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Avantasia 26.06.17 19:58

Oberstes US-Gericht Trumps Einreiseverbot teilweise erlaubt
 
Zitat:

US-Präsident Trump hat im Streit über vorübergehende Einreiseverbote gegen sechs muslimische Staaten vor dem Obersten Gericht der USA einen Etappensieg errungen. Der Supreme Court gab dem Antrag der Regierung in Teilen statt.


Das Oberste Gericht der USA hat das Dekret von US-Präsident Donald Trump zur Beschränkung der Einreise von Bürgern muslimischer Staaten teilweise wieder in Kraft gesetzt. Die Richter hoben damit die einstweiligen Verfügungen untergeordneter Instanzen vom 6. März auf.

Zudem soll ein 120-tägiges Verbot einer Einreise von allen Flüchtlingen in die USA zum Teil genehmigt werden. Das Gericht kündigte an, sich in seiner nächsten Sitzungsperiode ab Oktober mit dem Fall zu befassen. Von dem Verbot ausgenommen bleiben Personen, die "einen glaubwürdigen Anspruch auf eine Beziehung in gutem Glauben mit einer Person oder einem Rechtsträger in den Vereinigten Staaten" haben, hieß es.

Drei der höchsten Richter, unter anderem der von Trump berufene Neil Gorsuch, formulierten abweichende Meinungen. Sie wollten den zweiten Entwurf des Einreisestopps ohne Abstriche in Kraft setzen. Richter Clarence Thomas argumentierte, die Überprüfung der etablierten Beziehungen zu Menschen in den USA würde zu Konfusionen führen.

Der US-Präsident lobte das Urteil des Obersten Gerichts. "Die einstimmige Supreme-Court-Entscheidung ist ein klarer Sieg für unsere nationale Sicherheit", ließ Trump in einem Statement des Weißen Hauses mitteilen. Seine oberste Priorität sei die Sicherheit der Amerikaner.
Verbot soll binnen 72 Stunden wieder in Kraft treten

Der US-Präsident kündigte an, das Einreiseverbot solle innerhalb von 72 Stunden wieder in Kraft treten. Er hatte angeordnet, dass Reisende aus Libyen, dem Iran, dem Jemen, Somalia, dem Sudan und Syrien für etwa drei Monate nicht mehr in die USA einreisen dürfen. In der Zeit sollten die Regeln für die Visavergabe überprüft werden. Begründet wurde der Schritt mit dem Schutz der nationalen Sicherheit.

Mehrere untergeordnete Bundesgerichte hatten den Erlass zunächst außer Kraft gesetzt. Dieser stelle eine Diskriminierung aus religiösen Gründen dar und sei deshalb verfassungswidrig, erklärten sie zur Begründung.
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