnen auf solchen Dreck einer abgeht lohnt der Aufwand eines Verbots nicht.
Was verspricht man sich von dem Verbot von Compact ? Da gibt es sicher einiges. Ob ich das auch so sehe, ist erst einmal irrelevant. Nur ist meiner Meinung nach nichts davon so viel wert, dass es das Risiko aufwiegt mit der juristisch hoch umstrittenen Konstruktion vom Regen unter Umgehung der Traufe gleich in die Scheiße zu segeln. Wenn die Regierung vor der Wahl vom Verfassungsgericht zurückgepfiffen wird, weil sie ein gegen die Verfassung verstoßendes Verbot verhängt hat, dürfte es kaum noch eine AfD Wahlkampfrede geben in der man da nicht genüsslich auswalzt.
Und was bekommt man dafür? Man hat über Umwege eine Zeitung verboten, die nur jemand liest, der ohnehin an das glaubt, was die schreiben. Das Verbot wird die Leser eher in ihren Ansichten bestärken als zu einer Änderung dieser Ansichten zu bewegen. da geht der Schuss schon mal nach hinten los.
Und man hat Onlinepublikationen verboten. Diese Onlinepublikationen sieht nur der, der danach sucht. Man kommt kaum durch Zufall auf ein Compact Youtube-Video. Mir ist, soweit ich mich entsinne, noch nie eines vorgeschlagen worden. Ich wusste irgendwoher dass es die gibt. Aber ich habe nie einen Grund gehabt, danach zu suchen. Wer als Suchbegriff "Regierung zerstört Rücktritt Habeck Volkstribunal " eingibt ist doch nicht an seriöser Information interessiert. Der sucht nach Videos, in denen andere ihm das bestätigen, was er selber glaubt.
Verheiratete Männer werden das kennen. Wenn wir von unseren Frauen nach unserer Meinung gefragt werden wissen wir instinktiv, dass sie kaum an unserer Meinung interessiert ist. Sie möchte ihre Meinung mit unserer Stimme hören. Nur in diesem Fall ist es viel Liebe und auch etwas der Wunsch nach Ruhe, der uns dazu bringt, ihr diesen Gefallen zu tun.
Abgesehen davon. Compact ist ja auf Youtube und Co. nicht allein in dieser Richtung unterwegs. Wer die oben genannten Suchbegriffe eingibt, der bekommt so viel Zeug angeboten, dass man compact kennen muss um es zu vermissen. Und wer es schon kennt ...
Alles in allen für mich ein eher zweifelhafter Nutzen und dafür ein erhebliches Risiko.
Ich halte Frau Faesers Demokratieverständnis sowie ihre Ansichten zu den Aufgaben eines Innenministeriums und der ihr unterstellten Behörden für fragwürdig. Aber auch ohne diese Ansicht käme ich zu dem Schluss, das man hier wahrscheinlich wieder einmal lachend in die Kreissäge rennt.
Mir ist gerade aufgefallen, dass die Formulierung "zum Verein erklärt" missverständlich ist. Die Compakt GmbH wurde nicht direkt zum Verein erklärt. Vielmehr wurde eine Regelung im Vereinsrecht benutzt um die GmbH wie einen Verein behandeln und also auch verbieten zu dürfen. Dazu muss (das gilt auch für andere Rechtsformen) die GmbH ihre Tätigkeit gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. So ist der korrekte Werdegang.
Um zu beweisen, dass man die GmbH wie einen Verein behandeln und damit verbieten darf, müsste man meiner Meinung nach das, was compact schreibt und sagt eindeutig und glasklar von den Äußerungen anderer Regierungskritiker abgrenzen können. Man müsste eine trennscharfe Linie zwischen erlaubten und verbietbaren (gibt es das Wort überhaupt? ) Äußerungen ziehen. Und das mit Hilfe von derart auslegbaren Begriffen wie "verfassungsgemäße Ordnung" oder "Gedanke der Völkerverständigung" Das stelle ich mir schwierig bis unmöglich vor.
P.S. Was immer man von meinem Beitrag hält. Aber die Drehung zurück zum Thema Compact ist doch der Knaller. Oder etwa nicht?  
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Geändert von Melvin van Horne (17.07.24 um 14:28 Uhr)
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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17.07.24, 18:15
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#19
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Are YOU a people person?
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Verheiratete Männer werden das kennen. Wenn wir von unseren Frauen nach unserer Meinung gefragt werden wissen wir instinktiv, dass sie kaum an unserer Meinung interessiert ist.
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Typ Ersatzfrau "parasoziales Medium".
