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myGully |
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28.05.11, 15:09
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#1
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 347
Bedankt: 792
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Harte Pornografie: Dummies kommen ungeschoren davon
Zitat:
Laut den Lausanner Richtern kann man bereits dann wegen Besitzes von harter Pornografie verurteilt werden, wenn man nach dem Surfen im Netz die temporären Internetdateien nicht löscht (baz.ch/Newsnetz berichtete).
Das Urteil betrifft einen Mann, der vom Kreisgereicht III Aarberg-Büre-Erach Ende 2009 wegen Bildern von Sex mit Tieren zu einer bedingten Geldstrafe (10 Tagessätze zu 140 Franken) und zu einer Busse von 350 Franken verurteilt worden ist.
Widerstand der Berner Staatsanwaltschaft
Im Berufungsverfahren wurde das Urteil herabgestuft: Das Obergericht des Kantons Bern sprach den Angeklagten vom Vorwurf der harten Pornografie in Bezug auf die im temporären Internetspeicher befindlichen Dateien frei. Es bestrafte ihn nur mit einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu 130 Franken und einer Busse von 260 Franken.
Dagegen aber erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Beschwerde. Sie beantragte, das Urteil des Obergerichts sei aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Einfacher Besitz von harter Pornografie seit 2002 strafbar
Das Bundesgericht hat nun entschieden, die Beschwerde gutzuheissen. Die Lausanner Richter halten zwar fest, dass der Konsum von harter Pornografie – Darstellung von sexuellen Handlungen mit Kindern, Tieren, Gewalt oder menschlichen Ausscheidungen – weiterhin straffrei bleibt.
Der Besitz solcher Bilder und Videos ist allerdings seit 2002 strafbar. Im Besitz von solcher Ware ist man laut dem jüngsten Urteil selbst dann, wenn man «nur» einschlägige Internetseiten besucht hat – dann nämlich, wenn, wie eingangs erwähnt, der Nutzer die im Cache abgelegten temporären Internetdateien nicht löscht. Ausser man weiss nicht, was ein Cache überhaupt ist (siehe Urteilsbegründung links).
Unwissenheit schützt vor Strafe
Mit anderen Worten: Wer sich mit Computern auskennt, muss mit einer Verurteilung rechnen, wenn auf seinem Rechner im Cache temporäre Dateien mit einschlägigen Inhalten gefunden werden. Internet-Dummies hingegen kommen ungeschoren davon – Unwissenheit kann also doch vor Strafe schützen.
Der Zuger Rechtsanwalt Bertram Buchzik hält das Bundesgerichtsurteil für überzogen: «Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Konsum von harter Pornografie straffrei bleiben soll. Weil bei jeder Nutzung des Internets Dateien temporär gespeichert werden, ist es nun aber faktisch so, dass bereits der Konsum kriminalisiert wird», hält der Internetrechtsexperte fest. «Ich verurteile Scheusslichkeiten wie Kinderpornografie aufs Schärfste, aber ich bin dagegen, alle Internet-Nutzer generell zu kriminalisieren.»
Ohne Vorsatz kein Straftatbestand
Dass, wer kaum Ahnung von Computern hat, nicht kriminalisiert wird, findet Buchzik in Ordnung: «Der Grossteil der Internetnutzer hat keine Ahnung, was genau ein Cache oder temporäre Internetdateien sind. Der Nutzer löscht die Datei und ist der Ansicht, dass er sie damit nicht mehr besitzt. Fehlt beim Nutzer das Wissen, dass auch der Papierkorb gelöscht werden muss oder es spezielle Programme braucht, um Dateien endgültig zu löschen, gibt es keinen Vorsatz und der Straftatbestand entfällt.»
Ein anderer, ungenannt sein wollender Rechtsexperte aus dem Kanton Zürich sieht das allerdings anders: «Ein Informatiker wird für den Konsum harter Pornografie bestraft, ein Bauer nicht? Das versteht niemand», so der Anwalt.
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richter müssen unparteiisch sein...ok, aber sollte es nicht so sein, das die richter sich auch mit der materie auskennen müssen?
solche gerichtsurteile sind ein unding, egal um welches land es sih handelt
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28.05.11, 15:21
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#2
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Katzen-Kenner
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 1.484
Bedankt: 650
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Oh mann...
Was mich aber mehr schockt ist, dass man in der Schweiz Kinderponographie ONLINE ansehen kann ohne eine Straftat zu begehen...
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28.05.11, 16:58
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#3
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 340
Bedankt: 1.717
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Ich finde es zwar auch schlimm, dass die es scheinbar ungestraft ansehen dürfen,
aber das KErnproblem ist doch das es so Material gibt.
Das PRoblem muss an der Wurzel angepackt werden,sonst wächst es doch immer wieder nach.
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29.05.11, 16:15
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#4
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Kunterbuntes Haus.
Beiträge: 385
Bedankt: 141
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Zitat:
in der Schweiz Kinderponographie ONLINE ansehen kann ohne eine Straftat zu begehen...
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Wirklich? Was stimmt mit denen nicht?
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Schon krass sowas! Echt ...
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29.05.11, 19:19
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Österreich
Beiträge: 507
Bedankt: 514
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@DannyTheStyle Soweit ich weiss ist dort auch Pornographie also das Aktive Mitwirken in solchen Filmen ab 16 Jahren erlaubt
Also die könnens nicht so streng nehmen mit Kinderpornos etc. wenn "Kinder" mit 16 Jahren dabei mitwirken dürfen...
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"If you don't have dreams, how can they come true?"
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29.05.11, 20:01
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#6
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abused
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 284
Bedankt: 108
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Wie zum teufel kamen die auf den Typen, dass der soetwas schaut?!
Heißt das auch, dass in deutschland Bondage unerlaubt ist?!
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