myGully.com

myGully.com (https://mygully.com/index.php)
-   News (https://mygully.com/forumdisplay.php?f=390)
-   -   [Recht & Politik] Pro und Contra: Wählen ab 16 (https://mygully.com/showthread.php?t=5124783)

TinyTimm 13.06.18 15:30

Pro und Contra: Wählen ab 16
 
Zitat:

In elf Bundesländern sind Jugendliche bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren stimmberechtigt. In mehreren Ländern dürfen Minderjährige auch die Landesparlemente mitbestimmen.

Allein Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen halten an der Kopplung des Wahlalters an die Volljährigkeit fest. Es gibt weiterhin Kritik am Jugendwahlrecht und juristische Auseinandersetzungen. Am Mittwoch wird am Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein Grundsatzurteil zu einer Klage in Heidelberg erwartet.

Während bei Kommunalwahlen in den meisten Bundesländern 16- und 17-Jährige schon stimmberechtigt sind, gibt es weiter einen Grundsatzstreit, ob das überhaupt rechtens ist. Zuletzt hatte die AfD in Thüringen per Eilantrag versucht, Minderjährige von den Kommunalwahlen auszuschließen, doch der Verfassungsgerichtshof lehnte das ab.

Die Thüringer AfD bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Absenkung des Wahlalters auf 16 und hat dagegen geklagt. Die Thüringer Verfassungsrichterin Elke Heßelmann äußerte sich jetzt dazu. Sie sieht einen "gesetzgeberischen Spielraum" zu Senkung des Wahlalters. Das Urteil soll im Herbst fallen. Der Landtag hatte 2015 Jugendlichen ab dem 16. Geburtstag die Stimmabgabe bei Kommunalwahlen ermöglicht. Für den Landtag gilt weiterhin die Altersgrenze 18 Jahre.

Worum geht es?


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Mittwoch mit dem Jugendwahlrecht am Beispiel von Baden-Württemberg. Dort waren Bürger aus Heidelberg gegen die Senkung des Wahlalters auf 16 vor Gericht gezogen. Im Kern geht es um die ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehene Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit.

Das aktive Wahlrecht für den Bundestag ist per Grundgesetz und Wahlgesetz auf 18 Jahre festgelegt, ebenso schreiben es die meisten Länderverfassungen vor. Das Wahlalter kann jedoch mit Zweidrittel-Mehrheit vom Landesparlament oder dem Bundestag geändert werden.

Rechte und Pflichten


In Baden-Württemberg hat die grün-rote Landesregierung eine Senkung des Kommunalwahl-Mindestalters von 18 auf 16 durchgesetzt. Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP lehnten die Senkung des Wahlalters ab, sie sehen parteitaktische Motive.

Vor vier Jahren durften erstmals rund 200.000 Minderjährige ihre Stimme abgeben. Zugleich erhielten die Jugendlichen das Recht, an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden teilzunehmen. Im Gegenzug können Minderjährige auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden.

Parteipolitisch sehen vor allem CDU, FDP und AfD die Senkung des Wahlalters auf 16 kritisch. Grüne, SPD und Linke gelten als Befürworter, wobei Teile der Grünen und Linken sogar ein zumindest kommunales Wahlrecht ab 14 befürworten.

Argumente der Befürworter des Wahlrechts ab 16

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Alter von 16-/17-Jährigen und ihrer persönlichen Reife, dem politischen Wissen und Interesse. Warum sollte das bei Defiziten mit 18 Jahren plötzlich anders sein?

Jugendliche sind ab 14 rechtsmündig. Sie zahlen als Auszubildende Steuern. Deshalb sollten sie auch mitentscheiden, was mit dem Geld passiert.

Jugendliche erhalten ein Mitbestimmungsrecht über politische Entscheidungen, die sie oft später selbst betreffen.

Jugendliche können frühzeitig für Politik interessiert werden, sich mit der Demokratie identifizieren und für das demokratische System engagieren.

Angesichts der Alterung der Gesellschaft und wachsenden Zahl älterer Wähler mit eigenen Interessen gibt es durch die Senkung des Wahlalters einen gewissen Interessen-Ausgleich.