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17.07.24, 18:57
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#20
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
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Bleibt beim Topic
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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17.07.24, 23:02
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#21
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Chuck Norris sein Vater
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Moin,
Ich frage mich, warum man nicht einzelne Ausgaben in denen belegbar strafbare Äußerungen enthalten sind beschlagnahmt hat. Wenn ich mich nicht täusche, hat man sowas bei anderen Zeitungen schon gemacht oder zumindest versucht. Warum gleich ein auf so wackligen Füssen stehender Großangriff?
Da redet Frau Faeser davon, dass jeder, der den Staat verhöhnt, es mit einem starken Staat zu tun bekommen muss. Wollte sie demonstrieren, wie stark dieser Staat, wie stark sie ist ?
Weil Compact "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" gehetzt hätte, hat sie die Zeitung über den genannten Umweg verboten. So weit klar.
Als die Kalifatsdemo auf der nach dem was ich weiss vorhersehbar auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden und gegen unsere parlamentarische Demokratie gehetzt wurde durch Hamburg ziehen wollte, hat die CDU der Hansestadt ein Verbot der Demo gefordert.
CDU-Chef Dennis Thering sagte: "SPD und Grüne müssen sich fragen lassen, warum diese Hetze auf Hamburgs Straßen ungestört zugelassen wird." Darauf erwiderte ein SPD Innenexperte Wenn Thering ein politisches Verbot fordere, verteidige er nicht das Grundgesetz, sondern stelle sich gegen die Verfassung.
Auf ein Verbot einer weiteren Demonstration angesprochen schloss Frau Faeser politische Maßnahmen zum Verbot einer weiteren Demonstration mit den Worten "Sie können sich nicht politisch über das Recht hinweg setzen" kategorisch aus.
Sie versprach lediglich ein Verbot des Vereins. Wenn ich da nichts verpasst habe, geht das irgendwie nicht so richtig voran. Und das bei einem Verein von dem der Verfassungsschutz sicher weiss, dass er eine Tarnorganisation eines Vereins ist, den es seit de 90er Jahren gibt und der seit Anfang der 2000er nicht mehr tätig sein darf.
Geht es gegen Rechtsextremismus, flutscht die Sache gleich ganz anders. Da sieht man durchaus Möglichkeiten und Gründe grundgesetzlich verbriefte Rechte zu entziehen. Da verritt Frau Faeser eine härtere Gangart als der Hamburger SPD Innensenator Andy Grote als er im Angesicht der Kailfatdemos sagte
Zitat:
Extremistische Meinungen seien aber eben nicht grundsätzlich rechtswidrig. «Das ist schmerzhaft, aber das ist dann auch das Wesen des Rechtsstaats.
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Für mich ist das Messen mit zweierlei Maß. Und auch das wird letztendlich dazu führen, dass man Frau Faeser die ganze compact-Geschichte mit Anlauf um die welken Ohren haut. Ob ihr AfD und BSW zur nächsten Wahl mit Blumen und Pralinen dafür danken, bleibt abzuwarten. Genauso muss man abwarten, ob dann ihre Äusserungen dazu noch über den Twitter Account des Innenministeriums kommen oder ob sie auf die Mittel des "Antifa" Magazins zurückgreifen muss.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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18.07.24, 01:10
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#22
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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19.07.24, 21:17
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#24
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
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Bedankt: 3.580
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.... so, da fällt den Freizeitjuristen offenbar nix gegenteiliges mehr ein ...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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19.07.24, 21:33
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 724
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Stimmt ....ausser Armes Deutschland
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19.07.24, 21:46
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#26
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
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... sagt jemand, der mit Demokratie nix am Hut hat ...
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19.07.24, 22:41
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#27
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Newbie
Registriert seit: Feb 2024
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Was ich mich ehrlich frag ist wer diesen Schund jemals regelmäßig gelesen hat und es jetzt so verteidigt?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Holgi55:
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20.07.24, 05:09
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#28
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2023
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Bedankt: 4
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alexander-wallasch
Woher hat Alexander Wallasch die Verfügung?
Wie kommt es, dass man den kennt?
Zitat:
Zitat von MerZomX
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20.07.24, 08:14
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 724
Bedankt: 1.113
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Zitat:
Zitat von Holgi55
wer diesen Schund jemals regelmäßig gelesen hat und es jetzt so verteidigt?
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Um das geht es (mir ) nicht , sondern um Pressefreiheit ,Meinungsfreiheit .
Denn das wird mit Füßen getreten , das Blatt an sich ist mir eigentlich egal.
