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myGully |
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26.09.13, 16:40
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Super Moderatorin
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Nach EuGH-Urteil Bahn muss häufiger entschädigen
Zitat:
Bahnunternehmen müssen künftig auch eine Entschädigung an ihre Fahrgäste zahlen, wenn höhere Gewalt wie ein Unwetter der Grund für eine Verspätung war. Davon könnten sowohl Kunden als auch die Unternehmen profitieren, heißt es vom Fahrgastverband.
"Bitte beachten Sie: IC 2159 wird wegen Verspätung voraussichtlich 25 Minuten später eintreffen." Das sind die Ansagen, vor denen sich viele Bahnkunden so fürchten. Eben weil sie für den Geschmack der Passagiere viel zu oft durch Deutschlands Bahnhöfe schallen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet nun nicht, dass alle Züge auf einmal pünktlich kommen werden. Aber es ist laut dem Sprecher des Fahrgastverbands Pro Bahn, Gerd Aschoff, trotzdem eine gute Nachricht: "Dieses Urteil bedeutet für den Fahrgast, dass er verlässlich reisen kann. Dass er, falls etwas nicht klappt, nicht erst groß nachdenken muss: Bekomme ich jetzt eigentlich eine Entschädigung? Lohnt es, den Antrag zu stellen?"
Kopfzerbrechen gab es bei Verspätungen bislang bei den Reisenden, obwohl der europäische Gesetzgeber in Fällen von erheblicher Unpünktlichkeit längst vorgesorgt hatte: Eisenbahnunternehmen müssen für das Zu-Spät-Kommen nämlich eine Entschädigung zahlen: Mindestens ein Viertel des Fahrpreises bei Verspätungen zwischen ein bis zwei Stunden. Darüber gar die Hälfte des Ticket-Preises.
Die Frage, die der Europäische Gerichtshof nun zu klären hatte, lautete: Muss die Bahn das auch tun, wenn die so viel beschworene höhere Gewalt im Spiel ist. Ja, befanden klipp und klar die Richter
"Das ist einfach 'ne klare Regel", sagt Aschoff zu der Entscheidung. "Mit der hoffentlich nicht nur der Fahrgast, sondern auch das Eisenbahnunternehmen etwas anfangen kann." Weil das Unternehmen jetzt nicht mehr groß nachdenken müsse, ob das Anliegen abgewimmelt oder dem Fahrgast ein paar Euro erstattet werden sollen." Damit mache das Unternehmen ihn zu einem Fahrgast, der gern wiederkommt, auch wenn mal was schiefgegangen ist.
Heißt also: Auch wenn gestreikt wird, Schienen kaputt sind oder das Wetter nicht mit spielt, müssen die Zugbetreiber entschädigen. Also auch dann, wenn sie - vereinfacht ausgedrückt - nichts dafür können.
Die Bahn selbst, so kündigte eine Sprecherin an, werde die Entscheidung unverzüglich umsetzen. Weist aber gleichzeitig darauf hin, dass im Interesse der Kunden eine rechtliche Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger erreicht werden müsse. Soll heißen: Warum soll für Eisenbahner verpflichtend sein, was für Fluglinien oder Busunternehmer nicht gilt?
Regel gilt nicht für Bus und Flieger
Dieselbe Frage stellen sich auch Reisende: "Was ist beim Flieger? Wenn da die Startbahn oder Landebahn vereist ist, dann geht ja auch nichts. Man weiß ja auch aus dem Radio ein oder zwei Tage früher, dass so etwas passieren kann. Dann muss man sich eine Alternative suchen, denke ich."
Nun berufen sich insbesondere Fluglinien gerne auf höhere Gewalt, um Ausgleichszahlungen zu verweigern. Aber, befanden die Richter in Luxemburg, mit dem Fliegen oder Busfahren sei eine Bahnreise nicht vergleichbar. Und so müssen die Anbieter, die auf der Schiene unterwegs sind - anders als die Kollegen auf der Straße, zu Wasser oder in der Luft - in jedem Fall entschädigen.
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