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			10.09.25, 20:54
			
			
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			 experience of life 
			
			
			
			
				 
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				Modellprojekt in Australien Kann Videoüberwachung in Kitas vor Missbrauch schützen?
			 
			 
			
		
		
		
			
			
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				Modellprojekt in Australien 
Kann Videoüberwachung in Kitas vor Missbrauch schützen? 
  
Hunderte Kindertagesstätten (Kitas) in Australien sollen mit Überwachungskameras ausgestattet werden. So die Pläne der australischen Regierung. Hintergrund sind Berichte über sexuellen Missbrauch  und Vernachlässigung in Kitas. Die Kameras sollen etwa die Sicherheit  der Kinder erhöhen und potenzielle Täter und Täterinnen abschrecken, so  Bildungsminister Jason Clare. 
Kinder werden auch in Deutschland immer wieder Opfer sexueller Gewalt durch Erwachsene. Mindestens 16.354 Fälle meldet das Bundeskriminalamt  für 2024 – die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch deutlich höher  liegen, das Dunkelfeld ist bekanntermaßen groß. Die Täterinnen und Täter  sind meist freundschaftlich oder familiär mit den Kindern verbunden  (51,5 Prozent). Erzieherinnen, Erzieher, Lehrkräfte oder andere Personen  aus Institutionen stellen mit 5,4 Prozent in der BKA-Statistik die  kleinste Tätergruppe dar. 
Könnte  Videoüberwachung in Kitas eine Schutzmaßnahme gegen Missbrauch sein?  Fragt man die Landesdatenschutzbehörden der Länder, ergibt sich ein  recht einheitliches Bild. Demnach ist die Videoüberwachung in Kitas in  Deutschland in den meisten Fällen unzulässig.  
 
Verhältnismäßigkeit fraglich 
 
Das  liegt vor allem daran, dass die Verhältnismäßigkeit in den meisten  Fällen nicht gegeben ist. Jede Form von Videoüberwachung stellt einen  großen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Neben Eltern und  Beschäftigten liegen die Hürden für einen solchen Eingriff besonders bei  der Kita-Hauptzielgruppe – Säuglingen und Kinder – besonders hoch.  
Je  nach Trägerart der Kita - öffentlich oder nicht-öffentlich - gelten  zwar unterschiedliche Rechtsgrundlagen, sie machen im Ergebnis aber kaum  einen Unterschied. Nach Angaben eines Sprechers des Landesbeauftragten  für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LDSG  BW) gilt entweder das Landesdatenschutzgesetz (öffentliche Träger) oder  die Datenschutzgrundverordnung (nicht-öffentliche Träger).  
  
„Erwachsene vergessen manchmal einfach, dass auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben“ 
 
Zwei  Kinder pro Schulklasse sind von sexueller Gewalt betroffen. Täter sind  oft Vertrauenspersonen. In vielen Kitas oder Schulen gibt es deswegen  Schutzkonzepte. Wie funktioniert das? Besuch in einer Krippe in  Niedersachsen. 
Demnach  ist Videoüberwachung nicht grundsätzlich verboten, aber in den meisten  Fällen unverhältnismäßig. Selbst bei konkreten Verdachtsfällen müssten  bereits „alle anderen, gleich effektiven Maßnahmen erfolglos eingesetzt  oder jedenfalls als solche geprüft und nachvollziehbar verworfen“ worden  sein.  
Also etwa der  Abgleich von Abwesenheits- und Anwesenheitslisten. Erst dann und  nachdem der Zweck gegen die Persönlichkeitsrechte insbesondere  vulnerabler Gruppen abgewogen wurde, könnte eine „zeitlich und räumlich  sehr eingeschränkte Videoüberwachung als ultima ratio“ zulässig sein“,  so der Sprecher.  
Mitarbeitende unter Generalverdacht 
 
Niedersachsen  bezeichnet eine permanente, flächendeckende Dauerüberwachung als „grob  unangemessen“. Auch scheint die Wirkung von Videoüberwachung als  Präventionsmittel fraglich, heißt es aus Bremen und Schleswig-Holstein.  Besonders Tabu-Bereiche, also Wickeltische oder Toiletten, müssten  überwacht werden – dort sei Videoüberwachung jedoch grundsätzlich  unzulässig, denn diese Orte würden einen Eingriff in die Intimsphäre der  Kinder darstellen.  
Eine  lückenlose Überwachung sei zudem undenkbar, das Personal wüsste um die  Kameras und könnte der Aufzeichnung entgehen, und sie verhindern die Tat  nicht. Eine Videoüberwachung könnte außerdem dazu führen, dass sich die  Mitarbeitenden unter Generalverdacht gestellt fühlen und die Motivation  sinke, so eine Sprecherin der Datenschutzbeauftragten  Schleswig-Holstein. Besser wäre eine Arbeitssituation, in der Stress  verringert werde.  
  