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Luke_Sky123 bedankt:
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20.07.24, 11:11
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#30
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.809
Bedankt: 3.580
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Versehentlich bedankt ...
Wenn du den Art. 18 GG lesen würdest, wäre dir bekannt, wo die Grenzen sind ...
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
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20.07.24, 11:33
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 669
Bedankt: 523
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Zitat:
Zitat von gerhardal
Wenn du den Art. 18 GG lesen würdest, wäre dir bekannt, wo die Grenzen sind ...
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seit wann ist das BmI das Bundesverfassungsgericht ?
oder ignorieren wir den letzten Satz des Art 18 ?
das BmI kann einen Antrag stellen, die Entscheidung trifft das Bundesverfassungsgericht
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
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20.07.24, 12:31
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#32
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.809
Bedankt: 3.580
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Was schreibst du für einen Müll:
Das BMI kann verbieten, aber letzendlich entscheidet das Gericht.
Noch nix von Gewaltenteilung gehört ??
Der Polizist kann auch ohne Gerichtsbeschluss verhaften ... aber das Gericht entscheidet ...
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
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20.07.24, 13:50
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#33
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.248
Bedankt: 22.282
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Zitat:
Zitat von gerhardal
[...]
Noch nix von Gewaltenteilung gehört ??
Der Polizist kann auch ohne Gerichtsbeschluss verhaften ... aber das Gericht entscheidet ...
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Das Beispiel beisst sich jetzt schon selbst arg in den Allerwärtesten 
Geradzu ein Fallbeispiel für nicht vorhandene Gewaltenteilung.
Die Polizei (in ihrer Eigenschaft als Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft) darf/kann lediglich eine vorläufige Festnahme anordnen und durchführen. Siehe auch Vorausetzungen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Eine "Verhaftung" erfolgt ausschliesslich aufgrund eines Haftbefehles, welcher durch ein Gericht erlassen wurde. Das ist dann die korrekte Gewaltenteilung
Aber zurück zum Thema:
Pressefreiheit... ein gewaltiges Argument, aber dieses hat seine Grenzen. Wie ja schon richtigerweise erähnt. Ein Verbot von compact ist die logische Schlussfolgerung. Nun liegt es an den Gerichten zu entscheiden, ob das BMI tatsächlich hier verfassungskonform handelte. Eine gegenteilige gerichtliche Entscheidung würde mich allerdings wundern. Ausser es lägen formale (nicht inhaltliche) Fehler vor.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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20.07.24, 13:55
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#34
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 669
Bedankt: 523
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Zitat:
Zitat von gerhardal
Das BMI kann verbieten, aber letzendlich entscheidet das Gericht.
Noch nix von Gewaltenteilung gehört ??
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Noch nichts von Grundrechtverwirkung gehört?
Grundrechtverwirkung wird nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen
du bist doch mit Artikel 18 dahergekommen . Ja es gibt Grenzen, aber wann diese überschritten sind und die Konsequenzen daraus, obliegt einzig und allein dem Verfassungsgericht!
Zitat:
Der Polizist kann auch ohne Gerichtsbeschluss verhaften ... aber das Gericht entscheidet ...
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Äpfeln mit Birnen?
im übrigen gibt es einen Unterschied zwischen Verhaftung und Polizeigewahrsam, gelle
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
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20.07.24, 14:56
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#35
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.087
Bedankt: 12.559
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Moin,
Zitat:
Zitat von gerhardal
.... so, da fällt den Freizeitjuristen offenbar nix gegenteiliges mehr ein ...
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was soll das mit den Freizeitjuristen immer wieder? Muss ich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen um Bedenken an der Verfassungsmässigkeit einer Maßnahme zu äußern ? Bei wem muss ich das vorweisen? Muss es ein abgeschlossenes Jurastudium sein oder ginge auch ein abgebrochenes Studium der Rechtswissenschaften?
Gibt es da eine Instanz die überprüft, ob meine Ausbildung mich berechtigt bestimmte Gedanken und Sichtweisen zu äußern ?
Prüfen die dann auch, ob die Schilderung meiner Auslegung der Gesetzestexte genehm ist? Und wo wir schon mal beim Thema Freizeit sind. Einige der Juristen, die sich ablehnend zu der Maßnahme geäußert haben sind nicht mehr im Dienst. Gelten die auch als Freizeitjuristen?
Wir schildern hier unsere Meinungen und wie wir die Dinge sehen. Mit Freizeitjurist hat das nichts zu tun. Solchen Quatsch sollten wir lassen. Er wirkt auch oft nicht so, wie gewollt.
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Die folgenden 8 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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