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NPD-Verbot: Urteil von Bundesverfassungsgericht - Partei wird nicht verboten
Zitat:
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Das ist eben gelebte Demokratie... auch Spinner haben das Recht auf freie Meinung und sich in Parteien zu formieren.
Ich habe auch gar nicht damit gerechnet, dass das Verbot durchkommt... die NPD ist ja eher ein unfreiwillig komischer und unorganisierter brauner Haufen, von dem nun wirklich keine ernsthafe Gefahr ausgeht. |
Die NPD gibts noch? Von denen hört man doch gar nichts mehr. Kann mich bei der Berlin Wahl letztes Jahr nicht mal dran erinnern, dass da Plakate von denen zu sehen waren.
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Volker Beck nannte das gescheiterte Verbot eine "Blamage für die NPD". Die Richter hatten ihr Urteil damit begründet, die rechts******* Partei sei zu unbedeutend, um wirklich den Staat und die Demokratie zu gefährden.
Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] ich finde, die Urteilsbegründung ist schlimmer als ein Verbot. |
Ich finde das Urteil sehr gut.
Und so am Rande zeigt es einigen Usern hier, das Gerichte ganz im Sinne der Gewaltenteilung eben unabhängig sind und nicht nach der Pfeife von Parteien oder Personen (ganz gleich welche das sind) tanzen, wie von einigen "Schwätzern" behauptet wird. Eine Urteilsbegründung ist länger als die paar Sekunden im Video. Sie wird es auch vollständig, seitenlang in Textform geben, Deshalb halte ich es für gewagt, ohne sie ausführlicher (längeres Video) zu kennen und sich allein davon ein Urteil darüber zu bilden. Ich kenne die längere Version, den Text noch nicht. EL SANTO...bitte meinen Nachtrag beachten. |
Was soll ein Verbot überhaupt bringen? Das es keine Nazis mehr in Deutschland gibt? Wohl kaum. Sollen sie doch einfach in ihrer Partei bleiben, das macht es unserem Verfassungsschutz einfacher.
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Genau deswegen bin ich parteilos. Die Linken, die Grünen, die Schwarzen, die "lila-blassblauen", haben alle manchmal gute Ideen. Nur von den anderen ockerfarbenen Richtungen bin ich nicht so angetan.
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Zitat:
Ich fand es war ein gutes und weises Urteil. Parteiverbot ist eines der härtesten Schwerter die der Rechtsstaat schwingen kann und das sollte sehr sorgsam geschwungen werden. Das Verfassungsgericht hat hier das Grundgesetz hochgehalten, wieder mal, und gegen das Verbot geurteilt. In der Tat war es wirklich peinlich für die NPD, weil das Verfassungsgericht zum Schluss gekommen ist, dass die NPD einfach zu unbedeutend und somit keine Gefahr für unseren Staat darstellt. Damit wurde gleichzeitig schon ein Signal gesetzt, es sich dreimal zu überlegen, noch kleinere Parteien wie die "Die Rechte", mit so einem Verbotsantrag das Handwerk zu legen. Die Richter haben aber der NPD aber auch die Nähe zum Rassismus, Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus und Demokratiefeindlichkeit attestiert. Wer also das Urteil in Gänze verstehen will, sollte es sich auch wirklich in voller Länge anhören. Da hat pauli8 ganz recht. Natürlich ist es auch peinlich für die Antragsteller gewesen aber die Länderminister haben in ihrem ganzen blinden Aktionismus, nach dem Aufdecken des NSU, sich im Jahre 2013 wohl nicht mehr anders zu helfen gewusst. Der erste Antrag wurde ja damals vom Verfassungsgericht wegen zuvieler Schlapphüte in der NPD-Spitze abgelehnt. Ein Vorgang der bei mir bis heute nur Kopfschütteln auslöst.... |
Wenn das so ist...
Dann gehört das [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] auch weg. |
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