![]() |
Neue Führerscheinregeln
Zitat:
Ist ja nix sensationell Neues: Wer im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder 4 ist, der vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf Leichtkrafträder fahren, ohne die entsprechende Prüfung abzulegen (KLasse A1). Hat auch geklappt .... |
Nur dass das ältere und wesentlich verkehrserfahrenere Mitmenschen sind. Hier kommen ja nun wesentlich mehr Neulinge bzw junge Menschen dazu.
Liest sich alles in allem wie ein Aprilscherz. Hoffe inständig, dass das nicht durchgeht. Die Strassen sind jetzt schon zu voll mit Leuten, die die Verkehrsregeln nur halbherzig kennen. Da noch so einen Anreiz zu schaffen und damit auch noch viele derer dazu zu holen, die bisher einfach nicht die Kohle für ein Motorrad oder Auto haben, ist mehr als bedenklich. |
Zitat:
Aber warum sollte man auch auf Experten aus diesem Fachgebiet hören, bzw. aus den Erfahrungen anderer Länder etwas lernen. |
der herr weiss aber schon das es ein unterschied ist ein motorrad zu fahren oder ein auto?
|
Da meint man fast der Name Scheuer käme von bescheuert?
Erst die PKW Maut, was zwar nicht seine Idee war. Aber unter seiner Führung wurden Dinge veranlaßt..... Naja, ihr wißt schon. Und jetzt sowas! |
Zitat:
Ok, die allgemeine Verkehrsdichte hat in den 40 Jahren enorm zugenommen, aber die Leute sind damit aufgewachsen und sollten schon die verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr gelernt haben. Oder sollten sich die jungen Fahranfänger heute weniger verantwortungsbewusst und umsichtig verhalten als früher? |
Dann sollte man aber auch einführen das die gleich nen Organspende Ausweis dazu mit beantragen müssen.
Hab in den über 30 Jahren die ich jetzt nen Führerschein habe noch keinen Bekannten bei nem Autounfall verloren aber schon 3 auf nem Motorrad. |
Für mich persönlich wäre es ein Gewinn, da ich mit meiner B-Klasse (1988) leider nur nach [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] (Änderung 01.01.2001) Kleinkrafträder mit max 45 kmH fahren darf. ABer wer fährt schon gerne ein Kleinkraftrad mit Erstzulassung vor 2001...
Da müsste man beim Rollerkauf schon aufpassen, dass daraus nicht ein § 21 StVG wird. Aber ich bin die letzten 31 Jahre auch ohne motorisiertes Zweirad ausgekommen ^^ Grundsätzlich halte ich es aber für falsch, da ein Zweirad bis 100 kmH sehr gefährlich ist ohne geeignete (die genannten Voraussetzung sind einfach zu wenig) Ausbildung. Dann doch lieber wieder die Beschränkung der Kleinkrafträder von 45 kmH aufheben und 50 kmH zulassen. Die berechtigte Frage wäre dann, was der nächste Schritt in Sachen Erleichterungen wäre... LKW-Fahrer brauchen dann keinen Personenbeförderungschein und können sogar auf die ADR-Ausbildung verzichten??? nope!!! |
Zitat:
Kenn ich aus Eigner Erfahrung nur zu genüge, habe nur bisher Glück gehabt. Aber ist ja eh noch nicht Spruchreif. Die meisten aller "sollen bald" News, werden eh nicht umgesetzt. Also erst nen Kopf drüber machen wenns Spruchreif ist. |
Zitat:
|
Zitat:
- auf ein stehendes fahrzeug raufgedonnert weil zu schnell und auf dem hinterreifen, bekam das gefährt nicht mehr herunter und unfall - bei stop and go auf der autobahn statt 4 spuren gab es für den motorradfahrer 5 spuren, durch die langsam fahrenden autos durchgeschlängelt und dann hat es gekracht - noch schnell über die gerade rot gewordene ampel, blöd nur das da auch fahrzeuge abgebogen sind und nein, man hat es nicht vorhersehen können damit möglichst wenig unfälle passieren muss jeder verkehrsteilnehmer umsichtig fahren und sich an die verkehrsregeln halten! |
Meine "unwissende" Meinung zur Schuldfrage:
Es sind mehrheitlich die Autofahrer an den Unfällen schuld. Insbesondere in Kurven und Steigungen/Gefälle. Ich musste schon einige schuldlos gestürzte Biker auflesen. |
Zitat:
Jemanden ohne Prüfung zu erlauben auf nem Roller mit 45 km/h fahren zu lassen halte ich schon für Fragwürdig. Aber mit dem Gedanken zu spielen Leute ohne Schulung auf Karren mit 100 km/h zu lassen halt ich schon für gestört. |
Die CSU und der Herr Scheuer betreiben mal wieder ein bischen Theater. Nachdem sie grade erst mit der Maut vor die Wand gefahren sind ... Wichtige Themen die die Menschen wirklich grade bewegen werden dafür gerne ausgelassen ...
