Zitat:
Zitat von brakal1
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von daher, die Schuld bei der Radfahrerin zu suchen ( oh sie hat den Radweg nicht genutzt ) ist reine Relativierung.
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Unabhängig davon, dass ich die Protestaktionen für gefählich und leichtsinnig halte, ist es keine Relativierung, wenn die Schuld bei der Radfahrerin liegt.
Wenn sie sich durch Leichtsinnigkeit, Unachtsamkeit oder aus Versehen in Gefahr bringt, weil sie sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln gehalten hat, ist sie selber Schuld an ihrem Unfall. Ob die Uhu-Crew nun wegen Behinderung oder Unterlassung oder sonst der Gleichen fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, hat mit der eigentlichen Frage des Unfallherganges und der damit verbundenen Schuldfrage nichts zu tun.