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[Recht & Politik] Rekordklage gegen Rettungsschirm vor Bundesverfassungsgericht

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Ungelesen 04.09.12, 23:45   #1
gentleman-smart
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Standard Rekordklage gegen Rettungsschirm vor Bundesverfassungsgericht

Zitat:
Rekordklage gegen Rettungsschirm vor Bundesverfassungsgericht
04.09.2012, 17:26 Uhr

Die von einer Bürgerinitiative eingebrachte Klage gegen den Euro-Rettungsschirm (ESM) hat sich nach Angaben der Initiatoren zur größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik ausgeweitet. Insgesamt klagten nun rund 37.000 Menschen, teilte der Verein "Mehr Demokratie" mit.

Das Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" wollte demnach weitere 25.278 Verfassungsbeschwerden gegen Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben.

"Tausende Menschen sind empört"


Bereits Ende Juni hatte das unter anderem von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Bündnis den Angaben zufolge eine von rund 12.000 Bürgern getragene Verfassungsbeschwerde eingereicht. "Nach der Einreichung der ersten Bürgerklage ist die Flut von Unterstützungs-Formularen nicht abgerissen", erklärte der geschäftsführende Vorstand des Vereins "Mehr Demokratie", Roman Huber.

Tausende Menschen seien "besorgt und empört darüber, dass mit den Verträgen unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte nach Brüssel abgegeben werden sollen und das Ganze völlig an der Bevölkerung vorbei läuft."

Urteil wird am 12. September verkündet


Das Bundesverfassungsgericht will am 12. September sein Urteil im Streit um Eilklagen zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt verkünden. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben.

Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde.
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