Zur Sache selbst: Zitat:
Der Herr Minister weiss es aber mal wieder besser, genauso wie bei der Maut, wo er das Urteil des Gerichtes auch nicht abgewartet hat und nun auf dem Scherbenhaufen sitzt. |
Ich sehe es als machbar.
A duerfen B inhaber dreiraedrige Fahrzeuge aus dem " Zweiradbereich " eh fahren; siehe Roller mit 2 Vorderaedern, gedeckelt in 15 PS oder irgendsowas. B wurden , wenn wir schon ueber Diskriminierungen aller Art reden, eine erhebliche Anzahl der Leute diskriminiert. Warum? weil vor 19 Jahren beschlossen wurde, das ein B-Inhaber Maschinen bis 125 ccm fahren duerfte, wenn er denn vor dem 01.01.1980 seien B erworben hatte. Das war also eine rueckwirkende Zulaessigkeit erteilt im Jahr ~ 2009. Wenn man mal hoch rechnet, hat man dann den ueber 36 jaehrigen die Erlaubnis erteilt, den unter 36 jaehrigen aberkannt. Und wer kein Interesse an so etwas hat, muss es auch nicht nutzen. Damit waere dem Verkehr genauso wohl getan. ich habe noch den alten 3er und alten 1ser, von daher reflektiert es mich weniger, jedoch hat mich diese Thema rueckwirkend , etc, etc, schwachfug, immer geaergert. |
Zitat:
Experten warnen nicht umsonst davor. Aber der Herr Minister weiss es wie schon so oft wieder besser. Nicht das erste Mal das er mit seiner unüberlegten Handlungsweise Schiffbruch erfährt. |
Also erklaeren wir alle gleichermassen fuer inkompetent Punktum und Streusalz drauf??
Und Experten bekommst du fuer jeden Schisskram aus dem Hut gezogen. Sagte der Experte das die von mir oben schon erwaehnten 125ccm fahrer sogar OHNE weitere Schulung nachweislich ein hoeheres Sicherheitsrisiko darstellten? Nö.. Wenn wir an dem Punkt schon angekommen sind, dann sollen Sie auch die Rollerfahrgenehmigung gleich wieder eindampfen. Alles potenzielle Gefaehrder udn Selbstgefaehrder vor allem, des Strassenverkehrs. Aber mittlerweile werden auch die Notaerzte alle zu Rate gezogen; siehe Pressemeldungen Als ich 3 und 1 absolvierte, war fuer jede Klasse 6 h Pflicht. Fuers Auto nahm ich noch eine dazu, wegen Umgebungsfahrt am Pruefungsort, der mir fremd war Und ich hab noch keinen Unfall fabriziert... Und das schoenste war, damals duerfte man auf einen Bock seiner Wahl losfahren. Bei mir war das damals eine 1000er Kawasaki;erste Tour: ab nach Frankfurt Nichts mit gedrosseltem Einstieg.. Zur Zeit debattieren sie ueber 5 h Fahrpraxis und alter mind. 25; sollen sie von mir aus auf 10 h raufgehen. Das man nicht 2x die theoretische Pruefung absolvieren muss, ist ein solider Schritt. Hat sich mir damals auch nicht erschlossen. |
Zitat:
Die CSU widerspricht "unserem" (*hust*) "super" Verkehrs-Minister sogar selber noch ... anscheinend hat der gute Herr Scheuer wieder mal nur einen völlig unabgestimmten Schnellschuss abgegeben ... siehe Maut-Vergabe ... aber Geduld ist eine Tugend ... ;) |
also meine liebe Mom darf laut ihrem Schein bikes der A1 klasse fahren (sie hat ihren B bzw 3 vor 1980 gemacht) ohne jemals ne stunde auf so nem teil gesessen zu haben.
125er bikes können genauso tödlich wie größere sein, dazu kommt das meine mom wirklich absolut unfähig wäre selbst beim besten willen so ein teil zu führen. trotzdem darf sies. wenn solche abstrusen regeln existieren zweifle ich halt auch nicht mehr an solchen neuen vorschlägen als an schon bestehende gesetze |
Richtig.
Aber ein Meister Krischer, der sich medial anstrengte, hat das auch voellig ausgeblendet, mangels Wissen in seinen Proteststatements. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:09 Uhr. |
Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.