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Ungelesen 11.08.10, 13:18   #1
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Standard Markenstreit: „Storch Heinar“ darf weiter Nazis verulken

Zitat:
Thor Steinar vertreibt Mode, die sich bei Neonazis großer Beliebtheit erfreut. Das Satireprojekt „Storch Heinar“ macht sich über die Pullis und ihre Träger lustig – mit Recht, wie ein Gericht entschieden hat.

Das Landgericht Nürnberg wies in einem am Mittwoch verkündeten Urteil die Klage der Thor-Steinar-Herstellerin Mediatex gegen die Storch-Heinar-Erfinder um den SPD-Politiker Matthias Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern weitgehend ab. Das Zeichen Storch Heinar darf demnach weiter verwendet werden.

Brodkorb will durch den Storch der Arbeit gegen Rechtsextremismus eine unterhaltsam-satirische Note geben, Thor Steinar dagegen sah seine Produkte verunglimpft. Die Jungsozialisten in Mecklenburg-Vorpommern drucken den Storch mit akkuratem Seitenscheitel und „Hitler-Bärtchen“ auf Hemden, Pullover und Tassen. Mal mit dem Schriftzug „Kriminelle Inländer“ versehen, mal in Anspielung auf Hiltler-Stellvertreter Rudolf Hess als „debiler Rudolf“ mit Flugzeug.

Die Firma Mediatex bedruckt T-Shirts oder Kapuzenpullover – wenn auch nicht ausschließlich – mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzügen. Neben der Verpflichtung, die Verwendung von „Storch Heinar“ zu unterlassen, wollte die Firma vor Gericht Schadensersatz erwirken.

Keine Verwechslungsgefahr

Das Landgericht Nürnberg sah aber keine Verletzungen des Marken- oder Wettbewerbsrechts. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr von Storch Heinar mit Thor Steinar, erklärte das Gericht. Die Waren des Unternehmens würden auch nicht herabgesetzt oder verunglimpft. Ein Verbot scheitert nach Auffassung der Richter schon daran, dass sich die Storch-Heinar-Erfinder bei einer satirischen Auseinandersetzung auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen könnten.

Nur in einem kleinen Teil gab das Gericht Mediatex recht. Dabei ging es um Taschen mit dem Zeichen Wüstenfuchs, die die Satiriker anboten. Dieser Name ist allerdings eine eingetragene Marke von Mediatex. Hier muss Brodkorb Auskunft geben, wie viele Taschen verkauft wurden, damit der entstandene Schaden ermittelt werden kann. 94 Prozent der Prozesskosten wurden der Mediatex auferlegt, nur sechs Prozent muss Brodkorb zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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