Es geht nicht um ein Experiment, das aus dem Ruder zu laufen droht: 16- und 17-Jährige stellen in den Ländern nur zwei bis fünf Prozent der Gesamtwahlberechtigten. Zudem können die Regierungen mit entsprechender Mehrheit das Wahlalter wieder auf 18 anheben - so passiert 1999 in Hessen.

Argumente der Gegner des Wahlrechts ab 16


Kritiker bezweifeln, dass Jugendliche im Alter von 16 und 17 die notwendige Reife für eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung haben. Vielen fehle die Einsicht in politische Zusammenhänge.

Jugendliche sind leichter zu manipulieren und werden stark von Eltern, Altersgenossen oder Vorbildern in ihrer politischen Haltung beeinflusst.

Jugendliche neigen oft zu Extrempositionen, wovon radikale oder populistische Parteien profitieren könnten. Dadurch drohe eine Radikalisierung des politischen Systems.

Juristisch verweisen die Gegner eines Wahlrechts ab 16 auf den Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit. Mit der Volljährigkeit erhalte man sowohl Bürgerrechte, z.B. das Wahlrecht, als auch Bürgerpflichten. Kritiker sehen einen Widerspruch, wenn Minderjährige nicht voll strafmündig seien, aber wählen dürften.

Außerdem sehen Kritiker bei Jugendlichen grundsätzlich ein ungenügendes Interesse an Politik und Wahlen. Eine Absenkung des Wahlalters führe damit insgesamt zum Rückgang der Wahlbeteiligung, was die Legitimation von Wahlen untergrabe.

Ein Kritikpunkt ist die Herabsetzung des Wahlalters nur auf kommunaler Ebene. Das erwecke den Eindruck, dass Kommunalwahlen weniger wert seien.
Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

"U18-Wahl" Wahlergebnis mit Überraschungen [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

DJKuhpisse 13.06.18 21:12

Zitat:

Kritiker bezweifeln, dass Jugendliche im Alter von 16 und 17 die notwendige Reife für eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung haben. Vielen fehle die Einsicht in politische Zusammenhänge.
Warum dürfen dann Demente wählen?

B345T 13.06.18 21:25

Zitat:

Kritiker bezweifeln, dass Jugendliche im Alter von 16 und 17 die notwendige Reife für eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung haben. Vielen fehle die Einsicht in politische Zusammenhänge.
Ist das heutzutage denn nicht egal ? Ist es nicht so, dass man nur das vermeindlich geringste Übel wählt ? Am Ende bstimmt eh Mutti wie der Hase letztendlich läuft.

Melvin van Horne 13.06.18 21:49

Moin,

wenn ein 16 oder siebzehnjähriger eine Straftat begeht wird er nicht wie ein Erwachsener behandelt. Man unterstellt (Zitat Wikipedia) "dass es jungen Tätern noch an dem für die strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen Unterscheidungsvermögen zwischen Recht und Unrecht fehlen kann".

Er kann also nicht in gleichem Maß wie ein Erwachsener für sein Handeln verantwortlich gemacht werden. Gleichzeitig unterstellt man ihm aber die Fähigkeit seinem Anteil gemäß über die Geschicke des Staates mitzuentscheiden. Für mich passt da etwas nicht zusammen.

Will ein 16 jähriger Junge heiraten muss, neben anderen Voraussetzungen, ein Gericht zustimmen.

Man könnte also sagen: Bei der Frage: "Wer soll über dich regieren?" darfst du nicht alleine entscheiden weil du zu unreif bist. Das gilt bei der Frage "Wer soll über uns alle regieren?" nicht. Dafür bist Du reif genug.

Jugendliche sind tendenziell eher links einzuordnen. Und die Befürworter des Wahlrechts für Jugendliche auch. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

DJKuhpisse 13.06.18 22:09

Zitat:

Jugendliche sind tendenziell eher links einzuordnen. Und die Befürworter des Wahlrechts für Jugendliche auch. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Dem kann ich nur zustimmen.

Manche beharren auch auf ihren Idealvorstellungen.

Zitat:

Im Gegenzug können Minderjährige auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden.
Wer kontrolliert das?


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:35 Uhr.

Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.