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[Recht & Politik] U.S. Copyright Group: Gericht zweifelt an Zuständigkeit

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Ungelesen 13.09.10, 11:02   #1
Gregs
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Standard U.S. Copyright Group: Gericht zweifelt an Zuständigkeit

Zitat:
Die Bemühungen der U.S. Copyright Group, Abertausende Filesharer in den USA zivilrechtlich zu belangen, sind vor ein Problem gestoßen. Die US-Bundesrichterin Rosemary Collyer zweifelt, ob ihr Gericht überhaupt zuständig ist.

Die von der U.S. Copyright Group initiierte Abmahnwelle trifft auf immer mehr Widerstand, insbesondere, seit sich die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) in die Auseinandersetzungen involviert hat. Nachdem man bereits darüber gestritten hatte, ob eine vierstellige Zahl an Fällen in einem Verfahren abgehandelt werden kann, hat man nun ein neues Problem.

Praktische alle Auskunftsersuchen sind gegenwärtig vor dem Bundesgericht in Washington D.C. anhängig. Mit dem Fall betraut ist unter anderem die US-Bundesrichterin Rosemary Collyer. Aufgrund jüngster Korrespondenz potenziell Betroffener, ob ihr Gericht überhaupt im Zuständigkeitsbereich für manche der IP-Adressen ist, scheinen ihr Zweifel zu kommen.

Von der EFF angeleitet hatten einige Anschlussinhaber Widerspruch gegen die Auskunftsersuchen der U.S. Copyright Group eingereicht. Auch wenn die Klarnamen hinter den IP-Adressen noch unklar sind, hatte die EFF Musterschreiben zur Verfügung gestellt. Wer befürchtet, unter den potenziellen Opfern zu sein, konnte damit Widerspruch gegen das Auskunftsersuchen einreichen. Wie die Bundesrichterin Collyer nun festgehalten hat, sei eines der Schreiben aus Pennsylvania gekommen, ein anderes Schreiben aus Oregon. Es sei fraglich, ob beide Personen ausreichend Kontakt mit ihrer Gerichtsbarkeit hatten, so dass ihr eine Entscheidung über diese Fälle zustehe.

Infolge dieser Zweifel wurde der U.S. Copyright Group nun auferlegt, bis 30. September zu belegen, wieso die beiden genannten Fälle vor ihrem Gericht verhandelt werden sollten. Egal wie ihre Entscheidung später ausfällt, ist diese jedoch möglicherweise nur ein geringes Hindernis. Da die ursprünglichen Auskunftsverfahren gegen Unbekannt ergehen, lassen sich diese praktisch an jedem Gericht einreichen. Sobald Klarname und Wohnort bekannt sind, lassen sich Abmahnungen ohne weiteres durchführen.

Erst wenn es zu einer möglichen Klage kommt, müsste sich die U.S. Copyright Group an die Gerichte wenden, an denen die Beklagten ihren Wohnsitz innehaben. Dies ist zwar mit massiven Mehrkosten verbunden, doch hierzu müsste erst einmal geklagt werden. Bisher hat die U.S. Copyright Group keine Klage gegen namentlich bekannte Personen initiiert.
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