 
„Die Zwölfjährige bin ich“: Wie ein Tiktoker Pädophile in die Falle lockt 
 
Im  Internet gibt sich Marvin als minderjähriges Mädchen aus – dann  verabredet er sich zu Treffen mit „Pädokriminellen“, um sie der Polizei  auszuliefern. Seine Follower sind per Livestream dabei.  Sicherheitsbehörden kritisieren das Vorgehen. 
„Wenn  mehr Personen für die Betreuung einer Gruppe von Kindern da sind, wäre  damit auch die soziale Kontrolle voneinander vergrößert“, so die  Sprecherin. „Beschäftigte müssten dann nicht mit schwierigen Kindern  allein gelassen werden; Kinder, die einer beschäftigten Person zum  Beispiel aufgrund einer negativen Erfahrung nicht vertrauen, könnten  sich an andere Beschäftigte wenden.“ Videoüberwachung würde dagegen für  den technischen und abgesicherten Betrieb sowie für die Sichtung des  Materials zusätzliches Personal erfordern. 
Für  eine offene Videoüberwachung von Innenräumen von öffentlichen Bildungs-  und Betreuungseinrichtungen, mit dem Zweck der Selbstdisziplinierung  und Kontrolle des Personals der Einrichtung, fehle es auch im Saarland  an einer speziellen gesetzlichen Grundlage, so die  Landesdatenschutzbeauftragte. 
Auch  Nordrhein-Westfalen kritisiert, Einzelfälle könnten keine dauerhafte  Videoüberwachung in Kindergärten rechtfertigen. „Da hier eine sehr große  Zahl von unbescholtenen Betreuungskräften und vor allem die vielen  betreuten Kinder in ihren Rechten betroffen sind und in einem  grundsätzlich geschützten Raum ihr gesamtes Verhalten aufgezeichnet  würde, steht eine solche Maßnahme außer Verhältnis zu dem gewünschten  Ziel der Überführung einzelner Straftäter“, so die  Datenschutzbeauftragte. Zudem sei es potenziellen Täterinnen und Tätern  immer möglich, sich mit Kindern in „beobachtungsfreie Räume“  zurückzuziehen.  
Fachleute für Schutzkonzepte 
 
Nach  Einschätzung der Berliner Datenschutzbeauftragten seien eine bessere  sachliche und personelle Ausstattung der Kitas, eine Bekämpfung des  Fachkräftemangels in Kitas und eine Sensibilisierung der Eltern und  Kitapersonal bei Missbrauchsfällen die sinnvolleren  Präventionsinstrumente. Auch Hamburg verweist auf Schutzkonzepte, die  sich in einigen Bundesländern bereits etabliert haben. So sollen Kinder  in der Regel nicht allein mit einzelnen Fachkräften bleiben. Die Räume  sollen jederzeit gut einsehbar sein, auch Bäder und Toiletten bieten  Diskretion, sollten jedoch nicht vollständig abgeschottet sein, sodass  Sicherheit und Transparenz gewährleistet sind.  
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs  (UBSKM) fordert seit einiger Zeit, dass nicht nur Träger der  Jugendhilfe zu Schutzkonzepten verpflichtet sind, sondern auch alle  anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche wie Musikschulen oder  eben Kitas.  
Nach  Einschätzung des Bundesgeschäftsführers des Kinderschutzbundes, Daniel  Grein, ist Videoüberwachung in Kitas „kein taugliches Mittel, um  grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern zu verhindern“. „Sie  schafft vielmehr eine Kultur des Misstrauens und verletzt die  Intimsphäre der dort betreuten Kinder“, so Grein. Kitas seien dann  sichere Orte für Kinder, wenn dort funktionierende und gute  Schutzkonzepte erarbeitet werden. 
			
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