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[Recht & Politik] Polizei auf Twitter: Gericht weist Klage gegen Falschmeldung der Polizei ab

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Ungelesen 10.11.20, 17:13   #1
BLACKY74
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Standard Polizei auf Twitter: Gericht weist Klage gegen Falschmeldung der Polizei ab

Zitat:
Polizei auf Twitter
Gericht weist Klage gegen Falschmeldung der Polizei ab

Vor drei Jahren verbreitete die Berliner Polizei die Falschmeldung, dass im Stadtteilladen Friedel54 ein Türknauf unter Strom gesetzt worden sei. Gestern wies das Gericht die Klage von zwei Betroffenen ab. Es sei der richtige Fall zum falschen Zeitpunkt, so der Richter.


Polizist:innen vor dem Stadtteilladen Friedel54 am Tag der Räumung.
CC-BY-NC 2.0 some human

10.11.2020 um 12:38 Uhr - Marie Bröckling - in Öffentlichkeit - eine Ergänzung

Im Sommer 2017 räumten Polizist:innen die Friedel54, einen linksalternativen Kiezladen in Berlin. Die gewaltsame Räumung des sozialen Zentrums steht als [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] in der Hauptstadt.

Heute steht die Räumung der Friedel54 auch [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Denn während des laufenden Einsatzes twitterte die Polizei, dass ein Türknauf im Hinterhof des besetzten Hauses unter Strom gesetzt worden sei. Die Behauptung [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und führte zu [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] des Kollektivs. Nur eine Stunde später stellte sich die Meldung als falsch heraus.

Zwei Mitglieder des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Sie wollten feststellen lassen, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat. Es wäre wohl das erste Mal gewesen, dass ein Gericht zu einer Falschmeldung der Polizei auf Twitter entschieden hätte. Das Verwaltungsgericht Berlin wies ihre Klage jedoch am Montag ab.

Das berechtigte Interesse an der Überprüfung

Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass kein berechtigtes Interesse mehr an der gerichtlichen Überprüfung des Tweets bestünde, da dieser mittlerweile von der Polizei richtiggestellt und gelöscht wurde. Als berechtigtes Interesse gilt es beispielsweise, wenn ein Kläger weiterhin Stigmatisierung erfährt und ein Gerichtsurteil sein Ansehen rehabilitieren könnte. Dafür ist in diesem Fall aus Sicht des Gerichts bereits zu viel Zeit verstrichen.

Für den Wunsch der Kläger, ein Grundsatzurteil zum Twittern der Polizei zu erwirken, äußerte der Richter während der Verhandlung Verständnis. Auch er halte es für ein spannendes Thema, zu dem es bislang wenig Rechtsprechung gibt. Leider handle es sich um den „richtigen Fall zum falschen Zeitpunkt“.

Berufung in Aussicht gestellt

Um dennoch ein Gerichtsurteil in der Sache zu erwirken, müssten die beiden Kläger nun in Berufung gehen und zunächst beweisen, dass sie sehr wohl ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit haben. Ihre Anwältin Anna Gilsbach hält das für möglich.

Es handle sich um einen tiefen Eingriff in Grundrechte, da der Tweet andere von einer Teilnahme an der angemeldeten Kundgebung abgeschreckt haben könnte, so die Anwältin. Ein tiefer Eingriff in Grundrechte kann nach gängiger Rechtsprechung eine Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Gericht auch im Nachgang des Geschehens noch rechtfertigen.

Die Twitter-Polizei ist keine besonders verlässliche Quelle


Im Fall der Friedel54 haben einige große Medienhäuser die Falschinformation unhinterfragt aufgegriffen und weiterverbreitet, obwohl [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] äußerten. Die Polizei galt häufig für Journalist:innen als besonders verlässliche Quelle.

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Nach mehreren solcher irreführenden oder schlicht falschen Meldungen durch die Polizei auf Twitter in den letzten Jahren hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) im Sommer 2019 seine Konsequenzen gezogen und dazu aufgerufen, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]“. Die Polizei sei bei Auseinandersetzungen selbst beteiligte Konfliktpartei und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], so die größte europäische Gewerkschaft für Journalist:innen.

Eine Richtigstellung erreicht stets deutlich weniger Menschen als die ursprüngliche Falschmeldung. Im Fall der Friedel54 kam die Korrektur durch die Polizei darüber hinaus besonders spät. Erst am nächsten Tag twitterte die Polizei ein Bild mit einer Erklärung, obwohl bereits eine Stunde nach dem ursprünglichen Tweet klar war, dass kein Strom auf dem Türknauf war. Der Tweet mit der Falschmeldung blieb bis zur Klage im März 2019 online.

Das Dilemma der fehlenden Betroffenen

In wissenschaftlichen Texten haben Jurist:innen bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Sie darf nicht die Berichterstattung über (politische) Ereignisse an sich ziehen und auf diesem Weg versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen oder ihr eigenes Handeln zu legitimieren, so weit besteht Einigkeit.

Doch der Friedel54-Fall zeigt, wie schwierig es ist, Tweets der Polizei vor Gericht zu bringen. Denn für die Auswirkungen, die das Twittern der Polizei beispielsweise auf Demonstrationen hat, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Einer der beiden Kläger fasst es während der Verhandlung so zusammen: Die Polizei darf vorerst weiter ungeahndet Falschmeldungen auf Twitter verbreiteten, wenn sie nur ausreichend pauschal formuliert sind.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Draalz (11.11.20), MunichEast (10.11.20)
Ungelesen 10.11.20, 18:18   #2
MunichEast
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Zitat:
haben Jurist:innen bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Polizei keineswegs beliebig twittern darf. Sie darf nicht die Berichterstattung über (politische) Ereignisse an sich ziehen und auf diesem Weg versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen oder ihr eigenes Handeln zu legitimieren,
Ein wirklich zentraler Satz und sollte selbstverständlich sein.
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BLACKY74 (11.11.20), Draalz (11.11.20)
Ungelesen 10.11.20, 19:14   #3
karfingo
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Uih, zukünftige Twittermeldungen der deutschen Polizei könnten jetzt alle ein FAKE sein?
Wofür die Polizei nicht belangt werden kann, da die Gerichte für einen Urteilsspruch anderthalb Jahre brauchen; die Klage wurde am 30. März 2019 eingereicht.
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Draalz (11.11.20)
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